PSH Rechtsanwälte Potrfake Schütze Houben Partnerschaftsgesellschaft

Familienrecht

Anwalt im Familienrecht

Das Familienrecht deckt eine breite Palette von Themen ab. Es umfasst Ehe- und Scheidungsrecht, Sorgerecht für Kinder, Unterhaltszahlungen und den Umgang mit Vermögenswerten nach einer Scheidung. Es beinhaltet auch Fragen rund um die Eheverträge, Adoption und Vormundschaft. Darüber hinaus kann das Familienrecht auch Themen wie häusliche Gewalt und Kindesmissbrauch berühren. Es ist wichtig zu verstehen, dass das Familienrecht komplex ist und sich ständig weiterentwickelt. Es ist daher ratsam, Fragen einen erfahrenen Anwalt im Familienrecht zu suchen.

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Trennung und Scheidung

Sobald es zu einer Trennung zwischen Eheleuten kommt, entsteht hierdurch in der Regel diverse Fragen, welche durch einen Rechtsanwalt aus dem Bereich des Familienrechts beantwortet werden können.

Bevor ein Scheidungsantrag gestellt werden kann, muss in der Regel nach § 1566 BGB das sogenannte Trennungsjahr abgewartet werden. Das Gericht muss in dem Scheidungstermin also feststellen, dass die Ehe gescheitert ist. Dies wird vermutet, wenn die Eheleute seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt.

Auf das Trennungsjahr darf nur in besonderen Ausnahmefällen verzichtet werden. Dies ist nach § 1565 Abs. II BGB dann der Fall, wenn die Fortführung der Ehe für einen Ehegatten eine unzumutbare Härte darstellen würde.

Innerhalb des Scheidungsverfahren wird sodann auch der Versorgungsausgleich durchgeführt. In diesem Zusammenhang werden die in der Ehe erworbenen Rentenansprüche ausgeglichen.

Wenn Sie Fragen haben, was Ihr Scheidung kosten wird und Sie sich diese leisten können, beraten wir Sie vorab. Wenn Sie nicht genügend Einkommen haben, werden wir die Möglichkeit prüfen ob die Staatskasse die Kosten im Wege der Verfahrenskostenhilfe übernehmen kann.

Als Scheidungsanwalt vertritt Sie Rechtsanwalt T. Houben LL.M. aus Mönchengladbach und Viersen im Scheidungsverfahren.

Sollten Sie Fragen zum Ablauf des Scheidungsverfahrens haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. 

Unterhalt

Bereits bevor der Scheidungsantrag gestellt wurde stellt sich für einen Ehepartner häufig die Frage, wie dieser nun während der Trennung den Lebensunterhalt finanzieren kann. Hierfür gibt es diverse rechtliche Vorschriften welche einen Unterhaltsanspruch begründen können. Hier wird zwischen verschiedenen Unterhaltsansprüchen unterschieden.

Trennungsunterhalt

Ein Anspruch auf Trennungsunterhalt entsteht nach § 1361 BGB mit Trennung der Eheleute. Der Anspruch endet mit Rechtskraft der Scheidung. Die Höhe des Trennungsunterhaltes ist durch einen Rechtsanwalt für Familienrecht individuell zu errechnen. Eine pauschale Aussage über die Höhe des Trennungsunterhaltes lässt ich nicht treffen. Es sind die individuellen Einkünfte zu berücksichtigen.

Sollte der anspruchsberechtigte Ehegatte die genauen Einkommensverhältnisse des anderen Ehegatten nicht konkret kennen, besteht bereits hier ein Anspruch auf Auskunft. Dieser kann -sofern notwendig- auch gerichtlich geltend gemacht werden.

Die Erwerbesobliegenheit des bedürftigen Ehegatten ist weit weniger streng ausgeprägt als nach der Scheidung der Ehe.

Scheidungsunterhalt

Nachdem die Ehe rechtkräftig durch das Familiengericht geschieden wurde, besteht auch kein Anspruch auf Trennungsunterhalt mehr. Grundsätzlich geht der Gesetzgeber davon aus, dass jeder Ehegatte nach der eigenverantwortlich seinen Unterhalt bestreitet.

Es bestehen allerdings weiterhin diverse Sachverhalte, bei denen auch Scheidungsunterhalt durch einen Ehepartner gewährt werden muss. So muss beispielsweise ein Ehegatte gemäß § 1570 BGB Unterhalt leisten, wenn der andere Ehegatte ein gemeinsames Kind betreut. Darüber kann auch beifolgenden Ereignissen Unterhalt beansprucht werden

Kindesunterhalt

Als weiterer Unterhaltsanspruch haben Kinder einen Anspruch auf Kindesunterhalt. Dieser wird anhand der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen des Unterhaltsverpflichteten Elternteils.

Die Höhe des Kindergeldanspruches ändert sich immer wieder. Je älter ein Kind wird, je höher ist der Unterhaltsanspruch. So steigt der Unterhaltsanspruch mit dem 6. 12. Und 18 Lebensjahr. Des Weiteren ist zu beachten, dass auch die Düsseldorfer Tabelle immer wieder angepasst wird.

Änderung von Unterhaltstiteln im Familienrecht (Abänderungsverfahren)

Im Bereich des Familienrechts werden immer wieder Änderungsverfahren geführt. Das hei0t, ein bereits bestehende Unterhaltstitel soll nachträglich geändert werden. Dies ist immer dann möglich, wenn eine wesentliche Änderung derjenigen Verhältnisse eingetreten ist, die für Grund oder Höhe des Unterhaltsanspruches maßgeblich waren.

Die PSH Rechtsanwälte Potrafke Schütze Houben Partnerschaftsgesellschaft aus Viersen berät Sie zu sämtlichen Fragen, wenn es um die Änderung eines Unterhaltstitels geht.

Das Sorgerecht und Umgangsrecht sind wichtige Aspekte des Familienrechts. Das Sorgerecht bezieht sich auf das Recht der Eltern, Entscheidungen über die Erziehung ihrer Kinder zu treffen. Es umfasst Themen wie Schulbildung, medizinische Versorgung und religiöse Erziehung. Im Falle einer Trennung oder Scheidung kann das Sorgerecht auf einen oder beide Elternteile verteilt werden.

Das Umgangsrecht hingegen sichert den Kontakt zwischen dem Kind und dem Elternteil, bei dem es nicht ständig lebt. Es stellt sicher, dass das Kind auch nach einer Trennung oder Scheidung eine Beziehung zu beiden Elternteilen pflegen kann. Beide Rechte sind im Interesse des Kindeswohls festgelegt.

Diese Aspekte des Familienrechts sind komplex und oft emotional belastend. Daher ist es ratsam, einen spezialisierten Anwalt im Familienrecht  zu konsultieren.

Bei jedem Rechtsstreit entstehen Kosten, so auch im Familienrecht. Die Höhe der Kosten, sind vom Streitwert abhängig. So entsteht immer die Frage, wie sich eine Partei die Kosten tragen soll, wenn beispielswiese Bürgergeld (Ehemals Hartz 4) bezieht. In solchen Fällen kann ein Verfahrenskostenvorschuss oder Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn es um die Kosten der Rechtsberatung im Familienrecht geht.

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