Sie haben eine Anzeige wegen einer Unterhaltspflichtverletzung nach § 170 StGB erhalten? Wenden Sie sich in diesem Fall an Ihren Strafverteidiger aus Viersen oder Mönchengladbach. Herr Rechtsanwalt Houben LL.M. ist sowohl auf dem Gebiet des Familienrechts als auch des Strafrechts tätig und wird Sie daher optimal verteidigen. Insbesondere kann Rechtsanwalt Houben LL.M. unproblematisch prüfen, ob überhaupt eine Unterhaltspflicht besteht.
Wann liegt eine strafbare Unterhaltspflichtverletzung nach § 170 StGB vor?
§ 170 StGB normiert, dass sich derjenige strafbar macht der sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so dass der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre.
Nicht jede Verletzung einer Unterhaltspflicht verfolgt die Staatsanwaltschaft zwingend. Erfahrungsgemäß verfolgt die Staatsanwaltschaft nur besonders gravierende Verletzungen der Unterhaltspflicht. Die strafrechtliche Beurteilung, ob die Nichtzahlung von Unterhalt strafbar ist, hängt von den Konsequenzen ab, die aus dieser Pflichtverletzung resultieren. Daher ist auch nicht direkt jede Verletzung einer Unterhaltspflicht strafrechtlich relevant.
Ein strafbares Verhalten liegt dann vor, wenn jemand seinen rechtlichen Unterhaltspflichten nicht nachkommt und dadurch „der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre“
Eine solche Konsequenz wäre beispielsweise dann gegeben, wenn der Unterhaltsberechtigte seinen Unterhalt lediglich durch die Inanspruchnahme eines Kredites gewährleisten kann, oder auf staatliche Leistungen wie Bürgergeld (ehemals Hartz 4) angewiesen ist. In der Praxis zeigt sich, dass die meisten Strafverfahren wegen der Verletzung der Unterhaltspflicht geführt werden, weil der Unterhaltsberechtige Leistungen durch das Jobcenter bezieht.
Zu beachten ist, dass wenn der Unterhaltsschuldner nachweislich und ohne eigenes Verschulden zahlungsunfähig ist und daher keinen Unterhalt leisten kann, liegt keine strafbare Unterhaltspflichtverletzung vor.
Welche Strafe droht bei einer Unterhaltspflichtverletzung?
Die Verletzung der Unterhaltspflicht kann mit drei Jahren Haft oder mit Geldstrafe bestraft werden. Dies zeigt, dass eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung durchaus ernst zu nehmen ist.
Wie sollte ich mich bei einer Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung verhalten?
Sie haben eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung erhalten und sollen zur Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei erscheinen? In diesem Fall ist Ihnen zu raten einen Anwalt für Strafrecht zu kontaktieren und zunächst keine Angaben zu machen. Die PSH Rechtsanwälte aus Viersen und Mönchengladbach vertritt Sie sowohl im Ermittlungsverfahren als auch in der Hauptverhandlung.
Sollten Sie bereits einen Strafbefehl erhalten haben, sollten Sie ebenfalls einen Rechtsanwalt beauftragen. Hierbei ist zu beachten, dass Sie zwingend die Einspruchsfrist einhalten müssen.
Ein Anwalt wird sodann zunächst prüfen, ob der Straftatbestand überhaupt verwirklicht ist.
Haben Sie eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung? Wenden Sie sich an Ihren Anwalt für Strafrecht in Viersen oder Mönchengladbach-Rheydt!
Sofern Sie Fragen zur Verletzung der Unterhaltspflicht oder sonstigen Fragen im Strafrecht? Wenden Sie sich gerne an unseren Strafverteidiger. Rechtsanwalt Tobias Houben LL.M. berät Sie gerne.