Insolvenzverfahren

Insolvenzverfahren

Das Insolvenzverfahren dient hauptsächlich dazu, die ungesicherten Gläubiger eines Schuldners in einem gerichtlichen Verfahren gleichmäßig und bestmöglich zu befriedigen. Dieses Verfahren ist in der Insolvenzordnung geregelt.

Das Interesse eines einzelnen Gläubigers muss gegenüber den Interessen der Gläubigergesamtheit zurücktreten. Hierbei überwacht der Insolvenzverwalter, dass die gesetzlichen Vorschriften beachtet und eingehalten werden.

Ob die Unternehmensfortführung in der konkreten Situation sinnvoll ist, hängt von der Situation des konkreten Unternehmens ab. Wie hoch die Schulden sind und wie viele Gläubiger es gibt, ist für diese Entscheidung in der Regel egal. Wichtig ist, ob das Management die Unternehmensfortführung überhaupt will und ob im Tagesgeschäft ein laufender Gewinn erwirtschaftet wird. Ohne Finanzierungsmöglichkeiten ist die Unternehmensfortführung ebenfalls nicht möglich.

Das Leben ist so vielfältig, wie die verschiedenen Unternehmen oder Schuldner. Wichtig ist für ein erfolgreiches Sanierungsverfahren, dass auf die Besonderheiten des Einzelfalles Rücksicht genommen wird. Hierbei können werden Sie durch Rechtsanwalt Dr. Potrafke und Rechtsanwalt Schütze aus Mönchengladbach beraten. Beide sind Fachanwalt für Insolvenzrecht und werden schon seid Jahren durch verschiedene Insolvenzgerichte zu Insolvenzverwaltern bestellt.

Welche „Arten von Insolvenzverfahren“ gibt es?

Daher gibt es auch verschiedene Arten oder Schlagworte:


Ein guter Insolvenzverwalter wird seine Aufgabe regelmäßig unter Berücksichtigung der Gesamtumstände der konkreten Situation durchführen – und nicht schematisch. Um das tun zu können, braucht ein Insolvenzverwalter viel Erfahrung. Die Erfahrung sollte er auf rechtlichem Gebiet und auf kaufmännischem Gebiet gesammelt haben. Erst so können Eigenverwaltung, Schutzschirm, ESUG und Insolvenzplan effektiv begleitet werden.

Kunden und Lieferanten stehen heute einem solchen Verfahren deutlich positiver gegenüber als früher. Erst dieses ermöglicht die Sanierung eines Unternehmens unter Berücksichtigung der Gleichbehandlung der ungesicherten Gläubiger.

Erst das gerichtliche Insolvenzverfahren ermöglicht die Sanierung eines Unternehmens gegen die Interessen eines einzelnen Gläubigers.

Rufen Sie bei Fragen Ihren Fachanwalt für Insolvenzrecht aus Mönchengladbach unter 021661444570 an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.