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Insolvenzplanverfahren

Insolvenzplanverfahren

Das Insolvenzplanverfahren ermöglicht, dass ein Insolvenzverfahren schnellstmöglich erledigt wird. Die Abwicklung erfolgt auch abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen eines Regelinsolvenzverfahrens. Dies ist zum Beispiel geregelt in den §§ 217 – 269 InsO. Bei natürlichen Personen kann die Restschuldbefreiung schon innerhalb eines Jahres nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlangt werden. Einzelheiten stellt zum Beispiel die Arbeitshilfe InsO der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen dar. Bei der Umsetzung helfen wir gerne.

Unternehmen können trotz Insolvenzverfahren fortgeführt werden. Ein Insolvenzplan hilft, streitige Standpunkte bei Forderungen des Insolvenzverwalters gegen Gesellschafter, Anfechtungsgegner und Vertragspartnern wirtschaftlich sinnvoll zu regeln. Das erfolgt im Interesse der Gläubiger. Der Insolvenzplan kann sogar vorsehen, dass die Gesellschafterstruktur geändert wird. Dies ist dann sinnvoll, wenn ein Gesellschafterstreit maßgeblich zu der Unternehmenskrise beigetragen hat.

Das Insolvenzplanverfahren ist für die Erledigung eines Insolvenzverfahrens geeignet, wenn eine Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens nicht möglich oder nicht wirtschaftlich ist, das Unternehmen andererseits dennoch fortgeführt werden soll. Der Insolvenzplan ermöglicht die Sanierung individuell und einzelfallbezogen. Hierbei berücksichtigt der Insolvenzplan die besonderen Gegebenheiten des Unternehmens und dessen Marktumfeldes. Sanierungsmaßnahmen können in der Regel von einzelnen Gläubigern oder Gesellschaftern nicht mehr blockiert werden. Maßgeblich ist der Insolvenzplan. Dieser wird mehrheitlich verabschiedet und gerichtlich geprüft. Einzelheiten stellt zum Beispiel das Justizportal Nordrhein-Westfalen dar. Bei der Umsetzung helfen wir gerne.

Für Verbraucher, natürliche Personen ist ein Insolvenzplanverfahren sinnvoll, wenn sie die Restschuldbefreiung schneller erhalten wollen. Gläubiger stimmen Insolvenzplänen auch bei Verbrauchern in der Regel dann zu, wenn sie durch den Insolvenzplan besser gestellt werden. So kann ein Verbraucher, eine natürliche Person, schon innerhalb eines Jahres nach Insolvenzeröffnung entschuldet sein. Schuldenfrei binnen eines Jahres ist so auch in Deutschland möglich. Der Wohnsitz muss nicht ins Ausland verlagert werden. Frankreich oder England sind keine besseren Alternativen.

Herr Dr. Potrafke als auch Herr Schütze haben bei Insolvenzplanverfahren umfassende Erfahrungen. Sie können Insolvenzpläne genau auf Ihre Situation anpassen und haben Erfahrung in der Verhandlung mit Insolvenzgericht, Insolvenzverwalter und Gläubigern.

Herr Dr. Potrafke und auch Herrn Schütze stehen in Verfahren, bei denen sie selbst Insolvenzverwalter sind, Insolvenzplänen grundsätzlich positiv gegenüber. Sie prüfen vorgelegte Insolvenzpläne schnell und effektiv, da sie wissen, welche Punkte kritischer Betrachtung bedürfen.