Unterhalt berechnen, durchsetzen oder abwehren
Wie viel Unterhalt steht Ihnen zu? Müssen Sie Unterhalt zahlen? Oder verweigert der andere Elternteil oder Ehegatte die Zahlung?
Unterhaltsfragen sind häufig komplex und können erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Ob Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder nachehelicher Unterhalt – entscheidend sind immer die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des jeweiligen Einzelfalls.
Als Anwalt für Unterhaltsrecht in Viersen beraten und vertreten wir Sie bei allen wichtigen Fragen rund um den Unterhalt. Wir prüfen Ihre Ansprüche, berechnen die mögliche Unterhaltshöhe und setzen berechtigte Forderungen außergerichtlich oder vor dem Familiengericht durch.
Auch wenn Sie selbst zur Zahlung von Unterhalt aufgefordert werden, prüfen wir die Forderung und unterstützen Sie dabei, unberechtigte oder zu hohe Unterhaltsforderungen abzuwehren.
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Viersen
Unterhaltsrecht in Viersen: Wir beraten Sie persönlich
Eine Trennung oder Scheidung bringt häufig nicht nur emotionale, sondern auch erhebliche finanzielle Veränderungen mit sich.
Gerade beim Unterhalt entstehen schnell Fragen:
- Wie viel Kindesunterhalt muss ich zahlen?
- Wie viel Trennungsunterhalt steht mir zu?
- Habe ich Anspruch auf nachehelichen Unterhalt?
- Welche Einkünfte werden bei der Berechnung berücksichtigt?
- Muss der andere Elternteil sein Einkommen offenlegen?
- Was kann ich tun, wenn Unterhalt nicht gezahlt wird?
- Kann ein bestehender Unterhaltstitel geändert werden?
- Wie wird Unterhalt beim Wechselmodell berechnet?
Diese Fragen lassen sich nicht zuverlässig mit einem allgemeinen Unterhaltsrechner beantworten.
Eine individuelle Prüfung durch einen im Familienrecht erfahrenen Anwalt kann Klarheit schaffen.
Kindesunterhalt in Viersen
Leben Eltern getrennt, stellt sich häufig zunächst die Frage nach dem Kindesunterhalt.
Grundsätzlich haben minderjährige Kinder einen Unterhaltsanspruch gegenüber ihren Eltern. Bei der Berechnung des Barunterhalts spielen insbesondere das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und das Alter des Kindes eine Rolle.
Für die praktische Berechnung ist insbesondere die Düsseldorfer Tabelle von Bedeutung. Die dort genannten Beträge werden regelmäßig angepasst und müssen immer anhand der aktuellen Fassung und der konkreten persönlichen Verhältnisse betrachtet werden.
Die Berechnung kann komplizierter sein, als es auf den ersten Blick erscheint.
Zu prüfen sind unter anderem:
- Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils
- weitere unterhaltsberechtigte Personen
- berufsbedingte Aufwendungen
- gegebenenfalls weitere abzugsfähige Belastungen
- Alter des Kindes
- Kindergeld
- Betreuungsmodell
- Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen
Wir prüfen Ihre individuelle Situation und erläutern Ihnen nachvollziehbar, welcher Kindesunterhalt voraussichtlich geschuldet wird oder welcher Anspruch für Ihr Kind besteht.
Unterhalt beim Wechselmodell
Wenn ein Kind annähernd gleich viel Zeit bei beiden Eltern verbringt, kann die Unterhaltsberechnung besonders anspruchsvoll sein.
Ein Wechselmodell bedeutet nicht automatisch, dass kein Kindesunterhalt mehr gezahlt werden muss.
Vielmehr können die Einkommen beider Elternteile und die jeweiligen Betreuungsanteile bei der Berechnung eine Rolle spielen.
Wenn Sie in Viersen getrennt leben und Ihr Kind im Wechselmodell betreut wird, sollten Sie die Unterhaltsfrage individuell prüfen lassen.
Trennungsunterhalt
Nach der Trennung von Ehegatten kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Anspruch auf Trennungsunterhalt bestehen.
Der Trennungsunterhalt betrifft grundsätzlich die Zeit zwischen der Trennung und der rechtskräftigen Scheidung.
Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt insbesondere von den Einkommen und den wirtschaftlichen Verhältnissen beider Ehegatten ab.
Wie wird Trennungsunterhalt berechnet?
Für eine zuverlässige Berechnung müssen zunächst die unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen festgestellt werden.
Dabei kann es notwendig sein, vom anderen Ehegatten:
- Einkommensauskünfte,
- Gehaltsabrechnungen,
- Steuerbescheide,
- Nachweise über weitere Einkünfte und
- weitere relevante Unterlagen
zu verlangen.
Erst wenn die notwendigen Informationen vorliegen, kann der Unterhaltsanspruch zuverlässig berechnet werden.
Wir unterstützen Sie in Viersen bei der Durchsetzung Ihres Auskunftsanspruchs und der anschließenden Unterhaltsberechnung.
Nachehelicher Unterhalt
Mit der rechtskräftigen Scheidung endet der Trennungsunterhalt.
Ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt kann jedoch unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin bestehen.
Das Gesetz kennt verschiedene Unterhaltstatbestände, beispielsweise:
- Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes
- Unterhalt wegen Alters
- Unterhalt wegen Krankheit
- Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit
- Aufstockungsunterhalt
- Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung
Ob einer dieser Tatbestände erfüllt ist, muss anhand Ihrer persönlichen Situation geprüft werden.
Betreuungsunterhalt
Betreut ein geschiedener Ehegatte ein gemeinsames Kind, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt bestehen.
Dabei kommt es unter anderem auf das Alter des Kindes, die tatsächliche Betreuungssituation und die Möglichkeit einer Erwerbstätigkeit an.
Wir prüfen, ob in Ihrem Fall ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen kann.
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Unterhalt einfordern
Der Unterhaltsanspruch besteht zwar möglicherweise auf dem Papier – trotzdem zahlt der andere Elternteil oder Ehegatte nicht.
In dieser Situation sollten Sie nicht einfach dauerhaft auf die Zahlung verzichten.
Wir unterstützen Sie bei der:
- Prüfung Ihres Unterhaltsanspruchs
- Aufforderung zur Auskunft
- Prüfung der Einkommensunterlagen
- Berechnung des Unterhalts
- außergerichtlichen Geltendmachung
- Titulierung des Unterhalts
- gerichtlichen Durchsetzung
- gegebenenfalls Zwangsvollstreckung
Ziel ist es, Ihren berechtigten Unterhaltsanspruch möglichst effizient durchzusetzen.
Unterhalt abwehren: Wenn die Forderung zu hoch ist
Auch Unterhaltspflichtige benötigen häufig anwaltliche Unterstützung.
Eine Unterhaltsforderung ist nicht automatisch in der geforderten Höhe berechtigt.
Wir prüfen beispielsweise:
- ob das Einkommen richtig berechnet wurde,
- welche Abzüge berücksichtigt werden können,
- ob weitere Unterhaltspflichten bestehen,
- welcher Selbstbehalt zu berücksichtigen ist,
- ob die Betreuungssituation korrekt berücksichtigt wurde,
- ob bereits ein Unterhaltstitel besteht und
- ob sich die wirtschaftlichen Verhältnisse inzwischen geändert haben.
Wir vertreten sowohl Unterhaltsberechtigte als auch Unterhaltspflichtige.
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Auskunft über Einkommen und Vermögen
Eine Unterhaltsberechnung ist häufig erst möglich, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse des anderen Beteiligten bekannt sind.
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht deshalb ein gesetzlicher Anspruch auf Auskunft und Vorlage entsprechender Belege.
Wenn der andere Elternteil oder Ehegatte seine Einkünfte nicht freiwillig offenlegt, können weitere rechtliche Schritte erforderlich sein.
Wir helfen Ihnen dabei, die erforderlichen Informationen einzufordern und Ihren Unterhaltsanspruch anschließend konkret zu berechnen.
Unterhaltstitel prüfen und ändern
Ein bestehender Unterhaltstitel kann erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.
Ändert sich beispielsweise das Einkommen, die Betreuungssituation oder eine andere wesentliche Grundlage der Unterhaltsberechnung, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Abänderung des Unterhaltstitels möglich sein.
Das kann sowohl für Unterhaltsberechtigte als auch für Unterhaltspflichtige wichtig sein.
Wir prüfen Ihren bestehenden Titel und beraten Sie, ob eine Anpassung oder Abänderung in Betracht kommt.
Unterhalt bei Trennung und Scheidung
Unterhaltsfragen sollten möglichst frühzeitig geklärt werden.
Gerade unmittelbar nach einer Trennung können wichtige Weichen gestellt werden.
Wir beraten Sie in Viersen unter anderem zu:
- Kindesunterhalt
- Unterhalt für volljährige Kinder
- Trennungsunterhalt
- nachehelichem Unterhalt
- Betreuungsunterhalt
- Wechselmodell
- Auskunft und Belegvorlage
- Unterhaltstiteln
- Abänderung von Unterhalt
- gerichtlicher Durchsetzung
- Abwehr von Unterhaltsforderungen
Dabei betrachten wir Ihre persönliche Situation und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine rechtlich sinnvolle Vorgehensweise.
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