Statusfeststellungsverfahren

Die PSH Rechtsanwälte Potrafke Schütze Houben aus Mönchengladbach unterstützt Sie, wenn der sozialversicherungsrechtliche Status eines Arbeitnehmers unklar ist. Rechtsanwalt Houben LL.M. ist Fachanwalt für Sozialrecht und betreut Sie bei sämtlichen Fragen zum Statusfeststellungsverfahren.

Was ist ein Statusfeststellungsverfahren

Durch das freiwillige Statusfeststellungsverfahren (§ 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV) wird geklärt ob eine bestimmte Person sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist oder nicht. Arbeitgeber, die sich nicht sicher sind, ob ein Auftragnehmer sozialversicherungspflichtig angestellt ist, sollte einen entsprechenden Antrag bei der deutschen Rentenversicherung stellen. Häufig ergeben sich diese Problematik beifolgenden Berufsgruppen.

  • Architekten
  • EDV-Berater/ Software-Entwickler
  • Rechtsanwalt
  • Steuerberater
  • Honorarärzte


Durch das Statusfeststellungsverfahren überprüft die deutsche Rentenversicherung ob ein Auftragnehmer der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Die Problematik wird häufig auch unter dem Stichwort Scheinselbstständigkeit diskutiert.

Unter dem Begriff des Statusfeststellungsverfahrens versteht man die Verfahren im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung zur Beurteilung, ob eine betroffene Person sozialversicherungspflichtig ist oder nicht.

Wenn Sie sich unsicher sind, lassen Sie vorher Ihren Status überprüfen. Insbesondere bei freien Mitarbeitern, mitarbeitenden Familienangehörigen oder Gesellschaftern und bei Gesellschafter-Geschäftsführern ist ein solches feststellungsverfahren ratsam. Sollte die deutsche Rentenversicherung erst im Rahmen einer Betriebsprüfung zu dem kommen, dass eine Sozialversicherungspflicht besteht, können hierdurch erhebliche Nachzahlungen kommen.

Ob eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt, hängt immer von den Umständen des Einzelfalles ab. Hier lassen sich keine pauschalen Antworten geben. Die Auswertung der sozialrechtlichen Rechtsprechung des Landessozialgerichte sowie des Bundessozialgerichts zeigt immer wieder, das verschiedene Urteile erlassen werden, die sich häufig auf ersten Blick auch widersprechen. Daher ist es wichtig einen erfahrenen Rechtsanwalt für Sozialrecht um Rat zu fragen.

Wie ist der Antrag bei der deutschen Rentenversicherung zu stellen?

Der Statusfeststellungsantrag ist bei der deutschen Rentenversicherung Bund -Clearingstelle für sozialversicherungsrechtliche Statusfragen- zu stellen. Die deutsche Rentenversicherung stellt hierfür im Internet die entsprechenden Antragsformulare bereit. Diese finden Sie hier.

Die PSH Rechtsanwälte Potrafke Schütze Houben Partnerschaftsgesellschaft aus Mönchengladbach unterstützt Sie bei der Antragstellung. Weiter helfen wir Ihnen bei sämtlichen weiteren Fragen die sich im Zusammenhang mit der Sozialversicherungspflicht ergeben. So unterstützen wir Sie beispielsweise bei arbeitsrechtlichen aber auch strafrechtlichen Fragen, die sich ergeben.

Was ist, wenn man mit der Entscheidung der deutschen Rentenversicherung nicht einverstanden ist?

Sollten Sie mit der Entscheidung der deutschen Rentenversicherung nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit Widerspruch gegen den Bescheid der deutschen Rentenversicherung erheben. Sollte dieser keinen Erfolg haben, haben Sie die Möglichkeit Klage vor dem Sozialgericht zu erheben. Rechtsanwalt Houben LL.M. aus Mönchengladbach ist Fachanwalt für Sozialrecht und unterstützt Sie im Antragsverfahren, Widerspruchsverfahrens als auch Klageverfahren vor dem Sozialgericht.

Was für Folgen kann es haben, wenn der sozialversicherungsrechtliche Status ungeklärt ist?

Solange der sozialversicherungsrechtliche Status ungeklärt ist, kann dies verschiedene Folgen haben. Diese Folgen entstehen insbesondere dann, wenn die sozialversicherungsrechtliche Pflicht im Rahmen der Betriebsprüfung festgestellt wird.

Säumniszuschläge

Werden die Beiträge nicht oder verspätet gezahlt, hat dies zur Folge, dass nach § 24 SGB IV Säumniszuschläge in Höhe von 1 % pro Monat erhoben werden können. Diese Säumniszuschläge können zu einer eheblichen wirtschaftlichen Belastung führen. In welchen Fällen, Säumniszuschläge tatsächlich erhoben werden dürfen, ist in den letzten Jahren immer wider Gegenstand von Entscheidungen des Bundessozialgerichts gewesen. Die PSH Rechtsanwälte aus Mönchengladbach prüft für Sie, ob Säumniszuschläge zu erstatten sind.

Strafrechtliche Konsequenzen

Das nicht Abführen von Sozialversicherungsrechtlichen Pflichtbeiträgen ist durch § 266a StGB mit Freiheitsstrafe mit bis zu fünf Jahren unter Strafe gestellt. Die PSH Rechtsanwälte Potrafke Schütze Houben Partnerschaftsgesellschaft aus Mönchengladbach steht Ihnen zur Seit, wenn Ihnen das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt vorgeworfen ist.

Aus diesem Grund ist es sich nur aus wirtschaftlichen Gründen wichtig, den Status abschließend geklärt zu haben.

Sollte die deutsche Rentenversicherung zu dem Ergebnis kommen, dass ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vorliegt, ergeben sich sodann immer eine Vielzahl an arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Beispielsweise stellt sich die Frage, ob Kündigungsschutzvorschriften eingehalten werden müssen.

Rufen Sie bei Fragen Ihren Fachanwalt für Sozialrecht aus Viersen oder Mönchengladbach unter 021661444570 an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.