Verbraucherinsolvenzverfahren
Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist das vereinfachte Insolvenzverfahren über das Vermögen von natürlichen Personen, die noch nie als Unternehmer / Selbständiger tätig waren oder zwar früher einmal selbständig waren, jedoch weniger als 20 Gläubiger haben bzw. ihre Vermögensverhältnisse überschaubar sind. Dieses Verfahren ist in der Insolvenzordnung geregelt.
Das Insolvenzgericht setzt einen Insolvenzverwalter ein. Der Insolvenzverwalter wickelt das Insolvenzverfahren mit dem Ziel ab, dass die Gläubiger die bestmögliche Befriedigung erhalten.
Bei Verbrauchern sind nicht möglich:
- Eigenverwaltungsverfahren
- Schutzschirmverfahren
Bei Verbrauchern sind jedoch zur Erteilung der Restschuldbefreiung / Schuldenerlass möglich:
Ohne ein laufendes Insolvenzverfahren kann ein zwangsweiser Schuldenerlass gegen den Willen der Gläubiger nicht durchgesetzt werden.Rechtsanwalt Schütze und Rechtsanwalt Dr. Potrafke und werden regelmäßig gerichtlich zu Insolvenzverwaltern in Verbraucherinsolvenzverfahren und Treuhändern im Restschuldbefreiungsverfahren bestellt. Wir stehen Insolvenzplanverfahren auch bei Verbrauchern positiv gegenüber, da die Gläubiger in der Regel besser stehen als bei Volldurchführung des Insolvenzverfahrens und des Restschuldbefreiungsverfahren.
Rufen Sie bei Fragen Ihren Fachanwalt für Insolvenzrecht aus Mönchengladbach unter 021661444570 an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.