Privatinsolvenzverfahren
Privatinsolvenz oder Privatinsolvenzverfahren ist kein Begriff, der in der Insolvenzordnung definiert wird. Er hat sich im allgemeinen Sprachgebrauch entwickelt.
Privatinsolvenzverfahren nennt man das Insolvenzverfahren über das Vermögen einer natürlichen Person. Also über das Vermögen eines normalen Verbrauchers, eines ehemals Selbständigen, aber auch eines aktuell noch Selbständigen, bzw. Einzelkaufmanns. Insolvenzverfahren über das Vermögen einer UG, GmbH, AG oder GmbH & Co. KG zum Beispiel fällt nicht darunter.
Der Grund hierfür liegt darin, dass natürliche Personen über ein Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiungsverfahren den Schuldenerlass bewirken können. Nur natürliche Personen, Private, können den Antrag stellen, dass ihnen die Schulden erlassen werden – egal, ob die Gläubiger dies wünschen und gutheißen – oder nicht. Es werden jedoch nicht nur die privaten Schulden erlassen, sondern auch die Schulden aus dem unternehmerischen Bereich der natürlichen Person.
Restschuldbefreiung kann nur bekommen, wer selbst einen Insolvenzantrag gestellt hat und gleichzeitig auch den Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung stellt.
Welches Insolvenzverfahren die natürliche Person, der Private, beantragen muss, ist im Einzelfall zu klären.
Welche Verfahren kommen bei einem Privatinsolvenzverfahren in Betracht?
Es kommen in Betracht das
Auch Private, natürliche Personen, können unter bestimmten Voraussetzungen auch
- Eigenverwaltungsverfahren und
- Schutzschirmverfahren
- ESUG-Verfahren
- Insolvenzplanverfahren durchführen.
Die Restschuldbefreiung kann eine natürliche Person nur erreichen, wenn sie ein Restschuldbefreiungsverfahren neben dem Insolvenzverfahren beantragt – oder wenn ein Insolvenzplanverfahren die Restschuldbefreiung bewirkt.
Rechtsanwalt Dr. Potrafke und Rechtsanwalt Schütze werden unter anderem durch das Amtsgericht Mönchengladbach regelmäßig gerichtlich zu Insolvenzverwaltern in Privatinsolvenzverfahren und zu Treuhändern im Restschuldbefreiungsverfahren bestellt. Sie haben auch einschlägige Erfahrungen bei der Erstellung von Insolvenzplänen. Beide Rechtsanwälte sind auf Grund ihrer langjährigen Erfahrung Fachanwalt für Insolvenzrecht.
Rufen Sie bei Fragen Ihren Fachanwalt für Insolvenzrecht aus Mönchengladbach unter 021661444570 an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.