Schwerbehindertenrecht – Rechtsanwalt in Viersen
Schwerbehinderung nicht anerkannt, GdB zu niedrig festgestellt oder Antrag abgelehnt? Die Feststellung einer Behinderung und des Grades der Behinderung kann für Betroffene erhebliche rechtliche Auswirkungen haben.
Die PSH Rechtsanwälte in Viersen beraten und vertreten Sie bei ausgewählten Fragen des Schwerbehindertenrechts. Wir unterstützen Sie insbesondere bei der Feststellung des Grades der Behinderung (GdB), bei Widersprüchen gegen Bescheide und bei sozialgerichtlichen Verfahren.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihre gesundheitlichen Einschränkungen nicht ausreichend berücksichtigt wurden, kann eine rechtliche Prüfung des Bescheids sinnvoll sein.
Was bedeutet Schwerbehinderung?
Nach § 2 SGB IX gelten Menschen als schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Grad der Behinderung wird mit einem Wert zwischen 20 und 100 festgestellt. Maßgeblich sind die Auswirkungen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.
Dabei kommt es nicht allein auf eine bestimmte Diagnose an. Entscheidend ist vielmehr, welche konkreten Auswirkungen die gesundheitlichen Beeinträchtigungen haben.
Was ist der Grad der Behinderung?
Der Grad der Behinderung (GdB) beschreibt das Ausmaß der Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.
Der GdB wird in Zehnergraden festgestellt.
Wichtig ist dabei: Der GdB ist keine prozentuale Angabe zur Leistungsfähigkeit und bedeutet beispielsweise ein GdB von 50 nicht, dass eine Person „zu 50 Prozent behindert“ ist.
Bei der Feststellung werden die Auswirkungen der gesundheitlichen Beeinträchtigungen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben bewertet.
Schwerbehindertenausweis
Wird eine Schwerbehinderung mit einem GdB von mindestens 50 festgestellt, kann grundsätzlich ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.
Der Ausweis dient als Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft und kann – abhängig von den festgestellten Merkzeichen – den Zugang zu bestimmten Nachteilsausgleichen ermöglichen.
Welche konkreten Rechte und Vergünstigungen bestehen, hängt unter anderem vom festgestellten GdB und den Merkzeichen ab.
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Antrag auf Feststellung einer Behinderung
Wenn gesundheitliche Einschränkungen bestehen, können Betroffene einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung stellen.
Für die Entscheidung sind insbesondere medizinische Unterlagen von Bedeutung.
Dazu können beispielsweise gehören:
Arztberichte
Facharztberichte
Krankenhausberichte
Reha-Berichte
Befundberichte
Entlassungsberichte
Unterlagen über chronische Erkrankungen
Informationen über dauerhafte Einschränkungen im Alltag
Bei der Antragstellung sollte möglichst vollständig dargestellt werden, welche gesundheitlichen Einschränkungen bestehen und wie sich diese tatsächlich auf das tägliche Leben auswirken.
Welche gesundheitlichen Einschränkungen können berücksichtigt werden?
Für die Feststellung des GdB ist nicht allein entscheidend, welche Erkrankungen diagnostiziert wurden.
Vielmehr kommt es auf die Auswirkungen der Erkrankungen und Behinderungen an.
Dabei können beispielsweise Einschränkungen aufgrund von
orthopädischen Erkrankungen
chronischen Erkrankungen
neurologischen Erkrankungen
psychischen Erkrankungen
Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems
Erkrankungen der Atemwege
Krebserkrankungen
Sinnesbeeinträchtigungen
eine Rolle spielen.
Entscheidend ist jeweils die konkrete gesundheitliche Situation.
GdB zu niedrig festgestellt
Eine häufige Situation ist, dass zwar ein Grad der Behinderung festgestellt wird, dieser aus Sicht des Betroffenen jedoch zu niedrig ist.
Beispielsweise kann ein GdB von 30 oder 40 festgestellt werden, obwohl die gesundheitlichen Einschränkungen im Alltag nach Auffassung des Betroffenen deutlich umfangreicher sind.
In einem solchen Fall kann geprüft werden, ob gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt werden sollte.
Dabei sollte nicht nur die Diagnose betrachtet werden. Vielmehr sollte geprüft werden, ob die tatsächlichen Auswirkungen sämtlicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen ausreichend berücksichtigt wurden.
Widerspruch gegen den GdB-Bescheid
Wenn Sie mit der Feststellung des GdB nicht einverstanden sind, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt werden.
Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn
der GdB zu niedrig festgestellt wurde,
eine Behinderung nicht berücksichtigt wurde,
gesundheitliche Einschränkungen nicht vollständig erfasst wurden,
medizinische Unterlagen nicht ausreichend berücksichtigt wurden,
ein Antrag auf Schwerbehinderung abgelehnt wurde oder
beantragte Merkzeichen nicht festgestellt wurden.
Die Widerspruchsfrist beträgt grundsätzlich einen Monat. Maßgeblich sind jedoch der konkrete Bescheid und die darin enthaltene Rechtsbehelfsbelehrung.
Wie läuft ein Widerspruch gegen den GdB ab?
Nach Einlegung des Widerspruchs prüft die zuständige Behörde die Entscheidung erneut.
Im Widerspruchsverfahren können weitere medizinische Unterlagen vorgelegt werden.
Dabei kann es sinnvoll sein, konkret darzustellen, welche gesundheitlichen Einschränkungen bestehen und inwiefern diese im ursprünglichen Bescheid möglicherweise nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
Ein pauschaler Hinweis darauf, dass der GdB „zu niedrig“ sei, reicht häufig nicht aus. Entscheidend ist vielmehr eine nachvollziehbare Darstellung der tatsächlichen Beeinträchtigungen.
GdB erhöhen lassen
Wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert oder neue gesundheitliche Beeinträchtigungen hinzugekommen sind, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Antrag auf Neufeststellung beziehungsweise Erhöhung des GdB in Betracht kommen.
Auch hier kommt es auf die konkreten Auswirkungen der gesundheitlichen Beeinträchtigungen an.
Vor einem Antrag sollte deshalb geprüft werden, welche medizinischen Veränderungen eingetreten sind und ob diese durch aktuelle Befundberichte dokumentiert werden können.
Schwerbehindertenrecht und mehrere Erkrankungen
Viele Betroffene leiden nicht nur an einer einzelnen Erkrankung.
Bei mehreren gesundheitlichen Beeinträchtigungen wird der GdB nicht einfach durch Addition einzelner Werte ermittelt.
Entscheidend ist vielmehr die Gesamtwirkung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bewertungsgrundsätze.
Deshalb kann es sinnvoll sein, die gesundheitliche Situation insgesamt zu betrachten und nicht nur einzelne Diagnosen isoliert zu betrachten.
Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis
Neben dem GdB können unter bestimmten Voraussetzungen Merkzeichen festgestellt werden.
Merkzeichen können besondere gesundheitliche Voraussetzungen dokumentieren und mit bestimmten Nachteilsausgleichen verbunden sein.
Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, hängt vom jeweiligen Merkzeichen und der konkreten gesundheitlichen Situation ab.
Wenn ein beantragtes Merkzeichen nicht festgestellt wurde, kann geprüft werden, ob die Entscheidung mit einem Widerspruch angegriffen werden sollte.
Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen
Nicht jeder Mensch mit einem GdB von weniger als 50 ist schwerbehindert im Sinne des Gesetzes.
Menschen mit einem GdB von 30 oder 40 können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden.
Nach § 2 Abs. 3 SGB IX kommt eine Gleichstellung insbesondere dann in Betracht, wenn die betroffene Person infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten kann.
Der Antrag auf Gleichstellung wird bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt.
Die Gleichstellung kann insbesondere im Arbeitsleben von Bedeutung sein.
Schwerbehinderung und Arbeitsrecht
Die Feststellung einer Schwerbehinderung kann auch Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben.
Das Schwerbehindertenrecht enthält besondere Regelungen zum Schutz schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben.
Dazu gehören unter anderem besondere Regelungen zum Kündigungsschutz und zum Anspruch auf Zusatzurlaub.
Welche Rechte im konkreten Arbeitsverhältnis bestehen, hängt von den jeweiligen Voraussetzungen ab.
Wenn neben der Feststellung der Schwerbehinderung arbeitsrechtliche Fragen bestehen, sollte geprüft werden, welches Vorgehen im konkreten Fall erforderlich ist.
Schwerbehinderung und Kündigung
Bei einer Kündigung können für schwerbehinderte Arbeitnehmer besondere gesetzliche Schutzvorschriften gelten.
Das bedeutet jedoch nicht, dass eine Kündigung grundsätzlich ausgeschlossen ist.
Vielmehr müssen die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und gegebenenfalls erforderliche Beteiligungen beachtet werden.
Wenn Sie als schwerbehinderter Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie deshalb schnell handeln. Neben den sozialrechtlichen Fragen kann insbesondere die arbeitsrechtliche Klagefrist relevant sein.
Klage gegen den GdB-Bescheid
Wenn der Widerspruch gegen den Bescheid keinen Erfolg hat, erlässt die zuständige Behörde einen Widerspruchsbescheid.
Gegen diesen kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.
Im sozialgerichtlichen Verfahren kann erneut geprüft werden, welcher GdB unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen gerechtfertigt ist.
Dabei können insbesondere medizinische Unterlagen und gegebenenfalls gerichtliche Sachverständigengutachten eine wichtige Rolle spielen.
Verfahren vor dem Sozialgericht
Ein sozialgerichtliches Verfahren kann sich über einen längeren Zeitraum erstrecken.
Das Gericht kann beispielsweise ärztliche Befundberichte einholen oder ein medizinisches Sachverständigengutachten in Auftrag geben.
Für die Beurteilung kommt es darauf an, wie sich die gesundheitlichen Beeinträchtigungen konkret auf die betroffene Person auswirken.
Deshalb ist es wichtig, die tatsächlichen Einschränkungen möglichst nachvollziehbar darzustellen und medizinisch zu dokumentieren.
Rechtsanwalt für Schwerbehindertenrecht in Viersen
Die PSH Rechtsanwälte sind eine regional tätige Rechtsanwaltskanzlei mit Standort in Viersen.
Wir beraten und vertreten Mandanten bei ausgewählten Fragen des Schwerbehindertenrechts und unterstützen Sie insbesondere bei der rechtlichen Prüfung von Bescheiden sowie bei Widerspruchs- und sozialgerichtlichen Verfahren.
Unsere Unterstützung kann insbesondere folgende Bereiche betreffen:
Feststellung des Grades der Behinderung
Antrag auf Schwerbehinderung
Prüfung eines GdB-Bescheids
Widerspruch gegen einen GdB-Bescheid
zu niedrig festgestellter GdB
Ablehnung der Schwerbehinderteneigenschaft
Merkzeichen
Gleichstellung
Klage vor dem Sozialgericht
Wenn Sie aus Viersen oder der näheren Umgebung kommen und mit der Feststellung Ihrer Behinderung nicht einverstanden sind, können Sie sich an uns wenden.
Warum eine anwaltliche Prüfung sinnvoll sein kann
Die Frage, welcher GdB festgestellt wird, kann für Betroffene erhebliche Bedeutung haben.
Wenn eine Behörde einen Antrag ablehnt oder einen aus Ihrer Sicht zu niedrigen GdB feststellt, sollte deshalb geprüft werden, ob die Entscheidung nachvollziehbar und rechtlich angreifbar ist.
Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die gesundheitlichen Einschränkungen vollständig erfasst und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben bewertet wurden.
Eine anwaltliche Prüfung kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn bereits ein ablehnender Bescheid oder ein Widerspruchsbescheid vorliegt.
Häufige Fragen zur Schwerbehinderung
Ab welchem GdB gilt man als schwerbehindert?
Nach § 2 Abs. 2 SGB IX gilt ein Mensch grundsätzlich als schwerbehindert, wenn ein GdB von mindestens 50 festgestellt wurde und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Was kann ich tun, wenn mein GdB zu niedrig ist?
Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihre gesundheitlichen Einschränkungen nicht ausreichend berücksichtigt wurden, können Sie prüfen lassen, ob Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt werden sollte.
Kann ich gegen die Ablehnung einer Schwerbehinderung Widerspruch einlegen?
Ja. Gegen einen entsprechenden Bescheid kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Widerspruch eingelegt werden. Die konkrete Frist ergibt sich aus dem Bescheid.
Kann der GdB erhöht werden?
Wenn sich die gesundheitlichen Einschränkungen verschlechtert haben oder neue relevante Beeinträchtigungen hinzugekommen sind, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Neufeststellung des GdB beantragt werden.
Was ist eine Gleichstellung?
Menschen mit einem GdB von 30 oder 40 können unter bestimmten Voraussetzungen schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Voraussetzung ist insbesondere, dass sie wegen ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können.
Was passiert, wenn mein Widerspruch abgelehnt wird?
Wenn die Behörde den Widerspruch zurückweist, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Klage beim zuständigen Sozialgericht erhoben werden.
Welche Bedeutung haben Merkzeichen?
Merkzeichen können bestimmte gesundheitliche Voraussetzungen dokumentieren und mit verschiedenen Nachteilsausgleichen verbunden sein. Welche Voraussetzungen gelten, hängt vom jeweiligen Merkzeichen ab.
Wie lange dauert ein Verfahren wegen des GdB?
Eine pauschale Dauer lässt sich nicht angeben. Die Dauer hängt unter anderem davon ab, wie umfangreich die medizinischen Unterlagen sind und ob weitere medizinische Ermittlungen oder ein Sachverständigengutachten erforderlich werden.
Schwerbehindertenrecht – Rechtsanwalt in Viersen
GdB zu niedrig, Schwerbehinderung abgelehnt oder Widerspruchsbescheid erhalten?
Lassen Sie Ihren Bescheid und die zugrunde liegenden medizinischen Unterlagen rechtzeitig prüfen.
Die PSH Rechtsanwälte in Viersen beraten Sie bei ausgewählten Fragen des Schwerbehindertenrechts und unterstützen Sie bei Widerspruchs- und sozialgerichtlichen Verfahren.
PSH Rechtsanwälte Potrafke Schütze Houben Partnerschaft mbB
Willy-Brandt-Ring 24
41747 Viersen
Telefon: 02162 1060 726
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