Im Bereich des Sozialrechts beraten die PSH Rechtsanwälte Potrafke Schütze Houben Partnerschaftsgesellschaft aus Mönchengladbach bei Fragen rund um die Erwerbsminderungsrente.
Wir führen sowohl Widerspruchsverfahren als auch Klageverfahren gegen die deutsche Rentenversicherung.
Wann erhalte ich eine volle Erwerbsminderungsrente?
Die volle Erwerbsminderungsrente erhalten Versicherte, wenn diese auf Grund einer Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit unter den normalen Bedingungen des Arbeitsmarktes nicht mindestens drei Stunden täglich erwerbsfähig ist.
Der genauen Voraussetzungen sind in § 43 Abs. 2 SGB VI geregelt. Neben der Frage der Erwerbsfähigkeit muss der Versicherte
- in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorliegen und
- vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt wird.
In der Regel ist insbesondere streitig, ob die Erwerbsfähigkeit noch vorhanden ist oder nicht. Wir stehen Ihnen bei diesen Fragen als erfahrene Rechtsanwälte im Sozialrecht beiseite.
Wann erhalte ich eine Teilerwerbsminderungsrente?
Einen Anspruch auf teilweise Erwerbsminderungsrente erhalten Versicherte, gem. § 43 Abs. 1 SGB VI, wenn diese aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, auf nicht absehbare Zeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Darüber hinaus muss der Versicherte
- in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorliegen und
- vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt wird.
Wie erhalte ich eine Erwerbsminderungsrente?
Die Rente wird nur auf Antrag bei der deutschen Rentenversicherung gewährt. Die deutsche Rentenversicherung stellt zur Antragstellung weitere Informationen zur Verfügung. Diese können Sie hier einsehen.
Die deutsche Rentenversicherung wird sodann eine die Voraussetzungen prüfen. Bereits hier wird es in der Regel um die Frage gehen, ob und in welchem Umfang der Versicherte noch Erwerbsfähig ist. Die entsprechenden Anträge können auf der Internetseite der deutschen Rentenversicherung runter geladen werden.
Was kann ich machen, wenn die deutsche Rentenversicherung meinen Rentenantrag abgelehnt hat?
Wenn die deutsche Rentenversicherung den Antrag auf voller oder teilweiser Erwerbsminderungsrente ablehnt, haben Sie die Möglichkeit gegen diesen Entscheidung Widerspruch zu erheben. Der deutschen Rentenversicherung hat sodann die Möglichkeit die ursprüngliche Entscheidung noch einmal zu überprüfen. Bereits innerhalb des Widerspruchsverfahrens ist es in vielen Fällen empfehlenswert sich durch einen Rechtsanwalt für Sozialrecht vertreten zu lassen.
Wenn die deutsche Rentenversicherung den Widerspruch ablehnt, wird diese einen sogenannten Widerspruchsbescheid. Es besteht sodann die Möglichkeit gegen diesen Widerspruchsbescheid Klage vor dem Sozialgericht zu erheben. Das Sozialgericht wird sodann die Voraussetzungen einer Erwerbsminderungsrente prüfen.
Das Sozialgericht wird in der Regel zunächst ärztliche Stellungnahmen der behandelnden Ärzte anfordern. Darüber hinaus wird das Sozialgericht in der Regel ein Gutachter beauftragen, der die Leistungsfähigkeit des Versicherten begutachtet. Innerhalb des Gutachtens ist sodann darauf zu achten, dass das Gutachten nachvollziehbar ist und an keinen Fehlern leidet. In diesem Fall können wir Sie als erfahrene Anwälte im Sozialrecht beiseite stehen.
Bei Fragen zu Ihrer Erwerbsminderungsrente rufen Sie die PSH Rechtsanwälte aus Mönchengladbach und Viersen unter 021661444570 an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
Wir unterstützen Sie in allen Verfahrenssituationen wenn es um Ihre Erwerbsminderungsrente geht. Wir vertreten Sie sowohl im Widerspruchsverfahren gegen die deutsche Rentenversicherung als auch im Klageverfahren vor dem Sozialgericht.