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Scheidung

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Rechtsanwalt T. Houben ist Anwalt und vertritt Sie bei Ihrer Scheidung. Neben dem Scheidungsverfahren vertritt Sie Herr Houben auch in sämtlichen weiteren Angelegenheiten im Familienrecht. Einen persönlichen Besprechungstermin mit Ihrem Scheidungsanwalt in der Nähe, können Sie in unsere Kanzlei in Viersen oder Mönchengladbach vereinbaren.

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Mönchengladbach

Wie läuft ein Scheidungsverfahren ab?

Ein Scheidungsverfahren beginnt mit der Einreichung eines Scheidungsantrags beim Familiengericht. Dieser Scheidungsantrag kann nur durch einen zugelassenen Rechtsanwalt eingereicht werden.

Nachdem der Scheidungsantrag eingereicht wurde, wird das Familiengericht den Scheidungsantrag an den anderen Ehegatten zustellen. Diese erhält nunmehr die Gelegenheit mitzuteilen, ob dieser dem Scheidungsantrag zustimmt.

Des weiteren wird das Gericht beiden Ehegatten einen Fragebogen zum Versorgungsausgleich zugesendet. Der Versorgungsausgleich wird von Amts wegen durchgeführt. 

Nachdem alle Auskünfte der Versorgungsträger vorliegen, wird das Gericht einen Termin für das Scheidungsverfahren bestimmen. Im Rahmen des Termins werden beide Ehegatten zu dem Scheidungsvoraussetzungen persönlich angehöhrt (§ 128 FamFG).

Weitere Informationen zum Ablauf des Scheidungsverfahrens finden Sie auf unserer Internetseite.

Brauchen beide Eheleute einen Anwalt für eine Scheidung

In Deutschland ist es nicht zwingend notwendig, dass beide Ehepartner einen Anwalt für die Scheidung beauftragen. Allerdings ist mindestens ein Anwalt erforderlich, um den Scheidungsantrag beim Gericht einzureichen. Der andere Ehepartner kann sich selbst vertreten. Dennoch ist es ratsam, einen eigenen Anwalt zu beauftragen, insbesondere wenn es um komplizierte Angelegenheiten wie Unterhalt, Sorgerecht oder Vermögensaufteilung geht. Ein erfahrener Scheidungsanwalt kann Ihre Interessen optimal vertreten und Sie durch den gesamten Prozess führen.

Die Kosten für einen Rechtsanwalt bei einer Scheidung können stark variieren.  Die Kosten werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Danach berechnen sich die Kosten nach dem sogenannten Gegenstandswert. Dieser berechnet sich nach dem dreifachen Nettoeinkommen des Einkommens beider Ehegatten.

Neben den Kost den Anwalt kommen noch die Gerichtskosten. Auch diese berechnen sich nach dem Gegenstandswert. Insbesondere kommt es nicht auf die Länge der Ehezeit an. Eine Scheidung bei kurzer Ehe kostet nicht weniger als eine lange Ehe.

Sollten Sie die Kosten für ein Scheidungsverfahren nicht aufbringen können haben Sie die Möglichkeit Verfahrenskostenhilfe bzw. Prozesskostenhilfe beantragen. Hierzu beraten wir Sie gerne.

Was muss im Scheidungsverfahren noch durch einen Anwalt geregelte werden?

Grundsätzlich muss im Scheidungsverfahren keine weitere Regelung durch einen Rechtsanwalt getroffen werden. Beide Eheleuten können Punkte wie Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Zugewinnausgleich oder sonstige Punkte einvernehmlich geregelt werden. 

Häufig ist eine einvernehmliche Regelung allerdings nicht möglich. Herr Houben LL.M. ist Anwalt vertritt Sie im Rahmen einer Scheidung persönlich. Vereinbaren Sie einen Termin in Viersen oder Mönchengladbach.

Muss ein Versorgungsausgleich im Scheidungsverfahren durchgeführt werden?

Grundsätzlich wird der Versorgungsausgleich im Rahmen des Scheidungsverfahren von Amts wegen durchgeführt. Das bedeutet, dass Ehegatten keinen Einfluss darauf haben, ob der Versorgungsausgleich durchgeführt wird.

Der Versorgungsausgleich wird nur in Ausnahmefällen nicht durchgeführt. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn eine besonders kurze Ehezeit vorliegt. Dies ist dann der Fall, wenn die Ehe weniger als 3 Jahre andauerte (§ 3 Abs. 3 VersAusglG)

Ein weiterer Grund für den Ausgleich des Versorgungsausgleiches kann eine Vereinbarung im Rahmen eines Ehevertrages sein.

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