PSH Rechtsanwälte Potrfake Schütze Houben Partnerschaftsgesellschaft
Scheidung Anwalt Kosten

Was sind die Kosten bei einer Scheidung für den Anwalt?

Was sind die Kosten für den Anwalt bei einer Scheidung? Diese Frage stellt sich bei den meisten Ehegatten, die sich getrennt haben und nunmehr geschieden werden wollen, meist schon am Anfang. In der Regel sind die Ehegatten bereits auf Grund der Trennung wirtschaftlich erheblich belastet. So musste beispielsweise eine zweite Wohnung neu eingerichtet werden.

Leider lässt sich die Frage, was eine Scheidung kostet, nicht pauschal beantworten. Sowohl die Gerichtskosten (FamGKG) als auch die Rechtsanwaltsgebühren (RVG) richten sich nach dem sogenannten Gegenstandswert. Dieser muss zuvor bestimmt werden.

Wie wird der Gegenstandswert berechnet?

Nach § 43 FamGKG beträgt der Gegenstandswert mindestens 3.000,00 EUR.

Im Übrigen berechnet sich der Gegenstandswert wie folgt. Es wird zunächst das 3-fache monatliche Nettoeinkommen beider Ehegatten zu Grunde gelegt.

Darüber wird das Nettovermögen beider Ehegatten berücksichtigt. Hierbei wird das gesamte Vermögen abzüglich aller Schulden sowie eines Freibetrages von 15.000,00 EUR je Ehegatte abgezogen. Von diesem Betrag werden 5 % als Gegenstandswert berücksichtigt.

Beispiel:

Die Ehefrau hat ein Nettoeinkommen in Höhe von 3.000,00 EUR. Der Ehemann hat ein monatliches Nettoeinkommen in Höhe von 2.500,00 EUR. Vermögen haben die Ehegatten nicht.

Insgesamt haben die Eheleute ein monatliches Nettoeinkommen in Höhe von 5.500,00 EUR. Dies ergibt einen Gegenstandswert von 16.500,00 EUR.

Ist darüber hinaus der Versorgungsausgleich durchzuführen ist auch hierfür ein weiterer Gegenstandswert festzusetzen. Der Gegenstandswert beträgt grundsätzlich 10 % des 3-fachen Monatsnettoeinkommen beider Ehegatten (§ 50 FamGKG), je auszugleichender Versorgung. Das Gericht wird aber mindestens einen Wert von 1.000,00 EUR festsetzten.

Beispiel:

Die Eheleute haben wie oben beschrieben ein 3-faches monatliches Nettoeinkommen in Höhe von 16.500,00 EUR. Wenn davon ausgegangen wird, dass 2 Versorgungen zu berücksichtigen sind, muss je Versorgung ein Gegenstandswert in Höhe von 1.650,00 EUR (= 16.500,00 EUR * 10%) berücksichtigt werden. Insgesamt erhöht sich damit der Gegenstandswert für den Versorgungsausgleich um 3.300,00 EUR.

Der konkrete Gegenstandswert für den Versorgungsausgleich kann erst durch das Familiengericht festgesetzt werden, da erst dann feststeht, wie viele Versorgungen durchzuführen sind.

Kosten eines Anwalts im Scheidungsverfahren

Der Gegenstandswert ist aber nicht der Betrag, den ein Ehegatte an Kosten hat. Dieser Gegenstandswert dient vielmehr als Grundlage für die Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren.

Der Rechtsanwalt erhält im Scheidungsverfahren eine Verfahrensgebühr, eine Termingebühr sowie eine Telekommunikationspauschale.

Beispiel:

Die Ehegatten haben wie im ersten Beispiel ein gemeinsames dreifaches Nettoeinkommen in Höhe von 16.500,00 EUR. Dazu kommen zwei Versorgungen von jeweils 1.650,00 EUR. So bestünde ein Gegenstandswert von 19.800,00 EUR. Der Rechtsanwalt würde somit einen Betrag in Höhe von 2.469,25 EUR.

1,3 Verfahrensgebühr:                  1.068,60 EUR

1,2 Terminsgebühr:                         986,40 EUR

Auslagenpauschale:                        20,00 EUR

Zwischensumme:                          2.075,00 EUR

19% MWSt:                                     394,25 EUR

Gebühren Rechtsanwalt:              2.469,25 EUR

Aus der Aufstellung zeigt sich, dass die Ehezeit keinen Einfluss auf die Rechtsanwaltsgebühren haben. Eine Scheidung bei kurzer Ehe ist damit nicht günstiger als die Scheidung bei einer langen Ehe.

Gerichtskosten im Scheidungsverfahren

Neben den Rechtsanwaltsgebühren fallen auch noch 2,0 Gerichtsgebühren an. Diese bemessen sich ebenfalls nach dem Verfahrenswert. Bei einem Verfahrenswert in Höhe von 19.800,00 EUR würden beispielsweise 764,00 EUR Gerichtskosten entstehen.

Kostenerstattung der Scheidung für die Kosten des Anwalts

Am Ende des Scheidungsverfahrens wird das Gericht noch eine Kostenentscheidung treffen. In der Regel wird das Gericht bestimmen, dass die Kosten gegeneinander aufgehoben werden. Dies bedeutet jede Partei trägt ihre Rechtsanwaltskosten selbst. Die Gerichtskosten werden geteilt. Dies bedeutet auch, dass eine Partei, die keinen Rechtsanwalt beauftragt hat, keine Rechtsanwaltsgebühren trägt.

Damit die Gerichtskosten geteilt werden muss die Partei, welche den Scheidungsantrag gestellt hat, einen Antrag auf Gerichtskostenausgleich stellen. Das Familiengericht wird sodann einen Kostenfestsetzungsbeschluss erlassen.

Verfahrenskostenhilfe im Scheidungsverfahren

Sollte eine Partei die Kosten für den Anwalt und der Scheidung selbst nicht tragen können, besteht die Möglichkeit einen Verfahrenskostenhilfeantrag zu stellen. Dieser Antrag wird häufig auch Prozesskostenhilfeantrag genannt. Das Familiengericht prüft sodann in einem gesonderten Verfahren, ob die persönlichen sowie wirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegen. Es wird sodann einem die Verfahrenskostenhilfe bewilligen.

Haben Sie weitere Fragen zu den Kosten einer Scheidung?

Bei weiteren Fragen zu den Kosten einer Scheidung oder zum Ablauf einer Scheidung können Sie sich gerne an Ihren Anwalt aus Viersen oder Mönchengladbach wenden.

Autor
Kategorien
Rechtsanwälte
Standorte