Sozialrecht

Sozialrecht – Rechtsanwalt in Viersen und Umgebung

Das Sozialrecht regelt zahlreiche Fragen rund um soziale Sicherung, Rentenversicherung, Pflege und den sozialversicherungsrechtlichen Status. Die PSH Rechtsanwälte beraten und vertreten Mandanten in Viersen und der umliegenden Region in ausgewählten Bereichen des Sozialrechts.

Unsere Tätigkeit im Sozialrecht konzentriert sich auf fünf Schwerpunkte:

Rechtsanwalt Tobias Houben LL.M. ist im Sozialrecht tätig und berät Sie bei Fragen zu diesen sozialrechtlichen Themen.

Unsere Schwerpunkte im Sozialrecht

Erwerbsminderungsrente

Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung dauerhaft oder für längere Zeit nicht mehr in vollem Umfang arbeiten können, kann eine Erwerbsminderungsrente in Betracht kommen.

Dabei können insbesondere Fragen dazu entstehen, ob die Voraussetzungen für eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente erfüllt sind. Wird der Antrag auf Erwerbsminderungsrente durch die Deutsche Rentenversicherung abgelehnt, kann gegen den Bescheid grundsätzlich Widerspruch eingelegt werden. Nach einem erfolglosen Widerspruchsverfahren kann eine Klage vor dem Sozialgericht in Betracht kommen.

Wir unterstützen Sie insbesondere bei:

  • Anträgen und Fragen zur Erwerbsminderungsrente

  • der Prüfung eines ablehnenden Rentenbescheids

  • Widerspruchsverfahren gegen die Deutsche Rentenversicherung

  • Klageverfahren vor dem Sozialgericht

Die Kanzlei bietet hierzu bereits eine eigene Themenseite an, auf der insbesondere die Voraussetzungen der vollen und teilweisen Erwerbsminderungsrente sowie Widerspruchs- und Klageverfahren behandelt werden.

Schwerbehindertenrecht

Das Schwerbehindertenrecht betrifft unter anderem die Feststellung einer Behinderung und des Grades der Behinderung sowie die damit verbundenen rechtlichen Folgen.

Wenn ein Antrag auf Feststellung eines Grades der Behinderung abgelehnt oder ein aus Ihrer Sicht zu niedriger Grad der Behinderung festgestellt wurde, können rechtliche Schritte gegen die Entscheidung in Betracht kommen.

Wir beraten Sie bei Fragen rund um das Schwerbehindertenrecht und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber den zuständigen Behörden.

Typische Fragestellungen können beispielsweise sein:

  • Feststellung des Grades der Behinderung

  • Anerkennung einer Schwerbehinderung

  • Überprüfung eines Bescheids

  • Widerspruch gegen eine behördliche Entscheidung

  • sozialgerichtliches Klageverfahren

Pflegegrad

Wenn Sie aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen im Alltag auf Unterstützung angewiesen sind, kann die Feststellung eines Pflegegrades von erheblicher Bedeutung sein.

Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt anhand gesetzlich festgelegter Kriterien. Wird ein Antrag abgelehnt oder ein zu niedriger Pflegegrad festgestellt, kann es sinnvoll sein, die Entscheidung überprüfen zu lassen.

Wir beraten Sie bei rechtlichen Fragen rund um die Feststellung und Überprüfung eines Pflegegrades und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Dazu können insbesondere gehören:

  • Prüfung eines Bescheids über den Pflegegrad

  • Widerspruch gegen die Entscheidung der Pflegekasse

  • Überprüfung der Voraussetzungen eines Pflegegrades

  • Klage vor dem Sozialgericht

Statusfeststellung

Bei bestimmten Tätigkeiten ist unklar, ob eine Person selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt ist. Diese Frage kann erhebliche Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht haben.

Mit einem Statusfeststellungsverfahren kann geklärt werden, wie eine Tätigkeit sozialversicherungsrechtlich einzuordnen ist.

Das kann insbesondere für Selbstständige, freie Mitarbeiter, Unternehmen sowie Gesellschafter und Geschäftsführer von Bedeutung sein.

Wir beraten und vertreten Sie unter anderem bei:

  • Fragen zur Sozialversicherungspflicht

  • Statusfeststellungsverfahren

  • der Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und Beschäftigung

  • Widerspruch gegen eine Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung

  • sozialgerichtlichen Verfahren

Die Kanzlei bietet hierzu bereits eine eigene Unterseite zum Statusfeststellungsverfahren an.

Sozialleistungsbetrug

Der Vorwurf eines Sozialleistungsbetrugs kann erhebliche strafrechtliche und sozialrechtliche Folgen haben.

Ein Ermittlungsverfahren kann beispielsweise eingeleitet werden, wenn der Verdacht besteht, dass bei der Beantragung oder dem Bezug von Sozialleistungen falsche oder unvollständige Angaben gemacht wurden.

Wir unterstützen Sie insbesondere bei:

  • Ermittlungsverfahren wegen Sozialleistungsbetrugs

  • Vorladungen der Polizei

  • Anhörungen von Behörden

  • Strafbefehlen

  • strafrechtlichen Verfahren

  • Fragen zu möglichen Rückforderungen von Sozialleistungen

Bei einem strafrechtlichen Vorwurf sollten Sie sich möglichst frühzeitig anwaltlich beraten lassen. Insbesondere sollte geprüft werden, welcher konkrete Vorwurf erhoben wird und welche Informationen der Ermittlungsbehörde vorliegen.

Mehr zum Thema Sozialleistungsbetrug:

Sozialrechtliche Beratung in Viersen Umgebung

Sozialrechtliche Verfahren betreffen häufig existenzielle Fragen. Ein ablehnender Bescheid der Deutschen Rentenversicherung, der Pflegekasse oder einer anderen Behörde kann für Betroffene erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.

Gleichzeitig gelten im Sozialrecht teilweise kurze Fristen. Gegen einen belastenden Bescheid kann beispielsweise grundsätzlich innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Gegen einen Widerspruchsbescheid kann innerhalb der gesetzlichen Frist Klage beim zuständigen Sozialgericht erhoben werden.

Deshalb sollten Sie einen Bescheid, mit dem Sie nicht einverstanden sind, möglichst zeitnah prüfen lassen.

Wir beraten Mandanten an unserem Standort in Viersen.

Wann sollten Sie einen Rechtsanwalt für Sozialrecht einschalten?

Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Sie einen Bescheid erhalten haben und mit dessen Inhalt nicht einverstanden sind.

Dies gilt beispielsweise bei:

  • der Ablehnung einer Erwerbsminderungsrente

  • Problemen bei der Feststellung eines Grades der Behinderung

  • einem Bescheid über einen Pflegegrad

  • einer Entscheidung im Statusfeststellungsverfahren

  • einem Vorwurf wegen Sozialleistungsbetrugs

Entscheidend ist immer der konkrete Einzelfall. Wir prüfen die vorhandenen Bescheide und Unterlagen und besprechen mit Ihnen die möglichen weiteren Schritte.

Widerspruch und Klage im Sozialrecht

Nicht jede behördliche Entscheidung muss akzeptiert werden.

Wenn Sie einen Bescheid erhalten haben, mit dem Sie nicht einverstanden sind, kann zunächst ein Widerspruchsverfahren durchgeführt werden. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein gerichtliches Verfahren vor dem Sozialgericht folgen.

Ob ein Widerspruch oder eine Klage in Ihrem konkreten Fall Aussicht auf Erfolg hat, lässt sich erst nach Prüfung der maßgeblichen Unterlagen und des Sachverhalts beurteilen.

Dabei können insbesondere folgende Unterlagen wichtig sein:

  • der angegriffene Bescheid

  • vorheriger Schriftverkehr mit der Behörde

  • ärztliche Unterlagen und Gutachten

  • Widerspruchsbescheid

  • sonstige für das Verfahren relevante Unterlagen

Kosten einer anwaltlichen Beratung im Sozialrecht

Die Kosten einer anwaltlichen Beratung und Vertretung hängen vom jeweiligen Verfahren und den gesetzlichen Gebührenvorschriften ab.

Wenn Sie die Kosten einer anwaltlichen Beratung nicht selbst tragen können, kann unter bestimmten Voraussetzungen Beratungshilfe in Betracht kommen. Für gerichtliche Verfahren kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Prozesskostenhilfe beantragt werden.

Ob die Voraussetzungen vorliegen, sollte im konkreten Fall geprüft werden.

Rechtsanwalt für Sozialrecht in Viersen

Sie haben Fragen zu einer Erwerbsminderungsrente, einem Pflegegrad, dem Schwerbehindertenrecht, einer Statusfeststellung oder dem Vorwurf eines Sozialleistungsbetrugs?

Rechtsanwalt Tobias Houben LL.M., berät und vertritt Sie bei sozialrechtlichen Fragen an dem Standort der PSH Rechtsanwälte in Viersen.

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Tobias Houben LL.M.

Standort Viersen
Willy-Brandt-Ring 24
41747 Viersen
Telefon: 02162 1060 726

Häufige Fragen zum Sozialrecht

Was macht ein Rechtsanwalt für Sozialrecht?

Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht berät und vertritt Mandanten bei rechtlichen Fragen gegenüber Sozialversicherungsträgern, Behörden und Sozialgerichten. Die konkreten Tätigkeitsbereiche unterscheiden sich je nach Kanzlei.

Die PSH Rechtsanwälte konzentrieren ihre sozialrechtliche Tätigkeit auf die Bereiche Erwerbsminderungsrente, Schwerbehindertenrecht, Pflegegrad, Statusfeststellung und Sozialleistungsbetrug.

Wie lange habe ich Zeit, gegen einen Bescheid Widerspruch einzulegen?

Die Widerspruchsfrist beträgt grundsätzlich einen Monat. Maßgeblich sind jedoch der konkrete Bescheid und insbesondere dessen Rechtsbehelfsbelehrung. Deshalb sollte ein Bescheid möglichst kurzfristig geprüft werden.

Kann ich gegen einen Bescheid der Deutschen Rentenversicherung vorgehen?

Ja. Gegen einen belastenden Bescheid der Deutschen Rentenversicherung kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Widerspruch eingelegt werden. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, kann anschließend eine Klage vor dem Sozialgericht möglich sein.

Kann ein Rechtsanwalt bei einem Pflegegrad helfen?

Ja. Wenn Sie mit der Entscheidung über Ihren Pflegegrad nicht einverstanden sind, kann geprüft werden, ob ein Widerspruch gegen die Entscheidung sinnvoll ist und welche Unterlagen hierfür benötigt werden.

Wo berät die Kanzlei im Sozialrecht?

Die PSH Rechtsanwälte beraten Mandanten im Sozialrecht insbesondere an dem Standort Viersen.