PSH Rechtsanwälte Potrfake Schütze Houben Partnerschaftsgesellschaft

Sozialrecht

Sozialrecht

Das Sozialrecht umfasst diverse einzelne Regelungsgebiete. Es werden wohl Fragen der Kranken- als auch Rentenversicherung (Erwerbsminderungsrente), aber auch Fragen der Arbeitslosenversicherung geregelt. Die PSH Rechtsanwälte Potrafke Schütze Houben Partnerschaftsgesellschaft berät Mandaten in den Bereichen des SGB II sowie des SGB XII. Damit beraten wir Sie wenn es zu Problemen bei den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Jobcenter) oder der Sozialhilfeleistungen kommt.

Weiter vertreten wir Sie auch im Statusfeststellungsverfahren.

Bei welchen Fragestellungen können wir helfen?

Im Bereich des Sozialhilferechts beraten wir regelmäßig Mandanten zu sämtlichen Fragestellungen. Hierbei kommt es immer wieder dazu, dass Kosten der Unterkunft, Regelleistungen oder ein individueller Mehrbedarf fehlerhaft berechnet wird. In diesem Fällen führen wir Widerspruchsverfahren aber auch Klage- und Eilverfahren vor den Sozialgerichten.

Des Weiteren beraten wir Sie, wenn Sie einen Aufhebung- und Erstattungsbescheid durch das Jobcenter erhalten haben. Diesen erhalten Sie häufig, wenn Sie durch eine nichtselbstständige Tätigkeit weitere Einkünfte haben. Sanktionen werden häufig erlassen, wenn der (ehemalige) Arbeitgeber gegenüber dem Jobcenter erklärt hat, dass Sie für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses verantwortlich sind.

Darüber hinaus beraten wir Sie zu strafrechtlichen Fragestellungen rund um Sozialleistungen.

Ablauf des Verfahrens

Wenn Sie einen Bescheid erhalten, der rechtsfehlerhaft ist, müssen Sie hiergegen Widerspruch erheben. Diesen Widerspruch können Sie selbst erheben, oder einen Rechtsanwalt beauftragen. Es ist zwingend notwenig, dass Sie sich um die Erhebung des Widerspruchs kurzfristig kümmern, da Sie lediglich einen Monat Zeit haben, den Widerspruch zu erheben.

Für den Fall, dass der Widerspruch keinen Erfolg hat, wird ein sogenannter Widerspruchsbescheid erlassen. Gegen diesen kann Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden. Hier ist ebenfalls eine Klagefrist von einem Monat zu beachten. Sollte diese Frist verstrichen sein, kann der Rechtsstreit alleine auf Grund der verstrichenen Klagefrist verloren gehen.

Rechtsanwaltskosten im Sozialrecht

Wir wissen, dass Mandanten, die Jobcenterleistungen beziehen, nicht genügend Geld zur Verfügung haben, um die Rechtsberatung zu zahlen. Hier gibt es allerdings staatliche Unterstützung. Für Beratungsgespräche können Sie bei Ihrem Amtsgericht einen sogenannten Beratungshilfeschein beantragen. Wenn Sie diesen erhalten, werden die Kosten der außergerichtlichen Beratung übernommen. Sollte es zu einem Rechtsstreit oder einem Eilverfahren kommen, können Sie Prozesskostenhilfe beantragen.

Fachanwalt für Sozialrecht T. Houben LL.M. berät Sie!

Rechtsanwalt T. Houben LL.M. ist Fachanwalt für Sozialrecht und ist damit Ihr Anwalt im Sozialrecht. Er steht Ihnen sowohl am Standort Mönchengladbach als auch am Standort Viersen für Sie zur Verfügung.