Sorgerecht

Sorgerecht

Herr T. Houben LL.M. ist Anwalt und vertritt Sie bei Fragen rund um das Sorgerecht. Das Sorgerecht beinhaltet das Recht aber auch die Pflicht für das minderjährige Kind zu sorgen (Elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Personensorge sowie die Vermögenssorge (§ 1626 Abs. I BGB). Darüber hinaus beinhaltet das Sorgerecht das Recht, das minderjährige Kind zu vertreten.

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Wer bekommt das Sorgerecht für das minderjährige Kind?

Sind Eltern bei der Geburt eines Kindes miteinander verheiratet, so haben beide Eltern automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Sollte der Ehemann nicht der leibliche Vater sein, hat dieser dennoch kraft Gesetzes das gemeinsame Sorgerecht mit der Mutter. Hierbei sollten Vater berücksichtigen, dass diese die Vaterschaft rechtzeitig anfechten müssen, wenn diese Kenntnis davon haben, dass diese nicht der leibliche Vater sind.

Heutzutage kommt es immer wieder vor, dass Eltern bei der Geburt (noch) nicht verheiratet sind. In diesen Fällen hat zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht. Das gemeinsame Sorgerecht steht unverheirateten Eltern zu,

  • wenn die Eltern gemeinsam eine Erklärung abgeben, dass diese die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen),
  • wenn die unverheirateten Eltern einander heiraten oder
  • das Familiengericht den Eltern das gemeinsame Sorgerecht gemeinsam übertragen wird.

 

Das Familiengericht überträgt das gemeinsame Sorgerecht auf beide Eltern allerdings nur in den Fällen, in denen sich die Kindsmutter weigert, eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abzugeben. In diesem Fall sollten Sie einen Anwalt für Sorgerecht beauftragen, der Ihre Interessen optimal vertritt.

Wer bekommt das Sorgerecht im Fall einer Trennung der Eltern?

Trennen sich Eltern oder lassen sich sogar scheiden, stellt sich für diese häufig die Frage, ob sich das Sorgerecht ändert.

Haben die Eltern vor der Trennung das gemeinsame Sorgerecht, so haben diese auch nach der Trennung weiterhin das gemeinsame Sorgerecht. Allein eine Trennung oder auch eine Scheidung, ändern nichts an dem gemeinsamen Sorgerecht. Folglich müssen die Eltern weiterhin sämtliche wichtigen Entscheidungen gemeinsam treffen.

Für den Fall, dass sich Eltern bezüglich einzelner Fragen des Sorgerechts nicht einigen können, kann das Familiengericht angerufen werden, damit dieses eine Entscheidung trifft. Beispielsweise gab es während der Corona-Pandemie diverse Verfahren vor dem Familiengericht gegeben, in denen das Familiengericht darüber entscheiden musste, ob ein minderjähriges Kind gegen Corona geimpft wird.

Sollte es für das Kindswohl notwendig sein, kann das Familiengericht das gemeinsame Sorgerecht auch aufheben und einem Elternteil das alleinige Sorgerecht übertragen. Eine Übertragung des Sorgerechts kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn keine milderen Mittel zur Verfügung stehen. Ein milderes Mittel kann beispielsweise eine Sorgerechtsvollmacht sein.

Bevor ein gerichtliches Verfahren bezüglich des Sorgerechts eingeleitet wird, sollte vorab die Unterstützung des Jugendamtes herangezogen werden.

Sorgerecht bei Tod der Eltern.

Verstirb ein Elternteil, so geht das alleinige Sorgerecht auf den anderen Elternteil über.

Versterben beide Eltern wird durch das Familiengericht ein Vormund bestellt. Auf diesen Vormund geht sodann das Sorgerecht über. Eltern können noch bei Lebzeiten Einfluss auf den Vormund nehmen, in dem diese durch Regelungen im Rahmen eines Testamentes einen geeigneten Vormund bestellen. Hierdurch kann Einfluss auf die Bestellung durch das Familiengericht genommen werden.

Hat nur der Sorgeberechtigte Elternteil ein Umgangsrecht?

Das Sorgerecht ist vom Umgangsrecht zu trennen. So kann auch der Elternteil, der kein Sorgerecht hat, ein Umgangsrecht haben.

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