Sorgerechtsvollmacht

Was ist eine Sorgerechtsvollmacht?

Lassen sich Eltern scheiden und haben das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder, so ändert die Scheidung allein nichts an dem Bestehenden des gemeinsamen Sorgerechts. Dennoch kommt es zwischen Eltern häufig zum Streit über die Ausübung des Sorgerechts. In diesen Fällen beantragt häufig das Elternteil, bei dem das gemeinsame Kind lebt die Übertragung des alleinigen Sorgerechts nach § 1671 BGB. Hier wird immer zu prüfen sein, ob es auch ein milderes Mittel als die Übertragung des Sorgerechts geben kann. Ein solch milderes Mittel kann die Erteilung einer Sorgerechtsvollmacht sein. Wichtig ist es, dass in diesem Zusammenhang das Sorgerecht vom Umgangsrecht unterschieden wird. Auch ein Elternteil der kein Sorgerecht hat, kann Umgangsrecht haben.

Die Sorgerechtsvollmacht befähigt ein Elternteil im Alltag Entscheidungen bezüglich des Sorgerechts ohne den anderen Elternteil zu treffen. Hierbei ist zu beachten, dass es sich insbesondere um Entscheidungen handelt, die über Alltagsentscheidungen hinausgehen. Alltagsentscheidungen darf jeder Elternteil, der die Obhut eines Kindes hat immer alleine entscheiden.

Sie sind auf der Suche einem Rechtsanwalt für das Sorgerecht Ihrer Kinder? 

Vereinbaren Sie einen Termin mit Herrn Rechtsanwalt T. Houben LL.M. in Viersen oder Mönchengladbach!

Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur Sorgerechtsvollmacht

Lange Zeit war es umstritten, ob die Übertragung des Sorgerechts in Betracht kommt, wenn ein Elternteil eine Sorgerechtsvollmacht erteilt hat. Erst am 29.04.2020 (XII ZB 112/19) hat der Bundesgerichtshof in einer solchen Angelegenheit ein Grundsatzurteil getroffen. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass ein Elternteil durch eine Vollmacht autorisiert werden kann, die elterliche Vertretungsbefugnis alleine wahrzunehmen.

Weiter hat der Bundesgerichtshof eindeutig festgestellt, dass durch die Erteilung einer solchen Vollmacht die Übertragung der alleinigen Elterlichen Sorge entbehrlich werden kann. Diese Entscheidung hat in der Folge dazu geführt, dass noch mehr Eltern eine Sorgerechtsvollmacht erteilt haben und hierdurch die alleinige Übertragung auf einen Elternteil zu verhindern.

Kann ein Elternteil verpflichtet werden eine solche Vollmacht zu erteilen?

Aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofes hat sich für viele Eltern die Frage gestellt, ob man zur Erteilung einer Sorgerechtsvollmacht verpflichtet ist, oder verpflichtet werden kann. Hier ist eindeutig zu sagen, dass kein Elternteil zur Abgabe einer solchen Vollmacht verpflichtet werden kann. Weigert sich also ein Elternteil, kann das Familiengericht einen hierzu nicht verpflichten. In diesem Fall prüft das Familiengericht allerdings, ob das Sorgerecht auf einen Elternteil zu übertragen ist.

Aus diesem Fall ist es immer sinnvoll, einen Rechtsanwalt für Familienrecht zu kontaktieren, bevor eine Sorgerechtsvollmacht zu erteilen ist.

Widerruf der Sorgerechtsvollmacht

Grundsätzlich kann die Sorgerechtsvollmacht jederzeit widerrufen werden. Allerdings darf der Widerruf nicht rechtsmissbräuchlich sein. Das heißt sollte ein Elternteil die Vollmacht im Rahmen eines Sorgerechtsverfahrens vor dem Familiengericht nur erteilen, um das Verfahren zu beenden und unmittelbar danach ohne Grund widerrufen, darf nicht darauf vertraut werden, dass dies in einem möglichen weiteren Verfahren genauso läuft.

Aus diesem Grund sollte ein Anwalt für Familienrecht kontaktiert werden, bevor eine solche Vollmacht widerrufen wird. Ansonsten könnte dies weitreichende Folgen für das Sorgerecht haben.

Muster einer Sorgerechtsvollmacht

Das Oberlandesgericht Bremen hat erst Ende 2023 entschieden, dass an die Form keine Formvorschriften gebunden sind. Obwohl keine Formvorschriften vorliegen, sollten Eltern nicht einfach ein Muster aus dem Internet nutzen, da eine Vollmacht immer auf den Einzelfall angepasst sein sollte. Aus diesem Grund sollte hier besser ein Rechtsanwalt für Familienrecht kontaktiert werden, der eine individuelle Sorgerechtsvollmacht erstellt.


Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt für Familienrecht in Viersen oder Mönchengladbach!

 

Sofern Sie Fragen zum Familienrecht haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Rechtsanwalt Tobias Houben aus Viersen (Tel.: (02162) 1060 726) berät Sie gerne.