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Sorgerechtsvollmacht widerrufen

Sorgerechtsvollmacht widerrufen – Wie erhalte ich die Vollmacht zurück?

In Sorgerechtsverfahren erteilt der weniger betreuende Elternteil, häufig eine sogenannte Sorgerechtsvollmacht. Diese Sorgerechtsvollmacht kann grundsätzlich jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf kann formlos erfolgen. Es muss beispielsweise kein gerichtliches Verfahren geführt werden, welches den Widerruf feststellt. In der Praxis besteht allerdings häufig die Problematik, dass der andere Elternteil die Sorgerechtsvollmacht nicht herausgibt. Damit kein Missbrauch der Vollmacht erfolgt, ist die Originalvollmacht immer herauszugeben.

Wo ist der Herausgabeanspruch geltend zu machen, wenn die Sorgerechtsvollmacht widerrufen wurde?

Das Amtsgericht Cuxhaven musste sich in einer Entscheidung vom 26.06.2023 (11 F 1209/23) nun mit der Frage beschäftigen, ob der Herausgabeanspruch vor dem Familiengericht oder der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Amtsgericht / Landgericht) geltend zu machen ist.

In diesem Fall hatte ein Vater vor dem Familiengericht auf Herausgabe der Vollmachtsurkunde geklagt. Zuvor hatte der Vater die Sorgerechtsvollmacht widerrufen. Dies hat auch das Jugendamt bestätigt. Danach hatte der Anwalt des Vaters außergerichtlich die Herausgabe der Vollmacht gefordert. Die Mutter reagierte hierauf allerdings nicht. Des Weiteren nutze die Mutter die Sorgerechtsvollmacht offensichtlich weiter, um mit dem Kind umzuziehen und dieses an einer neuen Schule anzumelden.

Das Familiengericht wies in dem Verfahren allerdings darauf hin, dass nicht das Familiengericht zuständig sei. Es handele sich keine Kindschaftssache i.S.d. §§ 111 Nr. 2, 151 Nr. 1 – 8 FamFG. Das Gericht argumentierte, dass keine unmittelbare Regelung der elterlichen Sorge oder des Umgangsrechts betroffen sei.

Darüber hinaus läge auch keine sonstige Familiensache i.S.d. § 111 Nr. 10, 266 Abs. FamFG vor. Dafür müsste sich der Anspruch unmittelbar aus dem „Eltern-Kind-Verhältnis“ ergeben. Dies sei hier aber nicht der Fall, da der Anspruch des Vaters sich aus § 175 BGB ergibt.

Die Entscheidung des Amtsgerichts Cuxhaven findet wohl in weiten Teilen keine Zustimmung. Gemäß § 111 Nr. 2, 151 Nr. 1 FamFG ist das Familiengericht für alle Verfahren zuständig, welche die Rechte und Pflichten einer sorgeberechtigten Person betreffen. So ist es auch hier der Fall, wenn die Kindsmutter die Sorgerechtvollmacht nicht herausgibt und diese zusätzlich auch gegen den Willen des Vaters weiter nutzt. In der weiteren Praxis wird abzuwarten sein, ob sich weitere Gericht der Entscheidung des Amtsgerichts Cuxhaven anschließen oder die Zuständigkeit des Familiengerichts feststellen. In der anwaltlichen Beratung muss der Mandant jedenfalls auf die Problematik hingewiesen werden.

Kann eine Sorgerechtsvollmacht widerrufen werden?

Für ein Elternteil, welches eine Sorgerechtsvollmacht erteilt hat, stellt sich natürlich die Frage, ob die Sorgerechtsvollmacht widerrufen werden kann. Grundsätzlich ist dies jederzeit möglich. Allerdings ist hier zu beachten, dass der andere Elternteil sodann häufig einen Sorgerechtsverfahren vor dem Familiengericht einleiten wird. Das Familiengericht prüft sodann, ob das alleinige Sorgerecht auf den anderen Elternteil zu übertragen ist. Daher sollte man sich vor dem Widerruf der Sorgerechtsvollmacht durch einen Anwalt für Familienrecht beraten lassen, damit die Folgen abgeschätzt werden können. Zwar kann die Sorgerechtsvollmacht in einem laufenden gerichtlichen Verfahren auch wieder erteilt werden. Sofern das Gericht allerdings zu dem Ergebnis kommt, dass dies rechtsmissbräuchlich erfolgt und die Vollmacht anschließend nochmals widerrufen werden soll, kann das Sorgerecht im Einzelfall trotz Vollmacht übertragen werden.

Haben Sie Fragen zum Sorgerecht? Wenden Sie sich an Ihren Anwalt für Familienrecht in Viersen oder Mönchengladbach-Rheydt!

Sofern Sie Fragen zum Sorgerecht haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Rechtsanwalt Tobias Houben LL.M. berät Sie gerne. Rufen Sie jetzt an und vereinbaren einen Termin, Tel.: (02162) 1060 726

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