PSH Rechtsanwälte Potrfake Schütze Houben Partnerschaftsgesellschaft

Arbeitsrecht

Wie können wir Ihnen helfen?

Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer im Arbeitsrecht. Außerdem sind wir sowohl im Individualarbeitsrecht als auch im Kollektivarbeitsrecht tätig.

Innerhalt des Arbeitsverhältnisses kommt es immer wieder zu Problemen. Damit dies optimal werden, helfen wir Ihnen gerne. Insbesondere der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, aber auch bei einer bevorstehenden Kündigung sind arbeitsrechtliche Fragen zu klären. Macht eine Kündigungsschutzklage immer sinn? Sollte ich eine Kündigungsschutzklage einreichen, bekomme ich dann immer eine Abfindung? Was passiert, wenn ich nach einer Kündigung noch Überstunden oder Urlaubsanspruch habe. Habe ich auch einen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, wenn ich selbst kündige und wie muss dieses aussehen?

Die meisten Rechtsstreite vor den Arbeitsgerichten sind Kündigungsschutzverfahren (mehr zu diesem Thema finden Sie hier: Kündigung). In diesen Fällen werden häufig von beide Seiten Fehler gemacht, welche im schlechtesten Fall zu wirtschaftlichen Einbußen führen. Diese sind durch eine frühzeitige Beratung zu vermeiden.

Das Arbeitsrecht ist geprägt von einer Vielzahl von neuen gesetzlichen Bestimmungen. Da die Regelungen in einer Vielzahl von Gesetzen zu finden sind, stellt sich das Arbeitsrecht als sehr unübersichtlich dar. Des Weiteren sind die gesetzlichen Regelungen geprägt von diversen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts sowie des europäischen Gerichtshofes.

Bei sämtlichen Fragen im Bereich des Arbeitsrechts helfen Ihnen die Rechtsanwälte der PSH Rechtsanwälte Potrafke Schütze Houben Partnerschaftsgesellschaft aus Mönchengladbach und Viersen, auf Grund ihrer Erfahrung individuell und sicher bei Ihren Fragen.

Des Weiteren vertreten wir regelmäßig Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer bei folgenden Problemen.

Kosten im Arbeitsrecht

Die konkreten Kosten eines arbeitsrechtlichen Rechtsstreites lassen sich nicht vorab genau bestimmen. Grund hierfür ist insbesondere, da die Kosten des Rechtsstreits immer von dem sogenannten Streitwert abhängen. Das heißt, ist der Streitwert höher, so sind auch die Kosten des Rechtstreits höher.

Die tatsächlichen Kosten werden dann durch das RVG geregelt.

Wie berechnet sich der Streitwert?

Wie sich der Streitwert zum Schluss berechnet, hängt jeweils von dem Klageverfahren ab. Bei einer einfachen Zahlungsklage ist die Berechnung des Streitwertes einfach. In diesem Fall gilt die einzuklagende Summe als Streitwert.

Bei der häufigsten Klage, der sogenannten Kündigungsschutzklage, wird der Streitwert anhand des Bruttolohnes berechnet. Das heißt, der Streitwert ist letztlich der dreifache Bruttomonatslohn.

Das heißt verdient ein Arbeitnehmer monatlich 3.000,00 EUR, beträgt der Streitwert insgesamt 9.000,00 EUR. Diese 9.000,00 EUR würden dann als Berechnungsgrundlage dienen.

Der Streitwert für ein Arbeitszeugnis beträgt beispielsweise ein Bruttomonatslohn.

Sprechen Sie Ihren Rechtsanwalt aus Mönchengladbach oder Viersen an!

Sprechen Sie und gerne im Vorfeld an und nicht erst, wenn ein Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht anhängig ist. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund ratsam, um ein Klageverfahren zu meinen und damit Kosten zu sparen. Im Arbeitsrecht trägt gem. § 12a ArbGG (Arbeitsgerichtsgesetzt) jede Partei ihre Kosten für die erste Instanz selbst, egal ob der Rechtsstreit verloren oder gewonnen wird. Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, muss diese in der Regel Ihre Kosten tragen. Daher ist ein frühzeitige Kontaktaufnahme ratsam. Da insbesondere im Arbeitsrecht eine kurzfristige Deckungszusage benötigt wird, holen wir diese gerne für Sie ein.

Rechtsanwalt Tobias Houben LL.M. aus Viersen führt regelmäßig Rechtsstreite vor den Arbeitsgerichten und vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.