Abmahnung

Abmahnung im Arbeitsrecht – was tun bei einer Abmahnung?

Eine Abmahnung im Arbeitsrecht kann für Arbeitnehmer erhebliche Folgen haben. Sie kann beispielsweise wegen einer Pflichtverletzung, eines Fehlverhaltens am Arbeitsplatz oder eines Verstoßes gegen arbeitsvertragliche Pflichten ausgesprochen werden. Doch nicht jede Abmahnung ist automatisch rechtmäßig.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie diese deshalb nicht vorschnell akzeptieren. Entscheidend ist, ob der darin geschilderte Sachverhalt zutrifft, ob tatsächlich eine arbeitsvertragliche Pflicht verletzt wurde und ob die Abmahnung die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.

Rechtsanwalt Kindgen aus Viersen prüft Abmahnungen und berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu den rechtlichen Möglichkeiten und den weiteren Schritten.

Je nach Situation kann es sinnvoll sein, auf eine Abmahnung zu reagieren, eine Gegendarstellung abzugeben oder die Entfernung einer unberechtigten Abmahnung aus der Personalakte zu verlangen.

Was ist eine Abmahnung?

Eine Abmahnung ist im Arbeitsrecht grundsätzlich die Aufforderung des Arbeitgebers an einen Arbeitnehmer, ein bestimmtes vertragswidriges Verhalten künftig zu unterlassen. Gleichzeitig weist der Arbeitgeber darauf hin, dass bei einer erneuten vergleichbaren Pflichtverletzung weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zu einer Kündigung drohen können.

Eine Abmahnung kann beispielsweise ausgesprochen werden wegen:

  • wiederholter Unpünktlichkeit

  • unentschuldigtem Fehlen

  • Verstößen gegen Arbeitsanweisungen

  • Verletzungen arbeitsvertraglicher Pflichten

  • unerlaubter privater Nutzung betrieblicher Kommunikationsmittel

  • unangemessenem Verhalten gegenüber Kollegen oder Vorgesetzten

Ob eine Abmahnung im konkreten Fall berechtigt ist, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab.

Abmahnung erhalten – was tun?

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und den Inhalt sorgfältig prüfen. Eine vorschnelle Stellungnahme kann später nachteilig sein.

Prüfen Sie insbesondere:

  • Welches konkrete Verhalten wird Ihnen vorgeworfen?

  • Wann und unter welchen Umständen soll die Pflichtverletzung stattgefunden haben?

  • Ist der geschilderte Sachverhalt tatsächlich zutreffend?

  • Welche arbeitsvertragliche Pflicht soll verletzt worden sein?

  • Ist die Abmahnung ausreichend konkret formuliert?

  • Wird für den Wiederholungsfall eine arbeitsrechtliche Konsequenz angekündigt?

Sie müssen eine Abmahnung grundsätzlich nicht einfach unterschreiben oder deren Inhalt anerkennen. Insbesondere eine Empfangsbestätigung bedeutet etwas anderes als die Anerkennung des Vorwurfs.

Wenn Sie Zweifel an der Berechtigung der Abmahnung haben, kann eine anwaltliche Prüfung sinnvoll sein. Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann beurteilen, ob und wie Sie auf die Abmahnung reagieren sollten.

Wann ist eine Abmahnung unwirksam?

Eine Abmahnung muss bestimmte Anforderungen erfüllen. Sie kann rechtlich angreifbar sein, wenn der Arbeitgeber beispielsweise ein Verhalten abmahnt, das tatsächlich keine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung darstellt.

Auch bei einer unzutreffenden oder zu unbestimmten Darstellung des Sachverhalts kann eine Abmahnung problematisch sein.

Eine Abmahnung kann insbesondere dann Anlass zur Prüfung geben, wenn:

  • der erhobene Vorwurf nicht zutrifft,

  • das beanstandete Verhalten keine Pflichtverletzung darstellt,

  • der Sachverhalt nicht ausreichend konkret beschrieben wird,

  • der Arbeitgeber ein Verhalten abmahnt, das erkennbar erlaubt war,

  • die Abmahnung ausschließlich aus unzutreffenden Tatsachen besteht.

Ob eine Abmahnung tatsächlich unwirksam ist, lässt sich jedoch nicht allein anhand einzelner Formulierungen beurteilen. Entscheidend sind der konkrete Inhalt der Abmahnung und die tatsächlichen Umstände.

Kann eine Abmahnung aus der Personalakte entfernt werden?

Eine unberechtigte Abmahnung muss nicht zwangsläufig dauerhaft in der Personalakte verbleiben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Arbeitnehmer die Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung verlangen.

Das kann insbesondere relevant sein, wenn die Abmahnung auf einem unzutreffenden Sachverhalt beruht oder eine Pflichtverletzung nicht vorliegt.

Ob ein Anspruch auf Entfernung besteht und welches Vorgehen im konkreten Fall sinnvoll ist, hängt vom Inhalt der Abmahnung und den Umständen des Einzelfalls ab.

Eine rechtliche Prüfung kann deshalb sinnvoll sein, bevor Sie selbst eine ausführliche Stellungnahme gegenüber dem Arbeitgeber abgeben.

Muss ich gegen eine Abmahnung klagen?

Nicht gegen jede Abmahnung muss unmittelbar gerichtlich vorgegangen werden. Ob eine Reaktion sinnvoll ist, hängt unter anderem davon ab, ob die Abmahnung berechtigt ist und welche weiteren arbeitsrechtlichen Schritte zu erwarten sind.

In bestimmten Fällen kann eine außergerichtliche Klärung sinnvoll sein. Unter den jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen kann auch eine gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte in Betracht kommen.

Wichtig ist, die Abmahnung nicht isoliert zu betrachten. Wenn bereits mehrere Abmahnungen ausgesprochen wurden oder eine Kündigung im Raum steht, kann die Situation besondere Dringlichkeit haben.

Abmahnung und Kündigung

Eine Abmahnung kann im Arbeitsrecht eine wichtige Rolle spielen, wenn später eine verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen wird. Sie kann dem Arbeitnehmer verdeutlichen, welches Verhalten der Arbeitgeber beanstandet und dass bei einer Wiederholung weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen.

Eine Abmahnung führt jedoch nicht automatisch zu einer Kündigung. Ebenso ist nicht jede Kündigung nach einer vorherigen Abmahnung automatisch wirksam.

Wenn Sie nach einer Abmahnung zusätzlich eine Kündigung erhalten haben, sollte die Kündigung unabhängig davon rechtlich geprüft werden.

Wichtig: Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung.

Abmahnung: Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Viersen

Sie haben eine Abmahnung erhalten oder möchten als Arbeitgeber eine Abmahnung rechtssicher vorbereiten?

PSH Rechtsanwälte in Viersen berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei arbeitsrechtlichen Fragen rund um Abmahnungen. Wir prüfen den konkreten Sachverhalt, erläutern Ihre rechtlichen Möglichkeiten und unterstützen Sie bei den nächsten Schritten.

Gerade bei einer Abmahnung kommt es auf den konkreten Inhalt und die Umstände des Einzelfalls an. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung kann deshalb helfen, die eigene Position richtig einzuschätzen und unnötige Fehler zu vermeiden.

PSH Rechtsanwälte
Willy-Brandt-Ring 24
41747 Viersen

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese von uns arbeitsrechtlich prüfen lassen.

Häufige Fragen zur Abmahnung

Was passiert, wenn ich eine Abmahnung bekomme?

Eine Abmahnung dokumentiert, dass der Arbeitgeber ein bestimmtes Verhalten als Pflichtverletzung beanstandet. Sie kann für das weitere Arbeitsverhältnis relevant sein und sollte deshalb sorgfältig geprüft werden.

Muss ich eine Abmahnung unterschreiben?

Eine Empfangsbestätigung ist nicht ohne Weiteres mit einer Anerkennung des Inhalts gleichzusetzen. Vor einer Unterschrift sollte jedoch genau geprüft werden, was das Dokument beinhaltet.

Wie kann ich mich gegen eine Abmahnung wehren?

Je nach Situation kommen beispielsweise eine Gegendarstellung, eine außergerichtliche Aufforderung zur Entfernung oder eine gerichtliche Geltendmachung in Betracht.

Kann eine Abmahnung zur Kündigung führen?

Eine Abmahnung kann bei einer späteren verhaltensbedingten Kündigung eine Rolle spielen. Ob eine Kündigung rechtmäßig ist, hängt jedoch von den Umständen des konkreten Falls ab.

Wie lange bleibt eine Abmahnung in der Personalakte?

Eine pauschale Frist, nach der jede Abmahnung automatisch aus der Personalakte entfernt werden muss, gibt es nicht. Entscheidend sind unter anderem die Berechtigung und diehnung aus der Personalakte bestehen. Ob dies der Fall ist, sollte anhand des konkreten Sachver weitere Bedeutung der Abmahnung.

Kann ich eine unberechtigte Abmahnung entfernen lassen?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Anspruch auf Entfernung einer unberechtigten Abmahnung aus der Personalakte bestehen. Ob dies der Fall ist, sollte anhand des konkreten Sachverhalts geprüft werden.