E-Scooter Kraftfahrzeug

E-Scooter als Kraftfahrzeug bei Trunkenheit im Verkehr.

Insbesondere in Großstädten finden sich immer mehr E-Scooter. Diese bringen auch immer mehr rechtliche Fragestellungen mit sich. Das Landgericht musste mit der Frage beschäftigen, ob ein E-Scooter als Kraftfahrzeug nach § 316 StGB zu qualifizieren ist.

Bei der Vorschrift des § 316 StGB handelt derjenige Strafbar, der im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Er wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Der Entscheidung des Landgerichts Wuppertal lag folgender Sachverhalt zu Grunde. Der Beschuldigte fuhr mit einem E-Scooter, obwohl dieser im Vorfeld Bier getrunken hatte. Eine spätere Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration in 1,55 Promille.

Das Landgericht Wuppertal hat mit Entscheidung vom 02.02.2023 (25 Qs 63/21) entschieden, dass es sich bei einem E-Scooter um Kraftfahrzeuge handelt. Damit kann der Tatbestand der Trunkenheit im Straßenverkehr verwirklicht werden.

Für „normale“ Kraftfahrzeuge gilt ein Grenzwert von 1,1 Promille. Dieser gilt nach Auffassung des Gerichts auch für E-Scooter. Hierfür spricht unter anderen, dass es sich bei E-Scooters um Kraftfahrzeuge im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes handelt. An dieser Einschätzung ändert auch nichts, dass E-Scooter in den Anwendungsbereich der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (eKFV) fallen.

Die Entscheidung des Landgerichts zeigt, dass es bei dem Fahren eines E-Scooters, dieselben Regeln in Bezug auf Alkohol gibt, wie bei „normalen“ Kraftfahrzeugen. Ein E-Scooter gilt im Ergebnis bei der Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) als Kraftfahrzeug. Weiter wird der E-Scooter auch bei der Vorschrift des § 69 StGB (Entziehung der Fahrerlaubnis) als Kraftfahrzeug angesehen. Bei Verwirklichung eines entsprechenden Straftatbestandes müssen Beschuldigte somit auch immer mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen, sodass eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter auch Konsequenzen für den Führerschein hat.

Sollte Ihnen eine Trunkenheit im Verkehr vorgeworfen werden, können Sie sich gerne an uns wenden. Ihre Anwälte aus Viersen und Mönchengladbach helfen Ihnen in strafrechtlichen Fragen gerne weiter.