Kosten im Familienrecht

Was kostet eine Scheidung?

„Was kostet eine Scheidung?“ – diese Frage stellen uns Mandantinnen und Mandanten besonders häufig.

Eine pauschale Antwort gibt es allerdings nicht. Die Kosten einer Scheidung hängen insbesondere vom Verfahrenswert, dem Umfang des Verfahrens und den finanziellen Verhältnissen der Ehegatten ab.

Wir erklären Ihnen transparent, welche Kosten auf Sie zukommen können und welche Möglichkeiten bestehen, die Kosten zu reduzieren oder staatliche Unterstützung zu erhalten.

Wie werden die Kosten einer Scheidung berechnet?

Für die Berechnung der Gerichts- und Anwaltskosten ist bei einer Scheidung insbesondere der sogenannte Verfahrenswert maßgeblich.

Bei der Ehesache berücksichtigt das Familiengericht insbesondere die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten sowie Umfang und Bedeutung des Verfahrens. Für die Einkommensverhältnisse ist grundsätzlich das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen beider Ehegatten maßgeblich.

Beispiel

Verdient ein Ehegatte monatlich netto 1.500 € und der andere 2.000 €, ergibt sich aus dem gemeinsamen monatlichen Nettoeinkommen von 3.500 € zunächst ein Wert von:

3 × 3.500 € = 10.500 €

Dieser Betrag ist jedoch nur eine erste Orientierung. Je nach den Umständen des Einzelfalls kann das Gericht einen anderen Verfahrenswert festsetzen. Auch Vermögensverhältnisse und weitere im Scheidungsverfahren behandelte Angelegenheiten können sich auf den Wert und damit auf die Kosten auswirken.

Welche Kosten entstehen bei einer Scheidung?

Bei einem Scheidungsverfahren entstehen insbesondere:

  • Gerichtskosten
  • Anwaltskosten

 

Die Höhe der Anwaltskosten richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Gerichtskosten werden nach dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) berechnet.

Sowohl die Gerichts- als auch die Anwaltskosten hängen dabei maßgeblich vom festgesetzten Verfahrenswert ab. 

Wer trägt die Kosten einer Scheidung?

Bei einer erfolgreichen Scheidung gilt eine Besonderheit: Es gibt grundsätzlich keinen „Sieger“ und keinen „Verlierer“.

Wird die Ehe geschieden, werden die Kosten der Scheidungssache und der Folgesachen grundsätzlich gegeneinander aufgehoben. Das bedeutet insbesondere: Jeder Ehegatte trägt seine eigenen Anwaltskosten; die Gerichtskosten werden grundsätzlich zwischen den Ehegatten geteilt.

Das Familiengericht kann allerdings ausnahmsweise eine andere Kostenentscheidung treffen, wenn dies nach den Umständen des Einzelfalls angemessen erscheint.

Wichtig: „Ein Anwalt für beide“ ist nicht möglich

Bei einer einvernehmlichen Scheidung wird häufig von einer „Scheidung mit nur einem Anwalt“ gesprochen. Rechtlich vertritt der Anwalt jedoch nur einen Ehegatten.

Der andere Ehegatte benötigt für die bloße Zustimmung zur Scheidung grundsätzlich keinen eigenen Anwalt. Er kann dem Scheidungsantrag zustimmen, ohne selbst anwaltlich vertreten zu sein. 

Die Ehegatten können sich selbstverständlich darauf verständigen, die Kosten des einen Anwalts untereinander aufzuteilen. Dadurch können die Gesamtkosten einer einvernehmlichen Scheidung unter Umständen niedriger ausfallen.

Was kostet eine einvernehmliche Scheidung?

Eine einvernehmliche Scheidung kann kostengünstiger sein als ein streitiges Verfahren.

Das gilt insbesondere dann, wenn die Ehegatten die wesentlichen Folgesachen bereits einvernehmlich geregelt haben und im Scheidungsverfahren keine zusätzlichen Streitigkeiten, beispielsweise über Unterhalt, Zugewinnausgleich oder bestimmte vermögensrechtliche Fragen, gerichtlich ausgetragen werden.

Je mehr Folgesachen in das Scheidungsverfahren einbezogen werden, desto höher kann der Gesamtverfahrenswert und damit auch die Kostenbelastung ausfallen. Scheidung und Folgesachen bilden dabei grundsätzlich einen Verfahrensverbund; die jeweiligen Werte können sich auf den Gesamtverfahrenswert auswirken. 

Was kostet ein Anwalt im Familienrecht?

Nicht jedes familienrechtliche Verfahren ist ein Scheidungsverfahren.

Kosten können beispielsweise entstehen bei:

Je nach Angelegenheit gelten unterschiedliche Vorschriften zur Bestimmung des Verfahrenswerts. Beispielsweise richtet sich der Wert in Unterhaltssachen bei wiederkehrenden Leistungen grundsätzlich nach dem für die ersten zwölf Monate geforderten Betrag. 

Deshalb lässt sich auch für andere familienrechtliche Verfahren nicht seriös mit einem pauschalen Preis rechnen.

Was passiert, wenn ich mir die Scheidung nicht leisten kann?

Auch bei geringem Einkommen und Vermögen kann eine Scheidung möglich sein.

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Die gesetzlichen Voraussetzungen richten sich unter anderem nach den wirtschaftlichen Verhältnissen und den Erfolgsaussichten des Verfahrens.

Wird Verfahrenskostenhilfe bewilligt, können die Gerichtskosten und – soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – auch die Kosten eines beigeordneten Rechtsanwalts übernommen werden. Je nach wirtschaftlicher Situation kann die Bewilligung mit einer Verpflichtung zu monatlichen Raten verbunden sein.

Die Voraussetzungen sollten deshalb immer anhand der persönlichen und finanziellen Verhältnisse geprüft werden.

Wie kann ich die Kosten einer Scheidung möglichst niedrig halten?

Die Kosten lassen sich nicht beliebig reduzieren, da Gericht und Rechtsanwalt grundsätzlich nach den gesetzlichen Gebührenvorschriften abrechnen.

Sie können die Kosten jedoch häufig dadurch begrenzen, dass Sie und Ihr Ehepartner möglichst viele Punkte einvernehmlich klären.

Hilfreich kann insbesondere sein, frühzeitig Einigkeit über folgende Fragen zu erzielen:

  • Sind Unterhaltsfragen bereits geklärt?
  • Gibt es gemeinsame Immobilien oder sonstiges Vermögen?
  • Sind Zugewinnausgleichsansprüche zu regeln?
  • Sind Fragen zum Sorgerecht und Umgang mit den Kindern geklärt?
  • Besteht Bedarf für eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann dabei helfen, unnötige Streitigkeiten und damit zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Lassen Sie Ihre Scheidungskosten konkret berechnen

Wie hoch die Kosten in Ihrem konkreten Fall ausfallen, hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen und dem Umfang des Verfahrens ab.

Wenn Sie uns Ihr ungefähres monatliches Nettoeinkommen, das Einkommen Ihres Ehepartners sowie Angaben zu vorhandenem Vermögen und den zu regelnden Folgesachen mitteilen, können wir Ihnen eine erste Einschätzung der voraussichtlichen Kosten geben.

Sie möchten wissen, was Ihre Scheidung kostet?

Wir beraten Sie gerne zu den voraussichtlichen Gerichts- und Anwaltskosten und prüfen auch, ob die Voraussetzungen für Verfahrenskostenhilfe vorliegen.

Vereinbaren Sie jetzt ein Beratungsgespräch mit unseren Fachanwälten für Familienrecht.