PSH Rechtsanwälte Potrfake Schütze Houben Partnerschaftsgesellschaft

Mietrecht

Mietrecht

Viele Streitigkeiten lassen sich bei entsprechender Vertragsgestaltung im Vorfeld vermeiden. Daher übernehmen wir im Wohnraummiet- sowie im Gewerberaummietrecht gerne die Beratung, Prüfung und Erstellung von Mietverträgen. Selbstverständlich werden wir hier sowohl für Mieter als auch für Vermieter tätig.

Mietmängel und Mietminderung

Häufig stellt sich bei Mietmängeln, wie z. Bsp. Schimmel in der Wohnung, die Frage, in welcher Höhe hierfür eine Mietminderung erfolgen darf und wie diese geltend gemacht werden muss. Da bei nicht gerechtfertigter Mietminderung die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses drohen kann, empfiehlt es sich vorab anwaltlichen Rat einzuholen.

Schönheitsreparaturen

Nach § 535 Abs. 1 S. 2 BGB ist der Vermieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet. Regelmäßig wird diese Verpflichtung allerdings auf die Mieter übertragen, in vielen Fällen sind die entsprechenden Vereinbarungen jedoch unwirksam. In der Folge ist es dann der Vermieter und nicht der Mieter, der die Renovierungsarbeiten durchführen muss. Auch hier lohnt sich eine anwaltliche Beratung, um unliebsame Überraschung zu verhindern. Sprechen Sie uns gerne an! 

Kündigungen

Sofern der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat, kann dieser die Kündigung aussprechen. Als ein solches berechtigtes Interesse ist insbesondere der Eigenbedarf anzusehen, d. h. der Vermieter benötigt die Räume der Wohnung für sich oder seine Angehörigen. Haben Sie als Mieter eine Kündigung wegen Eigenbedarf erhalten, ist zu prüfen, ob Ihnen ein Widerspruchsrecht gegen die Kündigung zusteht. Allerdings ist hierbei zügiges Handeln geboten, da der Widerspruch spätestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses erklärt werden muss.  

Auch als Vermieter empfiehlt es sich vor einer Kündigung wegen Eigenbedarf anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, sodass die Erfüllung aller Voraussetzungen und Vorgaben für eine solche Kündigung gewährleistet werden kann.

Kautionsrückzahlungsanspruch

Viele Streitigkeiten im Bereich des Mietrechts haben ausstehende Kautionsrückzahlungen zum Gegenstand. Zwar ist der Vermieter gesetzlich verpflichtet, die Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses wieder auszuzahlen, das Gesetz schreibt allerdings nicht vor, in welcher Frist dies erfolgen muss, sondern die Frist hängt vielmehr von den Umständen des Einzelfalles ab. Fragen Sie sich als Mieter, ob Sie Ihren Anspruch auf Kautionsrückzahlung geltend machen können oder möchten Sie als Vermieter wissen, ob Sie die Kaution noch als Sicherheit zurückbehalten können, kommen Sie gerne auf die PSH Rechtsanwälte Potrafke Schütze Houben Partnerschaft mbB aus Mönchengladbach und Viersen zu. 

Rechtsanwaltskosten im Mietrecht

Die Rechtsanwaltsgebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und damit nach dem sogenannten Gegenstandswert. Wie im Arbeitsrecht ist eine genaue Bestimmung des Gegenstandswertes vorab nicht möglich. Der Streitwert für eine Räumungsklage richtet sich beispielsweise nach der jährlichen Nettokaltmiete. Wird die Angelegenheit von Ihrer
Rechtsschutzversicherung abgedeckt, übernimmt diese in der Regel auch diese Gebühren.

Die Rechtsanwaltsgebühren werden von der Partei bezahlt, die den Rechtsanwalt beauftragt. Muss die Sache vor Gericht entschieden werden, sind die Anwaltskosten sowie die Gerichtsgebühren von der unterliegenden Partei zu zahlen.