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Bürgergeld

Bürgergeld (SGB II)

Seit dem 01.01.2023 wurden die ehemaligen Regelungen des Hartz-4 durch das sogenannte Bürgergeld abgelöst.

Durch das Bürgergeld soll unter anderen eine vereinfachte Antragstellung möglich sein. 

Wie muss ich Bürgergeld beantragen?

Der Bürgergeldantrag muss, wie auch bisher der Hartz-4 Antrag unmittelbar bei Jobcenter gestellt werden. Hierfür werden gesonderte Antragsformulare bereitgestellt. Das Jobcenter wird sodann die Einkommens- und Vermögenssituation prüfen. Sollten in diesem Zusammenhang falsche Angaben gemacht werden, kann dies strafrechtliche Konsequenten haben.

Bereits bei Antragstellung kann es immer wieder zu Problemen kommen. Das häufigste Problem ist, dass das Jobcenter nicht oder nicht rechtzeitig über den Bürgergeldantrag entscheidet. Häufig führt eine verspätete Bearbeitung zu Problemen. Beispielsweise droht der Vermieter mit einer Kündigung.

Dies hat ganz unterschiedliche Gründe. Häufig fordert das Jobcenter weitere Unterlagen, oder die Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind noch unklar. Dies kann auch familienrechtliche Hintergründe haben- In solchen Fällen ist eine schnelle Prüfung durch einen erfahrenen Anwalt in ihrer nähe notwendig. Nur so können die richtigen Maßnahmen schnell ergriffen werden.

Die Höhe des Regelbedarfs kann aus der nachfolgenden Übersicht entnommen werden.

für eine alleinstehende Person

für eheliche oder nichteheliche Partner einer Lebensgemeinschaft

für Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren 

für Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren 

für Kinder bis einschließlich 5 Jahren

2023

502,00 EUR

451,00 EUR

420,00 EUR

348,00 EUR

318,00 EUR

 

Neuerungen des Bürgergeldes

Durch das Bürgergeld hat der Gesetzgeber eine Vielzahl an Änderungen geschaffen. Hierzu gehören beispielsweise die folgenden Regelungen.

  • Fortscheidung der Regelbedarfe
  • Freibeträge
  • Koorperationsplan
  • Ganzheitliche Betreuung (Coaching) 
  • Abschaffung des Vermittlungsvorrangss
  • Einführung eines Weiterbildungsgeldes, Änderung Verkürzungsgebot
  • Einführung eines Bürgergeldbonus 
  • Abschaffung der Pflicht zur Inanspruchnahme vorzeitiger Renten wegen Alters 
  • Erreichbarkeit 
  • Karenzzeit

 

Ob und wie die einzelnen Regelungen in der Praxis tatsächlich umgesetzt werden, bleibt abzuwarten. 

Wir prüfen als erfahrene Anwälte aus Viersen und Mönchengladbach gerne Ihren Anspruch gegen das Jobcenter und setzten diesen auch durch.