Arbeitsrecht

Anwalt für Arbeitsrecht in Viersen

Arbeitsrechtliche Fragen können schnell weitreichende Folgen haben – insbesondere bei einer Kündigung, Abmahnung, offenen Vergütungsansprüchen oder Streitigkeiten über ein Arbeitszeugnis. Die PSH Rechtsanwälte in Viersen beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bei arbeitsrechtlichen Fragen und Streitigkeiten.

Unser Anspruch: eine frühzeitige, individuelle und verständliche Beratung, damit Sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen und die nächsten Schritte fundiert planen können.

Arbeitsrecht in Viersen – Beratung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Als regional tätige Kanzlei mit Standort in Viersen unterstützen wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei unterschiedlichen Fragen des Arbeitsrechts.

Dabei beraten und vertreten wir Sie unter anderem im Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht.

Zu unseren Tätigkeitsbereichen gehören insbesondere:

  • Kündigung und Kündigungsschutz

  • Kündigungsschutzklage

  • Abmahnung

  • Abfindung

  • Arbeitszeugnis

  • Vergütung und ausstehender Arbeitslohn

  • Überstunden und Überstundenvergütung

  • Urlaubsansprüche

  • Weisungsrechte des Arbeitgebers

  • Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld

  • Betriebsvereinbarungen

  • Interessenausgleich und Sozialplan

  • Einigungsstellenverfahren

  • sozialversicherungsrechtliche Statusfeststellungsverfahren

Kündigung erhalten? Lassen Sie die Fristen prüfen

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses wirft häufig viele Fragen auf: Ist die Kündigung wirksam? Besteht Kündigungsschutz? Kommt eine Kündigungsschutzklage in Betracht? Besteht möglicherweise ein Anspruch auf eine Abfindung?

Besonders wichtig ist die gesetzliche Frist für eine Kündigungsschutzklage. Wer sich als Arbeitnehmer gegen eine schriftliche Kündigung wehren möchte, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben.

Deshalb sollten Sie nach Erhalt einer Kündigung nicht unnötig warten. Wir prüfen Ihre Situation und besprechen mit Ihnen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen.

Sie haben eine Kündigung erhalten? Vereinbaren Sie möglichst zeitnah einen Beratungstermin in unserer Kanzlei in Viersen.

Kündigungsschutzklage in Viersen

Eine Kündigungsschutzklage kann dazu dienen, gerichtlich feststellen zu lassen, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht beendet wurde.

Ob eine Klage sinnvoll ist und welche Argumente dabei eine Rolle spielen, hängt von den Umständen des jeweiligen Arbeitsverhältnisses und der Kündigung ab. Dazu können beispielsweise die Art der Kündigung, die Beschäftigungsdauer, die Tätigkeit, die Größe des Betriebs oder besondere gesetzliche Schutzvorschriften gehören.

Wir unterstützen Sie bei der Prüfung der Kündigung und begleiten Sie bei Bedarf auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren.

Abfindung nach einer Kündigung

Nach einer Kündigung stellt sich für viele Arbeitnehmer die Frage, ob eine Abfindung verlangt oder ausgehandelt werden kann.

Ein allgemeiner Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht automatisch bei jeder Kündigung. Ob eine Abfindung in Betracht kommt, hängt unter anderem von der konkreten Situation und dem rechtlichen Vorgehen ab.

Wir prüfen Ihren individuellen Fall und beraten Sie zu den bestehenden Handlungsmöglichkeiten.

Abmahnung im Arbeitsrecht

Eine Abmahnung kann sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber erhebliche Bedeutung haben.

Arbeitnehmer sollten prüfen lassen, ob die Abmahnung inhaltlich und rechtlich gerechtfertigt ist. Arbeitgeber benötigen hingegen eine rechtssichere Einschätzung, wenn sie eine Abmahnung aussprechen möchten.

Die PSH Rechtsanwälte beraten Sie in Viersen bei Fragen rund um die Abmahnung und unterstützen Sie bei der weiteren Vorgehensweise.

Arbeitszeugnis prüfen lassen

Ein Arbeitszeugnis kann für den weiteren beruflichen Weg wichtig sein. Arbeitnehmer haben häufig Fragen dazu, ob ihr Zeugnis vollständig und korrekt formuliert ist und welche Bedeutung einzelne Formulierungen haben.

Wir beraten Sie bei Fragen zum Arbeitszeugnis in Viersen und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer arbeitsrechtlichen Ansprüche.

Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Auch Arbeitgeber sind regelmäßig mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen konfrontiert – beispielsweise bei Kündigungen, Abmahnungen, Arbeitsverträgen, Vergütungsfragen oder betrieblichen Regelungen.

Wir beraten Arbeitgeber unter anderem bei:

  • der Vorbereitung und Prüfung von Kündigungen

  • Abmahnungen

  • arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen

  • Vergütungsfragen

  • Arbeitsverträgen und arbeitsrechtlichen Vereinbarungen

  • Betriebsvereinbarungen

  • Interessenausgleich und Sozialplan

  • Einigungsstellenverfahren

  • Fragen zu Weisungsrechten

Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann dabei helfen, Risiken zu erkennen und Konflikte möglichst frühzeitig zu klären.

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer können sich bei Fragen und Problemen rund um ihr Arbeitsverhältnis an unsere Kanzlei in Viersen wenden.

Wir beraten unter anderem bei:

Gerade nach einer Kündigung oder Abmahnung sollten Sie die Angelegenheit zeitnah prüfen lassen, da im Arbeitsrecht teilweise kurze gesetzliche Fristen gelten.

Kosten im Arbeitsrecht

Wie hoch die Kosten einer arbeitsrechtlichen Beratung oder eines gerichtlichen Verfahrens ausfallen, hängt vom jeweiligen Fall ab.

Bei gerichtlichen Verfahren spielen insbesondere der Gegenstand beziehungsweise Streitwert und der konkrete Verfahrensverlauf eine Rolle. Die anwaltliche Vergütung richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).

Wichtig ist außerdem: In Verfahren vor dem Arbeitsgericht besteht in der ersten Instanz grundsätzlich kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Erstattung der Kosten für den eigenen Rechtsanwalt durch die unterlegene Partei. Dies ergibt sich aus § 12a ArbGG.

Ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, hängt von Ihrem konkreten Versicherungsvertrag und dem jeweiligen Versicherungsfall ab.

Gerne klären wir im Rahmen der Beratung auch die Frage, welche Kosten in Ihrem konkreten Fall entstehen können.

Arbeitsrechtliche Beratung in Viersen

Sie suchen einen Anwalt für Arbeitsrecht in Viersen?

Die PSH Rechtsanwälte sind mit einer Zweigstelle in Viersen vertreten und beraten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.

Unsere Kanzlei befindet sich auf dem Willy-Brandt-Ring 24, 41747 Viersen.

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, eine Abmahnung prüfen lassen möchten, Fragen zu einer Abfindung oder einem Arbeitszeugnis haben oder als Arbeitgeber arbeitsrechtliche Unterstützung benötigen, sprechen Sie uns möglichst frühzeitig an.

Jetzt Termin zum Arbeitsrecht in Viersen vereinbaren

Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen und vereinbaren Sie einen Beratungstermin in unserer Kanzlei in Viersen.

PSH Rechtsanwälte – Ihr Ansprechpartner für Arbeitsrecht in Viersen.