Kündigung erhalten? Anwalt für Kündigungsschutz in Viersen
Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses wirft für Arbeitnehmer häufig wichtige Fragen auf: Ist die Kündigung wirksam? Kann ich mich dagegen wehren? Habe ich Anspruch auf eine Abfindung? Und wie lange habe ich Zeit, eine Kündigungsschutzklage einzureichen?
Die PSH Rechtsanwälte in Viersen beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei allen wichtigen Fragen rund um die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses. Wir prüfen die konkrete Situation, erläutern die rechtlichen Möglichkeiten und vertreten Sie bei Bedarf auch vor dem Arbeitsgericht.
Wichtig für Arbeitnehmer: Wenn Sie eine schriftliche Kündigung erhalten haben, sollten Sie nicht abwarten. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung.
Kündigung erhalten – was sollten Sie jetzt tun?
Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber gekündigt hat, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und die Kündigung rechtlich prüfen lassen.
Entscheidend können unter anderem folgende Fragen sein:
Wann und wie wurde Ihnen die Kündigung zugestellt?
Handelt es sich um eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung?
Ist die Kündigung schriftlich erfolgt?
Gilt für Ihr Arbeitsverhältnis der allgemeine Kündigungsschutz?
Liegt möglicherweise ein besonderer Kündigungsschutz vor?
Gibt es einen Kündigungsgrund?
Wurde vor der Kündigung eine Abmahnung ausgesprochen?
Kommt eine Kündigungsschutzklage in Betracht?
Bestehen möglicherweise Ansprüche auf eine Abfindung, Arbeitsentgelt oder Urlaub?
Die rechtliche Beurteilung hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab. Deshalb sollte eine Kündigung möglichst frühzeitig anwaltlich geprüft werden.
Kündigungsschutz in Viersen
Ob eine Kündigung wirksam ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Neben den allgemeinen Voraussetzungen können insbesondere die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes und besondere Kündigungsschutzvorschriften eine Rolle spielen.
Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz setzt grundsätzlich voraus, dass das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat und der Betrieb die erforderliche Arbeitnehmerzahl erreicht. Ob diese Voraussetzungen in Ihrem Fall erfüllt sind, prüfen wir anhand der konkreten Situation.
Auch wenn der allgemeine Kündigungsschutz nicht greift, kann eine Kündigung aus anderen Gründen rechtlich überprüfbar sein.
Kündigungsschutzklage – beachten Sie die 3-Wochen-Frist
Wenn Sie sich gegen eine Kündigung wehren möchten, ist eine Frist besonders wichtig:
Eine Kündigungsschutzklage muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden.
Diese Frist sollten Arbeitnehmer unbedingt beachten.
Wer die Frist versäumt, riskiert, dass die Kündigung als wirksam gilt. Deshalb sollten Sie nach Erhalt einer Kündigung nicht erst bis kurz vor Ablauf der drei Wochen warten.
Die PSH Rechtsanwälte in Viersen prüfen Ihre Kündigung und beraten Sie dazu, ob und wie eine Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall sinnvoll sein kann.
Wann kann eine Kündigung unwirksam sein?
Eine Kündigung kann aus unterschiedlichen Gründen rechtlich angreifbar sein. Entscheidend sind immer die konkreten Umstände.
Eine Rolle können beispielsweise spielen:
fehlende oder fehlerhafte Kündigungsgründe
Verstöße gegen den Kündigungsschutz
Fehler bei der Sozialauswahl
fehlende Betriebsratsanhörung
besondere gesetzliche Schutzvorschriften
eine nicht eingehaltene Kündigungsfrist
formale Fehler
fehlende Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung
Ob tatsächlich ein rechtlicher Fehler vorliegt, lässt sich nur anhand der konkreten Kündigung und der persönlichen bzw. betrieblichen Umstände beurteilen.
Welche Arten von Kündigungen gibt es?
Ordentliche Kündigung
Bei einer ordentlichen Kündigung endet das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der maßgeblichen Kündigungsfrist.
Eine ordentliche Kündigung kann beispielsweise betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt ausgesprochen werden.
Betriebsbedingte Kündigung
Eine betriebsbedingte Kündigung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn dringende betriebliche Erfordernisse einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers entgegenstehen.
Unter anderem können dabei der Wegfall eines Arbeitsplatzes und die erforderliche Sozialauswahl eine Rolle spielen.
Personenbedingte Kündigung
Bei einer personenbedingten Kündigung liegt der Grund in Umständen, die in der Person des Arbeitnehmers liegen.
Ob eine solche Kündigung wirksam ist, hängt von den konkreten Umständen und insbesondere der Zukunftsprognose sowie einer Interessenabwägung ab.
Verhaltensbedingte Kündigung
Eine verhaltensbedingte Kündigung kann in Betracht kommen, wenn der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten erheblich verletzt hat.
Je nach Einzelfall kann vor einer Kündigung eine Abmahnung erforderlich sein. Ob dies der Fall ist, hängt unter anderem von Art und Schwere der Pflichtverletzung ab.
Fristlose Kündigung
Eine außerordentliche, fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis grundsätzlich ohne Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist.
Voraussetzung ist insbesondere ein wichtiger Grund, aufgrund dessen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar ist.
Eine fristlose Kündigung sollte immer kurzfristig rechtlich geprüft werden.
Änderungskündigung
Bei einer Änderungskündigung soll das Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht einfach beendet, sondern zu geänderten Bedingungen fortgesetzt werden.
Für Arbeitnehmer stellt sich dann insbesondere die Frage, ob das Änderungsangebot angenommen, abgelehnt oder unter Vorbehalt angenommen werden sollte.
Auch hier können kurze Fristen eine wichtige Rolle spielen.
Abfindung nach einer Kündigung
Viele Arbeitnehmer fragen sich nach einer Kündigung, ob sie automatisch Anspruch auf eine Abfindung haben.
Eine Abfindung entsteht nicht automatisch durch jede Kündigung.
Eine Abfindung kann sich beispielsweise im Rahmen einer Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben. Häufig werden arbeitsrechtliche Streitigkeiten durch einen Vergleich beendet, in dem neben der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch eine Abfindung vereinbart wird.
Ob eine Abfindung in Ihrem konkreten Fall in Betracht kommt und welche Verhandlungsmöglichkeiten bestehen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Die PSH Rechtsanwälte beraten Sie hierzu im Rahmen der Kündigungsprüfung.
Was passiert nach einer Kündigung mit Urlaub, Überstunden und Arbeitszeugnis?
Mit einer Kündigung sind häufig weitere Fragen verbunden.
Zum Beispiel:
Was passiert mit noch offenen Urlaubstagen?
Werden Überstunden ausgezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen?
Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Was passiert mit meinem Arbeitsentgelt?
Muss ich bis zum Ende der Kündigungsfrist weiterarbeiten?
Kann ich von der Arbeit freigestellt werden?
Diese Fragen sollten nicht isoliert betrachtet werden. Häufig bestehen neben der Kündigung weitere Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis.
Wir prüfen auf Wunsch auch diese Ansprüche und unterstützen Sie bei deren Durchsetzung.
Besonderer Kündigungsschutz
Für bestimmte Arbeitnehmergruppen gelten besondere gesetzliche Schutzvorschriften.
Dazu können unter anderem gehören:
Schwangere und Mütter
Arbeitnehmer in Elternzeit
schwerbehinderte Menschen
Betriebsratsmitglieder
Auszubildende
Ob und in welchem Umfang ein besonderer Kündigungsschutz besteht, hängt von den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Vertretung von Arbeitgeber
Nicht nur Arbeitnehmer benötigen bei einer Kündigung rechtliche Unterstützung.
Auch Arbeitgeber sollten eine Kündigung sorgfältig vorbereiten und die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen prüfen.
Wir beraten Arbeitgeber in Viersen unter anderem bei:
ordentlichen Kündigungen
betriebsbedingten Kündigungen
verhaltensbedingten Kündigungen
personenbedingten Kündigungen
außerordentlichen Kündigungen
Änderungskündigungen
Abmahnungen
Kündigungsschutzverfahren
Vergleichen und Abfindungen
Eine frühzeitige Prüfung kann helfen, Fehler im Kündigungsverfahren zu vermeiden.
Kündigungsschutzklage in Viersen
Sie möchten sich gegen eine Kündigung wehren?
Die PSH Rechtsanwälte in Viersen beraten und vertreten Arbeitnehmer bei Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht.
Dabei prüfen wir insbesondere:
die formale Wirksamkeit der Kündigung
die Einhaltung der Kündigungsfrist
die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes
mögliche Kündigungsgründe
besonderen Kündigungsschutz
die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage
mögliche Vergleichs- und Abfindungslösungen
Ziel der Beratung ist es, Ihre individuelle Situation rechtlich einzuordnen und gemeinsam die möglichen nächsten Schritte zu besprechen.
Warum PSH Rechtsanwälte in Viersen?
Die PSH Rechtsanwälte sind mit einer Kanzlei in Viersen vertreten und beraten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber im Arbeitsrecht.
Unsere Kanzlei befindet sich am Willy-Brandt-Ring 24, 41747 Viersen.
Wir beraten Sie persönlich zu arbeitsrechtlichen Fragen und vertreten Sie bei Bedarf auch in gerichtlichen Verfahren.
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie aufgrund der möglichen kurzen Fristen möglichst frühzeitig Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufnehmen.
Häufige Fragen zur Kündigung
Wie lange habe ich für eine Kündigungsschutzklage Zeit?
Grundsätzlich muss eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben werden.
Bekomme ich nach einer Kündigung automatisch eine Abfindung?
Nein. Eine Abfindung entsteht nicht automatisch bei jeder Kündigung. Ob eine Abfindung vereinbart oder beansprucht werden kann, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Muss ich nach einer Kündigung weiterarbeiten?
Bei einer ordentlichen Kündigung besteht das Arbeitsverhältnis grundsätzlich bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fort. Ob im konkreten Fall weitergearbeitet werden muss oder beispielsweise eine Freistellung erfolgt, hängt von den Umständen ab.
Kann ich gegen eine fristlose Kündigung vorgehen?
Auch eine fristlose Kündigung kann rechtlich überprüft werden. Aufgrund der Dreiwochenfrist für die Kündigungsschutzklage sollten Betroffene möglichst schnell handeln.
Was kostet eine Beratung bei einer Kündigung?
Die Kosten hängen unter anderem vom Umfang der Tätigkeit und – bei gerichtlichen Verfahren – vom maßgeblichen Gegenstandswert ab. Die konkrete Kostenfrage können wir im Rahmen der Beratung mit Ihnen besprechen.
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Lassen Sie die Kündigung möglichst frühzeitig rechtlich prüfen.
Die PSH Rechtsanwälte in Viersen beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Kündigungen, Kündigungsschutz und Kündigungsschutzklagen.
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