Anwalt Umgangsrecht

Wann sollte ein Anwalt im Umgangsrecht eingeschaltet werden?

Trennen sich Eltern oder lassen sich scheiden, stellt sich für die Beteiligten schnell die Frage, wie der Umgang in Zukunft gestaltet wird. In diesem Zusammenhang gibt es keine schematischen Lösungen. Es ist vielmehr auf das individuelle Kindeswohl zu achten. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wann ein Anwalt für Umgangsrecht eingeschaltet werden sollte.

Rechtsanwalt T. Houben LL.M. ist auf das Familienrecht spezialisiert und steht Ihnen bei sämtlichen Fragen in unseren Büros sowohl in Viersen als auch in Mönchengladbach zur Verfügung.

Grundsätzlich gibt es keine pauschale Antwort darauf, wann ein Anwalt für Umgangsrecht beauftragt werden sollte. Spätestens wenn der Umgang durch das Familiengericht geregelt werden soll, ist ein solcher Anwalt zu beauftragen. Aber auch im Vorfeld kann es sinnvoll sein diesen zu beauftragen, um schon außergerichtlich eine Einigung zu erzielen. Teilweise reicht auch schon ein Beratungsgespräch, damit der jeweilige Elternteil einfach Sicherheit darüber hat, was die Rechten und Pflichten im Bezug auf das Umgangsrecht sind.

Mit Sicherheit kommt es für die Frage, ob ein Anwalt beauftragt wird, auch immer darauf an, wie schwierig der Sachverhalt ist. Sollte sogar ein Umgangsausschluss im Raum stehen, ist es ratsam sofort einen Rechtsanwalt aufzusuchen.

Was kann ein Anwalt für Umgangsrecht machen?

In der Regel wendet sich das Elternteil an einen Rechtsanwalt, welches keinen oder aus seiner Sicht nur zu wenig Umgang erhält. In diesem Fall wird der Rechtsanwalt zunächst einmal abklären, wie der Umgang in der Vergangenheit abgelaufen ist und ob dieser überhaupt stattgefunden hat.

Des Weiteren wird festzustellen sein, in welchem Umfang der Elternteil, denn Umgang wahrnehmen möchte und auch kann. Immer wieder stellt sich dann im Laufe eines Beratungsgespräches heraus, dass ein Elternteil z.B. aus beruflichen Gründen überhaupt kein Wechselmodell durchführen könnte. Bei allen Überlegungen muss immer das Kindeswohl im Vordergrund stehen.

Im Anschluss wird der Anwalt in der Regel zunächst versuchen eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Diese kann auch mit Hilfe des Jugendamtes getroffen werden. Erst wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, wird ein gerichtliches Umgangsverfahren eingeleitet.

Wie läuft ein gerichtliches Umgangsverfahren ab?

Der Ablauf eines Umgangsverfahrens ist nicht schematisch und läuft in der Praxis häufig unterschiedlich ab. Aus diesem Grund sollen hier zunächst nur die groben Abläufe dargestellt werden.

Das gerichtliche Verfahren beginnt, indem ein Anwalt einen Antrag auf Regelung des Umgangs (§ 1684 BGB) beim zuständigen Familiengericht stellt. Sofern notwendig, wird darüber hinaus auch ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe / Prozesskostenhilfe gestellt. Ein solcher Antrag ist auch in Umgangsverfahren möglich.

Der Umgangsantrag wird sodann dem anderen Elternteil zugestellt. Dieser darf sich sodann zu dem Antrag zunächst schriftlich äußern.

Das Gericht hat sodann die Aufgabe einen möglichst schnellen Termin zu bestimmen. Laut § 155 Abs. II FamFG soll der erste Termin innerhalb eines Monats nach Beginn des Verfahren stattfinden.

Darüber hinaus wird das Gericht in der Regel einen Verfahrenspfleger bestimmen. Dieser vertritt die Interessen des Kindes und wird vor dem Termin mit beiden Eltern und auch dem Kind sprechen. In dem Termin wird der Verfahrenspfleger sodann einen Bericht erstatten. Darüber hinaus wird in der Regel auch das Jugendamt geladen.

Des Weiteren wird das Gericht auch das betroffene Kind anhören, wobei die Anhörung nicht im Beisein des Kindes erfolgen wird. Ziel eines solchen ersten Termins ist es immer, dass sich die Eltern einigen und einen Vergleich schließen. Die Praxis zeigt, dass solche Vergleiche länger Bestand haben als eine Entscheidung des Gerichts. Sollten sich Eltern allerdings nicht einigen können, wird das Familiengericht den Umgang regeln. Wichtig ist es das Umgangsrecht nicht mit dem Sorgerecht zu verwechseln oder zu vermischen. Die Praxis zeigt, dass Eltern hierzu häufig neigen.

Umgangsregelung an Weihnachten

Wenn Sie eine eine Umgangsregelung für Weihnachten treffen wollen, sollten Sie sich in jedem Fall frühzeitig an einen Rechtsanwalt für Familienrecht wenden, damit ein mögliches gerichtliches Eilverfahren noch vor Weihnachten entschieden werden kann.


Haben Sie Fragen zum Umgangsrecht? Wenden Sie sich an Ihren Anwalt für Familienrecht in Viersen oder Mönchengladbach!

Sofern Sie Fragen zum Umgangsrecht oder Familienrecht haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Rechtsanwalt Tobias Houben aus Viersen (Tel.: (02162) 1060 726) berät Sie gerne.