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Sorgerecht Umzug

Gemeinsames Sorgerecht und Umzug – Was ist zu beachten?

Wenn sich Eltern trennen oder sogar scheiden lassen, verbleibt es in der Regel bei dem gemeinsamen Sorgerecht. Es stellt sich sodann häufig die Frage, ob ein Umzug bei einem gemeinsamen Sorgerecht möglich ist. Grundsätzlich kann jeder Elternteil sogenannte Alltagsentscheidungen selbst treffen . Zu den Alltagsentscheidungen gehört beispielsweise der Fernsehkonsum, das Treffen mit Freunden und Verwandten. Hierzu gehört aber nicht die Frage, ob ein gemeinsames Kind mit einem Elternteil umzieht. Bei gemeinsamen Sorgerecht ist die Frage des Umzugs, eine Entscheidung, die gemeinsam getroffen werden müssen.

Ist ein Umzug bei einem gemeinsamen Sorgerecht möglich?

Die Frage, ob ein Umzug bei einem gemeinsamen Sorgerecht möglich ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es wird hier immer auf den individuellen Einzelfall ankommen.

Möchte ein Elternteil innerhalb einer Stadt umziehen und sich für das gemeinsame Kind keine wesentlichen Änderungen ergeben, wird der andere Elternteil in der Regel keine Einwände gegen den Umzug geltend machen können. Maßgebliche Kriterien ist hier beispielsweise, ob ein Kind auf Grund des Umzuges die Schule wechseln muss.

Sollte ein Elternteil hingegen beabsichtigen weiter weg in eine andere Stadt zu ziehen, muss hier in jedem Fall die Zustimmung des anderen Elternteils eingeholt werden. Die Zustimmung sollte hier sogar schriftlich erfolgen, damit es später zu keinen Beweisproblemen kommt. Sollte der andere Elternteil dem Umzug nicht zustimmen, sollte ein Anwalt für Familienrecht beauftragt werden.

Gerichtliche Durchsetzung des Umzugs.

Können sich die Eltern bezüglich des Umzugs außergerichtlich nicht einigen, muss das Familiengericht über die Streitfrage entscheiden. Es geht sodann um die Übertragung des alleinigen Sorgerechts bzw. die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes (§ 1671 BGB). Das Familiengericht wird bei der Entscheidung die Frage zu klären haben, was dem Kindeswohl am ehesten entspricht. Notfalls wird hier sogar ein Sachverständigengutachten einzuholen sein.

Es sind daher folgende Fragestellungen maßgeblich (Aufzählung nicht abschließend):

  • Wie ist die Beziehung des Kindes zu der Mutter und dem Vater
  • Wie kann in Zukunft der Umgang mit dem anderen Elternteil erfolgen? Besteht eine gute Verbindung per Bahn oder Flugzeug?
  • Hat das Kind in der neuen Umgebung soziale Bindungen (z.B. bereits Verwandte und Freunde)?
  • Je nach Alters des Kindes wird auch der Wille des Kindes berücksichtigt.
  • Beziehung zu Geschwistern?
  • Wie gut ist der Umzug bereits geplant?

Die Anforderungen werden immer strenger, je weiter weg der Umzug erfolgen soll. So kann im Einzelfall, auch ein Umzug ins Ausland möglich sein. Hier werden sich die Anforderungen allerdings erheblich erhöhen. Bei einem Umzug ins Ausland wird darüber hinaus auch noch zu prüfen sein, ob das Kind bereits die Sprache beherrscht und mit den Sitten im neuen Heimlandland bereits vertraut ist.

Damit der Elternteil, der mit den Kinder wegzieht im Alltag handlungsfähig bleibt, kann es erforderlich sein, dass der andere Elternteil eine Sorgerechtsvollmacht unterzeichnet.

Haben Sie Fragen zum Umgangsrecht bei einem Umzug? Wenden Sie sich gerne unseren Anwalt für Familienrecht in Viersen oder Mönchengladbach wenden.

Kann ein Umzug auch ohne Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten erfolgen?

Stimmt der andere Elternteil außergerichtlich einem Umzug nicht zu und liegt das gemeinsame Sorgerecht vor, stellt sich für Eltern häufig die Frage, was passiert, wenn der Umzug dennoch erfolgt. Von einem solchen Vorgehen, kann grundsätzlich nur abgeraten werden. Dies könnte eine Kindesentziehung darstellen. Dies wäre jedenfalls dann der Fall, wenn die Wegnahme eines minderjährigen Kindes von einer sorgeberechtigten Person vorliegt. Erfolgt der Umzug sodann auch noch ins Ausland wird in der Regel von einer Kindesentführung gesprochen.

Eine widerrechtliche Kindesentziehung ist gem. § 235 StGB unter Strafe gestellt. Hierbei ist es unerheblich ob diese innerhalb Deutschlands oder sogar ins Ausland erfolgte.

Insbesondere vor dem Hintergrund der möglichen strafrechtlichen Konsequenzen sollten Eltern immer eine rechtssichere Lösung herbeiführen. Herr Rechtsanwalt Houben LL.M. ist auf das Familienrecht spezialisiert und vertritt Sie auch bei Fragen des Sorgerechts. Kontaktieren Sie ihn in unserem Büro in Viersen oder Mönchengladbach.

Sie möchten umziehen, haben aber das gemeinsame Sorgerecht für ein Kind? Wenden Sie sich an Ihren Anwalt für Familienrecht in Viersen oder Mönchengladbach-Rheydt!

Sofern Sie Fragen zum Sorgerecht haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Rechtsanwalt Tobias Houben LL.M. berät Sie gerne. Rufen Sie jetzt an und vereinbaren einen Termin, Tel.: (02162) 1060 726

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