Ein Umzug mit einem gemeinsamen Kind kann für getrennte Eltern schnell zu einem Konflikt führen. Besonders schwierig wird es, wenn ein Elternteil mit dem Kind in eine andere Stadt oder sogar ins Ausland ziehen möchte und der andere Elternteil damit nicht einverstanden ist.
Doch darf ein Elternteil trotz gemeinsamen Sorgerechts mit dem Kind umziehen? Und was kann der andere Elternteil tun, wenn er den Umzug verhindern möchte?
Die Antwort hängt maßgeblich von der konkreten Sorgerechtsregelung, den Auswirkungen des Umzugs auf das Kind und den Umständen des Einzelfalls ab. Entscheidend ist letztlich das Kindeswohl.
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Gemeinsames Sorgerecht und Umzug: Was gilt?
Leben Eltern getrennt und besteht weiterhin gemeinsames Sorgerecht, müssen sie wichtige Entscheidungen, die das Kind betreffen, grundsätzlich gemeinsam treffen. Bei Angelegenheiten des täglichen Lebens kann der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, dagegen grundsätzlich allein entscheiden. Das ergibt sich aus § 1687 BGB.
Die Entscheidung über einen weitreichenden Umzug des Kindes ist regelmäßig keine gewöhnliche Alltagsentscheidung. Denn ein Umzug kann erhebliche Auswirkungen auf das Leben des Kindes und insbesondere auf den Kontakt zum anderen Elternteil haben.
Deshalb sollte ein geplanter Umzug bei gemeinsamem Sorgerecht nicht ohne vorherige rechtliche Klärung durchgeführt werden, wenn der andere Elternteil widerspricht.
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Darf ich mit meinem Kind trotz gemeinsamen Sorgerechts umziehen?
Ein Umzug ist nicht allein deshalb verboten, weil gemeinsames Sorgerecht besteht.
Entscheidend ist vielmehr, ob der Umzug mit der bestehenden Sorgerechtsregelung vereinbar ist und wie die Interessen des Kindes sowie beider Elternteile zu gewichten sind.
Bei einem Umzug innerhalb derselben Stadt oder in die nähere Umgebung können die Auswirkungen auf das Kind und den Umgang mit dem anderen Elternteil vergleichsweise gering sein.
Anders kann die Situation aussehen, wenn der geplante Wohnortwechsel dazu führt, dass:
- das Kind die Schule oder den Kindergarten wechseln muss,
- Freunde und andere soziale Kontakte verloren gehen,
- sich die Entfernung zum anderen Elternteil erheblich vergrößert,
- der bisherige Umgang deutlich erschwert wird,
- bestehende Betreuungsmodelle nicht mehr funktionieren,
- oder ein Umzug ins Ausland geplant ist.
Je stärker der Umzug in die bisherige Lebenssituation des Kindes eingreift, desto sorgfältiger müssen die Folgen geprüft werden.
Was passiert, wenn der andere Elternteil dem Umzug nicht zustimmt?
Können sich die Eltern nicht einigen, kann das Familiengericht eingeschaltet werden.
Bei getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamer Sorge kann ein Elternteil nach § 1671 BGB beantragen, dass ihm die elterliche Sorge oder ein Teil der elterlichen Sorge allein übertragen wird. Maßgeblich ist dabei insbesondere, ob die Übertragung dem Kindeswohl am besten entspricht.
In einem Umzugsstreit kann dabei insbesondere die Frage relevant werden, welchem Elternteil die Entscheidungsbefugnis über den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes zustehen soll.
Das Gericht entscheidet nicht danach, welcher Elternteil den besseren Grund für den Umzug hat. Im Mittelpunkt steht vielmehr die Frage:
Welche Regelung entspricht dem Kindeswohl am besten?
Welche Kriterien berücksichtigt das Familiengericht?
Bei einem Streit über einen Umzug wird regelmäßig eine Vielzahl von Umständen betrachtet.
Von Bedeutung können insbesondere sein:
- die Bindung des Kindes zu beiden Elternteilen,
- das Alter und der Entwicklungsstand des Kindes,
- der Wille des Kindes,
- die bisherige Betreuungssituation,
- die schulische oder berufliche Situation des Kindes,
- die sozialen Bindungen des Kindes,
- die Entfernung zwischen den bisherigen und neuen Wohnorten,
- die Möglichkeit, den Umgang mit dem anderen Elternteil aufrechtzuerhalten,
- die beruflichen und persönlichen Gründe für den Umzug,
- die Lebensbedingungen am neuen Wohnort,
- die Beziehung des Kindes zu Geschwistern und weiteren Bezugspersonen,
- und die Frage, wie gut der geplante Umzug vorbereitet ist.
Der BGH betont, dass bei einem Streit über einen Wegzug eine umfassende Abwägung der im Einzelfall berührten Kindeswohlgesichtspunkte erforderlich ist.
Welche Rolle spielt der Kindeswille?
Auch der Wille des Kindes kann bei einem Umzugsstreit eine wichtige Rolle spielen.
Wie stark der Kindeswille berücksichtigt wird, hängt insbesondere vom Alter und der Reife des Kindes sowie von der Situation ab, in der der Wille entstanden ist.
Das Gericht muss deshalb nicht nur feststellen, was das Kind möchte, sondern auch prüfen, welche Bedeutung dieser Wunsch für die konkrete Entscheidung hat.
Ein älteres und reiferes Kind kann in der Regel stärker in die Entscheidung einbezogen werden als ein sehr junges Kind.
Wie weit darf man mit dem Kind wegziehen?
Eine feste Kilometergrenze gibt es nicht.
Es kommt nicht allein darauf an, ob der neue Wohnort 30, 100 oder 500 Kilometer entfernt liegt. Entscheidend sind die konkreten Auswirkungen des Umzugs.
Ein Umzug über eine größere Entfernung kann beispielsweise problematisch werden, wenn dadurch regelmäßige persönliche Kontakte zum anderen Elternteil erheblich erschwert werden.
Umgekehrt kann auch ein weiter entfernter Umzug im Einzelfall mit dem Kindeswohl vereinbar sein, wenn die Gesamtabwägung dafür spricht.
Der BGH hat ausdrücklich klargestellt, dass die Aufrechterhaltung des bisherigen Umgangs zwar ein wichtiger Gesichtspunkt ist, aber nicht automatisch Vorrang vor allen anderen Kindeswohlaspekten hat.
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Umzug ins Ausland mit dem Kind
Besonders sorgfältig muss ein geplanter Umzug ins Ausland geprüft werden.
Hier können zusätzliche Fragen eine Rolle spielen, beispielsweise:
- Wie weit entfernt liegt der neue Wohnort?
- Wie kann der Kontakt zum anderen Elternteil aufrechterhalten werden?
- Welche Reisemöglichkeiten bestehen?
- Wie häufig kann der andere Elternteil das Kind sehen?
- Welche schulischen und sprachlichen Bedingungen bestehen am neuen Wohnort?
- Hat das Kind bereits einen Bezug zum Zielland?
- Wie sieht die berufliche und familiäre Situation des umziehenden Elternteils aus?
Ein Umzug ins Ausland ist deshalb nicht automatisch ausgeschlossen. Er kann aber erheblich stärkere Auswirkungen auf den Umgang mit dem anderen Elternteil haben und entsprechend eine besonders sorgfältige Abwägung erfordern.
Kann der andere Elternteil einen Umzug verhindern?
Wenn beide Eltern gemeinsam sorgeberechtigt sind und keine Einigung über den Lebensmittelpunkt des Kindes erzielt werden kann, sollte der Konflikt vor dem Umzug familiengerichtlich geklärt werden.
Das Familiengericht kann die Sorgerechtslage beziehungsweise die Befugnisse in Bezug auf den Aufenthalt des Kindes entsprechend den gesetzlichen Voraussetzungen regeln.
Wer einen geplanten Umzug verhindern möchte, sollte daher nicht einfach abwarten, bis der andere Elternteil mit dem Kind umgezogen ist. Eine frühzeitige familienrechtliche Beratung kann entscheidend sein.
Darf man ohne Zustimmung des anderen Elternteils einfach umziehen?
Von einem eigenmächtigen Vorgehen ist bei bestehendem gemeinsamen Sorgerecht dringend abzuraten.
Ob ein konkreter Umzug rechtlich zulässig ist, hängt von der bestehenden Sorgerechts- und Aufenthaltsregelung ab. Auch eine bestehende gerichtliche Entscheidung oder Vereinbarung der Eltern kann entscheidend sein.
Ein eigenmächtiger Umzug kann außerdem erhebliche Auswirkungen auf ein laufendes oder späteres familiengerichtliches Verfahren haben.
Deshalb sollte vor einem geplanten Umzug mit erheblicher Entfernung zunächst geklärt werden, wer über den Aufenthaltsort des Kindes entscheiden darf.
Kann ein Umzug eine Kindesentziehung darstellen?
Hier ist eine genaue rechtliche Prüfung besonders wichtig.
Ein eigenmächtiger Umzug mit einem Kind ist nicht automatisch eine strafbare Kindesentziehung. § 235 StGB stellt bestimmte Formen der Entziehung Minderjähriger unter Strafe; ob der Tatbestand erfüllt ist, hängt von den konkreten Umständen und insbesondere von der bestehenden Rechts- und Sorgerechtslage ab.
Insbesondere bei einem geplanten Umzug ins Ausland sollte deshalb keinesfalls eigenmächtig gehandelt werden.
Bei einem konkreten Konflikt sollte vor dem Umzug anwaltlich geprüft werden, welche Rechte und Pflichten die jeweiligen Eltern haben.
Was kann man tun, wenn der Umzug bereits erfolgt ist?
Ist ein Elternteil mit dem Kind bereits umgezogen und besteht darüber Streit, kommt es auf die konkrete Sorgerechts- und Aufenthaltsregelung an.
Je nach Situation können familiengerichtliche Schritte erforderlich sein. Dabei kann beispielsweise geprüft werden, ob eine Änderung der bestehenden Sorgerechtsregelung oder eine andere gerichtliche Regelung erforderlich ist.
Auch die bestehende Umgangsregelung muss gegebenenfalls an die neue Entfernung angepasst werden.
Gerade bei einem bereits erfolgten Umzug sollte daher möglichst schnell fachkundiger Rat eingeholt werden.
Welche Bedeutung hat der Umgang mit dem anderen Elternteil?
Das Kind hat grundsätzlich ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Der Umgang mit beiden Eltern ist ein wichtiger Bestandteil des Kindeswohls.
Ein Umzug kann diesen Umgang erheblich erschweren. Das bedeutet jedoch nicht, dass jeder Umzug automatisch unzulässig ist.
Vielmehr muss das Gericht die Auswirkungen des Umzugs auf die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil mit den übrigen Kindeswohlaspekten abwägen. Genau diese umfassende Abwägung ist nach der Rechtsprechung des BGH entscheidend.
Was sollte vor einem Umzug geregelt werden?
Wenn ein Umzug mit dem Kind geplant ist, sollten Eltern möglichst frühzeitig klären:
- Wo wird das Kind künftig seinen Lebensmittelpunkt haben?
- Wie wird der Umgang mit dem anderen Elternteil organisiert?
- Wer übernimmt welche Fahrten?
- Wie werden Ferien und Feiertage geregelt?
- Wie wird die Kommunikation zwischen Kind und anderem Elternteil sichergestellt?
- Muss die bisherige Betreuungsregelung angepasst werden?
- Muss eine gerichtliche Entscheidung über die Aufenthaltsbestimmung herbeigeführt werden?
Je früher diese Fragen geklärt werden, desto eher lassen sich spätere Konflikte vermeiden.
Häufige Fragen zum Sorgerecht bei Umzug
Darf ich trotz gemeinsamen Sorgerechts mit meinem Kind umziehen?
Ein gemeinsames Sorgerecht bedeutet nicht automatisch, dass jeder Wohnortwechsel ausgeschlossen ist. Bei einem erheblichen Umzug müssen jedoch die Sorgerechtslage und die Auswirkungen auf das Kind und den anderen Elternteil berücksichtigt werden.
Muss der andere Elternteil einem Umzug zustimmen?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind insbesondere die konkrete Sorgerechtslage und die Bedeutung des Umzugs für den Lebensmittelpunkt des Kindes.
Wie weit darf ich mit meinem Kind wegziehen?
Eine feste Kilometergrenze gibt es nicht. Maßgeblich sind die konkreten Auswirkungen auf das Kind und insbesondere auf dessen Beziehungen und Umgang mit beiden Elternteilen.
Kann das Familiengericht einen Umzug verbieten?
Das Familiengericht kann die Sorgerechts- beziehungsweise Aufenthaltsregelung unter den gesetzlichen Voraussetzungen so gestalten, dass ein geplanter Umzug mit dem Kind nicht durchgeführt werden kann. Entscheidend ist das Kindeswohl.
Was passiert bei einem Umzug ins Ausland?
Bei einem Umzug ins Ausland sind die möglichen Auswirkungen auf das Kind und die Beziehung zum anderen Elternteil besonders sorgfältig zu prüfen. Zusätzlich können internationale familienrechtliche Fragen entstehen.
Was kann ich tun, wenn der andere Elternteil mit unserem Kind wegziehen möchte?
Wenn Sie mit dem Umzug nicht einverstanden sind, sollten Sie möglichst frühzeitig familienrechtlichen Rat einholen. Insbesondere bei einem geplanten Umzug über eine größere Entfernung kann eine gerichtliche Klärung erforderlich sein.
Kann ich mit meinem Kind einfach wegziehen, wenn der andere Elternteil dagegen ist?
Von einem eigenmächtigen Vorgehen ist abzuraten. Welche rechtlichen Folgen ein Umzug hat, hängt von der konkreten Sorgerechts- und Aufenthaltsregelung ab.
Fazit: Sorgerecht bei Umzug
Ein Umzug mit Kind trotz gemeinsamen Sorgerechts ist rechtlich nicht mit einer einfachen Ja- oder Nein-Regel zu beantworten.
Entscheidend ist, welche Auswirkungen der Umzug auf das Kind hat und welche Regelung seinem Wohl am besten entspricht. Dabei spielen unter anderem die Bindungen des Kindes zu beiden Eltern, sein eigener Wille, die Entfernung, die Betreuungssituation und die Möglichkeit eines weiterhin verlässlichen Umgangs eine wichtige Rolle.
Kommt es zwischen den Eltern zu keiner Einigung, kann eine familiengerichtliche Entscheidung erforderlich werden.
Wer mit seinem Kind umziehen möchte oder einen Umzug des anderen Elternteils verhindern möchte, sollte die Situation möglichst frühzeitig familienrechtlich prüfen lassen.
PSH Rechtsanwälte berät Sie bei Fragen zum Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgangsrecht und unterstützt Sie auch bei familiengerichtlichen Verfahren.
