Erwerbsminderungsrente

Erwerbsminderungsrente – Rechtsanwalt in Viersen

Sie können aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten und die Deutsche Rentenversicherung lehnt Ihren Antrag auf Erwerbsminderungsrente ab? Ein solcher Bescheid muss nicht das Ende des Verfahrens sein.

Die PSH Rechtsanwälte in Viersen beraten und vertreten Sie bei Fragen zur Erwerbsminderungsrente. Wir unterstützen Sie insbesondere bei der Prüfung von Rentenbescheiden sowie im Widerspruchsverfahren und Klageverfahren gegen die Deutsche Rentenversicherung.

Unser Ziel ist es, Ihre sozialrechtlichen Ansprüche zu prüfen und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber der Rentenversicherung zu unterstützen.

Wann besteht ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?

Eine Erwerbsminderungsrente kommt grundsätzlich in Betracht, wenn Sie wegen einer Krankheit oder Behinderung dauerhaft nur noch eingeschränkt arbeiten können.

Entscheidend ist dabei nicht allein, ob Sie Ihren bisherigen Beruf noch ausüben können. Maßgeblich ist grundsätzlich, in welchem Umfang Sie unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch erwerbstätig sein können.

Dabei wird zwischen der vollen und der teilweisen Erwerbsminderung unterschieden.

Volle Erwerbsminderungsrente

Eine volle Erwerbsminderung liegt grundsätzlich vor, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit weniger als drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten können.

Neben dem gesundheitlichen Leistungsvermögen müssen grundsätzlich auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein.

Dazu gehören insbesondere:

  • eine allgemeine Wartezeit von fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung

  • grundsätzlich mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung

Es gibt allerdings gesetzliche Ausnahmen und besondere Fallkonstellationen. Deshalb sollte immer geprüft werden, ob die Voraussetzungen im konkreten Fall erfüllt sind.

Teilweise Erwerbsminderungsrente

Eine teilweise Erwerbsminderung liegt grundsätzlich vor, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung noch mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten können.

Die teilweise Erwerbsminderungsrente soll dabei grundsätzlich das Einkommen aus einer noch möglichen Teilzeittätigkeit ergänzen.

Auch hier müssen neben den gesundheitlichen Voraussetzungen die gesetzlichen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein.

Volle Erwerbsminderungsrente trotz eines Leistungsvermögens von drei bis unter sechs Stunden?

In bestimmten Fällen kann auch bei einem medizinischen Leistungsvermögen von drei bis unter sechs Stunden täglich eine volle Erwerbsminderungsrente in Betracht kommen.

Das kann insbesondere dann relevant sein, wenn die betroffene Person arbeitslos ist und kein entsprechender Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung steht. Die Deutsche Rentenversicherung berücksichtigt in solchen Fällen unter bestimmten Voraussetzungen die Situation auf dem Teilzeitarbeitsmarkt.

Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, hängt vom konkreten Einzelfall ab.

Wie wird die Erwerbsminderung festgestellt?

Bei der Entscheidung über eine Erwerbsminderungsrente spielt die medizinische Leistungsfähigkeit eine zentrale Rolle.

Die Deutsche Rentenversicherung prüft anhand ärztlicher Unterlagen und gegebenenfalls weiterer Gutachten, in welchem Umfang die versicherte Person noch arbeiten kann.

In der Praxis kann dabei insbesondere die Frage entscheidend sein, ob die vorhandenen gesundheitlichen Einschränkungen tatsächlich zu einem entsprechend eingeschränkten Leistungsvermögen führen.

Nicht jede Erkrankung führt automatisch zu einem Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Entscheidend ist vielmehr, welche konkreten Auswirkungen die gesundheitlichen Einschränkungen auf Ihre tägliche Erwerbsfähigkeit haben

Erwerbsminderungsrente beantragen

Die Erwerbsminderungsrente wird nicht automatisch gewährt. Sie müssen einen entsprechenden Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen.

Vor der Entscheidung wird geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllt sind. Dabei kann auch geprüft werden, ob zunächst Maßnahmen zur Rehabilitation oder zur beruflichen Wiedereingliederung in Betracht kommen. Die Deutsche Rentenversicherung verfolgt dabei grundsätzlich den Ansatz „Reha vor Rente“.

Wenn die Rentenversicherung Ihren Antrag ablehnt, sollten Sie den Bescheid genau prüfen lassen.

Erwerbsminderungsrente abgelehnt – was tun?

Die Ablehnung einer Erwerbsminderungsrente bedeutet nicht automatisch, dass kein Rentenanspruch besteht.

Wenn die Deutsche Rentenversicherung Ihren Antrag ablehnt, kann grundsätzlich Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt werden.

Im Widerspruchsverfahren kann die Entscheidung der Rentenversicherung erneut überprüft werden. Dabei kann insbesondere zu prüfen sein, ob die gesundheitlichen Einschränkungen und das tatsächliche Leistungsvermögen richtig bewertet wurden.

Je nach Sachverhalt können beispielsweise folgende Fragen relevant sein:

  • Welche Erkrankungen liegen vor?

  • Welche konkreten Einschränkungen bestehen im Alltag und bei der Arbeit?

  • Wie viele Stunden täglich ist eine Erwerbstätigkeit tatsächlich noch möglich?

  • Wurden sämtliche medizinischen Befunde berücksichtigt?

  • Sind die Gutachten nachvollziehbar?

  • Wurden die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen richtig geprüft?

  • Wurde das Restleistungsvermögen zutreffend beurteilt?

Eine frühzeitige anwaltliche Prüfung kann dabei helfen, die maßgeblichen Punkte des Bescheids und der medizinischen Bewertung herauszuarbeiten.

Widerspruch gegen die Ablehnung der Erwerbsminderungsrente

Wenn Sie einen ablehnenden Bescheid der Deutschen Rentenversicherung erhalten haben, sollten Sie insbesondere die darin genannte Rechtsbehelfsfrist beachten.

Im Widerspruchsverfahren wird die ursprüngliche Entscheidung nochmals überprüft.

Wir prüfen den Bescheid und die vorhandenen Unterlagen und unterstützen Sie bei der weiteren Vorgehensweise.

Dabei kann es unter anderem darum gehen, die gesundheitlichen Einschränkungen nachvollziehbar darzustellen und vorhandene medizinische Unterlagen in das Verfahren einzubeziehen.

Klage gegen die Deutsche Rentenversicherung

Wird der Widerspruch zurückgewiesen, erlässt die Deutsche Rentenversicherung einen Widerspruchsbescheid.

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann anschließend eine Klage beim zuständigen Sozialgericht erhoben werden.

Im sozialgerichtlichen Verfahren wird die Frage der Erwerbsminderung umfassend geprüft. Dabei können beispielsweise ärztliche Befundberichte eingeholt oder medizinische Sachverständigengutachten beauftragt werden.

Ein wesentlicher Punkt kann dabei die Frage sein, ob das festgestellte Leistungsvermögen tatsächlich den gesundheitlichen Einschränkungen entspricht.

Wir vertreten Sie auch im Klageverfahren vor dem Sozialgericht.

Was tun, wenn das Gutachten der Rentenversicherung falsch ist?

Die Einschätzung eines medizinischen Gutachters ist für das Verfahren von großer Bedeutung. Sie ist jedoch nicht automatisch unangreifbar.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass ein Gutachten Ihre gesundheitliche Situation nicht richtig wiedergibt, sollte geprüft werden, worauf diese Einschätzung beruht.

Dabei können beispielsweise folgende Punkte relevant sein:

  • Wurden alle Erkrankungen berücksichtigt?

  • Wurden die Auswirkungen Ihrer Erkrankungen ausreichend berücksichtigt?

  • Ist die medizinische Beurteilung nachvollziehbar?

  • Stimmen die Feststellungen des Gutachtens mit den Befunden Ihrer behandelnden Ärzte überein?

  • Wurde Ihr tatsächliches Leistungsvermögen ausreichend berücksichtigt?

Im sozialgerichtlichen Verfahren können weitere medizinische Ermittlungen und Gutachten eine Rolle spielen.

Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst

Der Bezug einer Erwerbsminderungsrente bedeutet nicht grundsätzlich, dass keinerlei Erwerbstätigkeit mehr ausgeübt werden darf.

Bei einer Erwerbstätigkeit müssen jedoch sowohl die rentenrechtlichen Hinzuverdienstregelungen als auch das festgestellte Leistungsvermögen berücksichtigt werden. Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass sich Einkommen auf die Rentenhöhe auswirken kann.

Wenn Sie während des Bezugs einer Erwerbsminderungsrente eine Beschäftigung aufnehmen oder ausweiten möchten, sollten Sie die Auswirkungen auf Ihren Rentenanspruch vorher prüfen lassen.

Erwerbsminderungsrente: Unterstützung durch einen Rechtsanwalt

Ein Verfahren um eine Erwerbsminderungsrente kann für Betroffene belastend sein. Häufig geht es nicht nur um eine einzelne Erkrankung, sondern um die Frage, wie sich mehrere gesundheitliche Einschränkungen insgesamt auf die Erwerbsfähigkeit auswirken.

Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht kann insbesondere dann unterstützen, wenn:

  • Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt wurde

  • die Deutsche Rentenversicherung Ihr Leistungsvermögen anders einschätzt als Ihre behandelnden Ärzte

  • Sie mit einem Gutachten nicht einverstanden sind

  • Ihr Widerspruch zurückgewiesen wurde

  • Sie eine Klage gegen die Deutsche Rentenversicherung erwägen

  • Fragen zu Ihrem konkreten Rentenanspruch bestehen

Rechtsanwalt für Erwerbsminderungsrente in Viersen

Die PSH Rechtsanwälte sind eine regional tätige Rechtsanwaltskanzlei mit Standort in Viersen. Im Sozialrecht beraten und vertreten wir Mandanten unter anderem bei Fragen zur Erwerbsminderungsrente. 

Wir vertreten Sie insbesondere gegenüber der Deutschen Rentenversicherung und unterstützen Sie sowohl im Widerspruchsverfahren als auch im sozialgerichtlichen Klageverfahren.

Wenn Sie aus Viersen oder der näheren Umgebung kommen und Fragen zu Ihrer Erwerbsminderungsrente haben, können Sie sich an uns wenden.

Häufige Fragen zur Erwerbsminderungsrente

Wie viele Stunden darf ich bei voller Erwerbsminderungsrente arbeiten?

Für die Beurteilung der vollen Erwerbsminderung ist grundsätzlich entscheidend, ob Sie unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Für eine konkrete Erwerbstätigkeit gelten darüber hinaus die jeweiligen rentenrechtlichen Regelungen.

Wie viele Stunden darf ich bei teilweiser Erwerbsminderung arbeiten?

Bei teilweiser Erwerbsminderung liegt das Leistungsvermögen grundsätzlich bei mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden täglich. Auch hier kommt es auf die konkreten rentenrechtlichen Voraussetzungen und die tatsächliche Tätigkeit an. 

Was kann ich tun, wenn die Erwerbsminderungsrente abgelehnt wurde?

Sie können prüfen lassen, ob gegen den ablehnenden Bescheid Widerspruch eingelegt werden sollte. Wird der Widerspruch zurückgewiesen, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Klage vor dem Sozialgericht möglich sein.

Wie lange dauert ein Verfahren wegen Erwerbsminderungsrente?

Die Dauer hängt vom Einzelfall ab. Insbesondere medizinische Ermittlungen, Gutachten und die Bearbeitungsdauer bei der Rentenversicherung oder beim Sozialgericht können Einfluss auf die Dauer des Verfahrens haben.

Brauche ich einen Rechtsanwalt für den Widerspruch gegen die Rentenversicherung?

Ein Widerspruch kann grundsätzlich selbst eingelegt werden. Eine anwaltliche Prüfung kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn die medizinische Leistungsfähigkeit streitig ist, umfangreiche medizinische Unterlagen vorliegen oder die Rentenversicherung den Antrag bereits abgelehnt hat.

Erwerbsminderungsrente in Viersen – Beratung durch PSH Rechtsanwälte

Sie haben einen Bescheid der Deutschen Rentenversicherung erhalten oder wurde Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt?

Lassen Sie die Entscheidung rechtzeitig prüfen.

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Telefon: 02162 1060 726

Wir beraten und vertreten Sie bei Fragen zur Erwerbsminderungsrente und unterstützen Sie im Widerspruchsverfahren sowie im Klageverfahren vor dem Sozialgericht.