Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnis prüfen lassen in Viersen

Ein Arbeitszeugnis kann für die weitere berufliche Entwicklung entscheidend sein. Formulierungen, Bewertungen und scheinbar nebensächliche Details können darüber entscheiden, wie ein Zeugnis von potenziellen Arbeitgebern eingeordnet wird.

Die PSH Rechtsanwälte in Viersen beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Fragen rund um das Arbeitszeugnis. Wir prüfen Zeugnisse auf Inhalt, Formulierungen und rechtliche Anforderungen und unterstützen Sie bei Bedarf bei der Durchsetzung eines Anspruchs auf Berichtigung oder Erteilung eines Arbeitszeugnisses.

Arbeitszeugnis in Viersen rechtlich prüfen lassen

Sie haben ein Arbeitszeugnis erhalten und sind unsicher, ob die Bewertung tatsächlich so positiv ist, wie sie auf den ersten Blick erscheint?

Arbeitszeugnisse enthalten häufig eine spezielle Zeugnissprache. Bestimmte Formulierungen können unterschiedliche Aussagen über Leistung, Verhalten und Zusammenarbeit enthalten.

Bei der Prüfung eines Arbeitszeugnisses können unter anderem folgende Fragen eine Rolle spielen:

  • Ist das Zeugnis vollständig?

  • Entspricht die Tätigkeitsbeschreibung tatsächlich meiner Tätigkeit?

  • Welche Zeugnisnote ergibt sich aus den Formulierungen?

  • Wie werden Leistung und Arbeitsweise bewertet?

  • Wie wird mein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden beurteilt?

  • Enthält das Zeugnis möglicherweise versteckte oder missverständliche Formulierungen?

  • Besteht ein Anspruch auf Änderung einzelner Passagen?

  • Fehlt eine wichtige Angabe?

Wir prüfen Ihr Arbeitszeugnis und erläutern Ihnen, welche Bedeutung die verwendeten Formulierungen haben können.

Was muss in einem Arbeitszeugnis stehen?

Die gesetzlichen Anforderungen an Arbeitszeugnisse ergeben sich insbesondere aus § 109 Gewerbeordnung (GewO).

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält grundsätzlich Angaben zur Art und Dauer der Tätigkeit sowie eine Beurteilung von Leistung und Verhalten.

Dazu gehören insbesondere:

  • Angaben zum Arbeitgeber

  • persönliche Daten des Arbeitnehmers

  • Dauer des Arbeitsverhältnisses

  • Beschreibung der ausgeübten Tätigkeit

  • Beurteilung der Leistung

  • Beurteilung des Verhaltens

  • gegebenenfalls weitere für die Tätigkeit relevante Angaben

Ein Arbeitszeugnis muss zudem bestimmte Anforderungen an Form und Inhalt erfüllen.

Einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis?

Grundsätzlich wird zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis unterschieden.

Einfaches Arbeitszeugnis

Das einfache Arbeitszeugnis enthält insbesondere Angaben über Art und Dauer der Beschäftigung. Eine ausführliche Bewertung von Leistung und Verhalten gehört dagegen nicht zum Inhalt.

Qualifiziertes Arbeitszeugnis

Das qualifizierte Arbeitszeugnis enthält zusätzlich eine Beurteilung der Leistung und des Verhaltens des Arbeitnehmers.

In der Praxis ist insbesondere das qualifizierte Arbeitszeugnis für Bewerbungen von Bedeutung, da potenzielle neue Arbeitgeber daraus Rückschlüsse auf die bisherige Tätigkeit und deren Bewertung ziehen können.

Welche Note hat mein Arbeitszeugnis?

Eine konkrete Schulnote steht normalerweise nicht im Arbeitszeugnis. Die Bewertung ergibt sich vielmehr aus der verwendeten Formulierung und dem Gesamtzusammenhang des Zeugnisses.

In der arbeitsrechtlichen Praxis haben sich bestimmte Formulierungen etabliert, die häufig einer bestimmten Bewertung zugeordnet werden.

Dabei sollte ein Arbeitszeugnis nicht anhand einzelner Sätze isoliert beurteilt werden. Entscheidend ist das Gesamtbild.

Wir prüfen für Sie, wie die wesentlichen Aussagen Ihres Zeugnisses einzuordnen sind und ob Widersprüche zwischen einzelnen Passagen bestehen.

Arbeitszeugnis mit schlechter Bewertung

Nicht jedes vermeintlich positive Arbeitszeugnis enthält tatsächlich eine gute Bewertung.

Problematisch können beispielsweise Formulierungen sein, die auf den ersten Blick positiv wirken, im Zusammenhang mit anderen Aussagen aber eine weniger günstige Bewertung ergeben.

Auch fehlende Angaben können unter Umständen relevant sein.

Wenn Sie mit Ihrem Arbeitszeugnis nicht zufrieden sind, sollten Sie deshalb nicht vorschnell selbst einzelne Formulierungen verändern oder eine Änderung verlangen. Sinnvoll kann zunächst eine rechtliche Prüfung des gesamten Zeugnisses sein.

Arbeitszeugnis ändern lassen

Stellt sich bei der Prüfung heraus, dass ein Zeugnis fehlerhaft, unvollständig oder inhaltlich nicht angemessen ist, kann sich die Frage nach einer Zeugnisberichtigung stellen.

Dabei kommt es auf die konkrete Formulierung und die tatsächlichen Umstände des Arbeitsverhältnisses an.

Wir unterstützen Sie unter anderem bei:

  • der Prüfung des bestehenden Arbeitszeugnisses

  • der Bewertung einzelner Formulierungen

  • der Prüfung der Zeugnisnote

  • der Formulierung von Änderungswünschen

  • der Durchsetzung eines Anspruchs auf Zeugnisberichtigung

  • Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber über den Inhalt des Zeugnisses

Anspruch auf ein Arbeitszeugnis

Arbeitnehmer haben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich Anspruch auf ein Zeugnis. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich insbesondere in § 109 GewO.

Neben dem Endzeugnis kann unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Zwischenzeugnis relevant sein.

Ein Zwischenzeugnis kann beispielsweise bei einem Wechsel des Vorgesetzten, einer Veränderung der Tätigkeit oder im Zusammenhang mit einer Bewerbung von Bedeutung sein.

Ob und unter welchen Voraussetzungen in Ihrem konkreten Fall ein Anspruch auf ein Zwischenzeugnis besteht, hängt von den jeweiligen Umständen ab.

Zwischenzeugnis prüfen lassen in Viersen

Ein Zwischenzeugnis kann für Arbeitnehmer wichtig sein, wenn das Arbeitsverhältnis noch besteht, aber eine Veränderung der beruflichen Situation bevorsteht.

Auch ein Zwischenzeugnis sollte deshalb sorgfältig formuliert und geprüft werden.

Wir beraten Arbeitnehmer in Viersen zu Fragen rund um Zwischenzeugnisse und unterstützen bei der rechtlichen Durchsetzung entsprechender Ansprüche.

Arbeitszeugnis nach einer Kündigung

Nach einer Kündigung stellen sich häufig mehrere arbeitsrechtliche Fragen gleichzeitig.

Neben der Wirksamkeit der Kündigung können beispielsweise Ansprüche auf ein Arbeitszeugnis, Resturlaub, Vergütung oder eine Abfindung relevant sein.

Wenn Sie nach einer Kündigung ein Arbeitszeugnis erhalten haben oder noch auf die Erteilung warten, können wir die Angelegenheit im Zusammenhang mit den weiteren arbeitsrechtlichen Fragen prüfen.

Mehr Informationen finden Sie auch auf unserer Seite zum Thema Kündigung.

Beratung für Arbeitgeber

Auch Arbeitgeber müssen bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses zahlreiche Anforderungen beachten.

Wir beraten Arbeitgeber unter anderem bei:

  • der Erstellung von Arbeitszeugnissen

  • der rechtssicheren Formulierung von Leistungs- und Verhaltensbeurteilungen

  • der Erstellung von Zwischenzeugnissen

  • Zeugnisberichtigungsansprüchen

  • Streitigkeiten über den Inhalt eines Arbeitszeugnisses

Eine sorgfältige und rechtssichere Formulierung kann helfen, spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Arbeitszeugnis prüfen lassen – Ihr Anwalt in Viersen

Sie möchten Ihr Arbeitszeugnis prüfen lassen oder haben Streit mit Ihrem Arbeitgeber über die Formulierung?

Die PSH Rechtsanwälte in Viersen beraten Sie bei Fragen rund um Arbeitszeugnisse, Zwischenzeugnisse und Zeugnisberichtigungen.

Wir prüfen Ihr Zeugnis individuell und besprechen mit Ihnen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen.

Häufige Fragen zum Arbeitszeugnis

Kann ich mein Arbeitszeugnis prüfen lassen?

Ja. Ein Arbeitszeugnis kann insbesondere auf Vollständigkeit, Formulierungen, Leistungs- und Verhaltensbeurteilung sowie mögliche Widersprüche geprüft werden.

Welche Note hat mein Arbeitszeugnis?

Eine Schulnote wird im Arbeitszeugnis normalerweise nicht ausdrücklich genannt. Die Bewertung ergibt sich aus den verwendeten Formulierungen und dem Gesamtzusammenhang.

Kann ich ein schlechtes Arbeitszeugnis ändern lassen?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Anspruch auf Berichtigung bestehen. Ob dies der Fall ist, hängt vom konkreten Inhalt des Zeugnisses und den tatsächlichen Umständen ab.

Habe ich Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?

Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kann ein Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis bestehen. Die konkreten Voraussetzungen und der Umfang des Anspruchs sollten im Einzelfall geprüft werden.

Was ist ein Zwischenzeugnis?

Ein Zwischenzeugnis wird während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses erteilt. Ob ein Anspruch darauf besteht, hängt von den Umständen des jeweiligen Arbeitsverhältnisses ab.

Wie schnell sollte ich mein Arbeitszeugnis prüfen lassen?

Je früher ein problematisches Zeugnis geprüft wird, desto eher können mögliche Ansprüche geklärt und gegebenenfalls gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht werden.

Arbeitszeugnis in Viersen prüfen lassen

Sie sind mit Ihrem Arbeitszeugnis nicht zufrieden oder möchten wissen, welche Bewertung sich tatsächlich aus den Formulierungen ergibt?

Lassen Sie Ihr Arbeitszeugnis von den PSH Rechtsanwälten in Viersen prüfen.

Wir beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu Arbeitszeugnissen, Zwischenzeugnissen und Zeugnisberichtigungen.

Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin in unserer Kanzlei in Viersen.