Wer bekommt die Kinder?
Weihnachten mit den eigenen Kindern verbringen – für getrennte Eltern ist das oft ein besonders wichtiges Thema. Gleichzeitig entstehen gerade an Heiligabend und den Weihnachtsfeiertagen häufig Streitigkeiten über das Umgangsrecht.
Wer verbringt Heiligabend mit den Kindern? Wie werden der erste und zweite Weihnachtsfeiertag aufgeteilt? Was gilt an Silvester? Und was können Sie tun, wenn sich der andere Elternteil nicht an eine vereinbarte Umgangsregelung hält?
Eine allgemeine gesetzliche Regelung, nach der die Kinder an Weihnachten automatisch bei einem bestimmten Elternteil sein müssen, gibt es nicht. Vielmehr kommt es auf die individuelle Situation der Familie und insbesondere auf das Kindeswohl an.
Als Fachanwalt für Familienrecht in Viersen berät Rechtsanwalt Tobias Houben LL.M. Eltern bei Fragen zum Umgangsrecht und unterstützt Sie dabei, eine tragfähige Regelung für die Weihnachtsfeiertage zu finden.
Sie haben Streit über den Umgang an Weihnachten? Vereinbaren Sie jetzt einen persönlichen Beratungstermin in Viersen.
Umgangsregelung an Weihnachten: Was gilt?
Grundsätzlich haben Eltern und Kinder ein Recht auf Umgang miteinander. Wie dieser Umgang konkret ausgestaltet wird, hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.
Das gilt auch für die Weihnachtsfeiertage.
Die übliche Umgangsregelung kann für Weihnachten und die Ferien durch eine besondere Vereinbarung ergänzt oder verändert werden. Die Eltern können beispielsweise festlegen, dass ein Elternteil Heiligabend mit den Kindern verbringt und der andere Elternteil den ersten oder zweiten Weihnachtsfeiertag übernimmt.
Auch ein jährlicher Wechsel der Weihnachtsfeiertage ist möglich.
Entscheidend ist, dass die Regelung den Bedürfnissen des Kindes entspricht und möglichst eindeutig vereinbart wird.
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Wer bekommt die Kinder an Heiligabend?
Eine gesetzliche Regelung, nach der automatisch die Mutter oder der Vater Heiligabend mit den Kindern verbringen darf, gibt es nicht.
Die Eltern sollten deshalb möglichst frühzeitig eine gemeinsame Regelung treffen.
Denkbar sind beispielsweise folgende Modelle:
Die Kinder verbringen Heiligabend und den ersten Weihnachtsfeiertag bei einem Elternteil und den zweiten Weihnachtsfeiertag beim anderen.
Die Eltern wechseln sich von Jahr zu Jahr mit Weihnachten ab.
Heiligabend wird aufgeteilt und die Kinder wechseln im Laufe des Tages den Elternteil.
Ein Elternteil verbringt Weihnachten mit den Kindern und der andere übernimmt den Umgang an Silvester und Neujahr.
Die Kinder verbringen einen Teil der Weihnachtsferien bei jedem Elternteil.
Welche Lösung sinnvoll ist, hängt immer von der konkreten Familiensituation ab.
Was ist beim Umgang an Weihnachten besonders wichtig?
Weihnachten unterscheidet sich vom normalen Wochenend- oder Ferienumgang. Für viele Familien haben die Feiertage eine besondere emotionale Bedeutung.
Bei der Planung sollten deshalb unter anderem folgende Aspekte berücksichtigt werden:
Alter der Kinder
Wünsche und Bedürfnisse der Kinder
bisherige Umgangsregelung
Entfernung zwischen den Wohnorten der Eltern
familiäre Weihnachtstraditionen
Arbeitszeiten der Eltern
geplante Reisen
Bindung der Kinder an Großeltern und andere Angehörige
besondere Bedürfnisse der Kinder
Vor allem bei jüngeren Kindern kann es sinnvoll sein, häufige Wechsel während der Feiertage zu vermeiden.
Bei älteren Kindern kann dagegen deren eigener Wunsch stärker berücksichtigt werden.
Eine gute Umgangsregelung sollte vor allem für die Kinder verlässlich und nachvollziehbar sein.
Was gilt, wenn die Eltern sich nicht einigen können?
Nicht immer gelingt es getrennten Eltern, sich über Weihnachten zu einigen.
Wenn die Kommunikation zwischen den Eltern bereits schwierig ist oder über den Umgang grundsätzlich Streit besteht, sollte möglichst frühzeitig versucht werden, eine verbindliche Regelung zu erreichen.
Dabei kann zunächst eine außergerichtliche Einigung angestrebt werden. Auch eine Beratung beim Jugendamt kann in geeigneten Fällen hilfreich sein.
Ist eine Einigung nicht möglich, kann eine familiengerichtliche Regelung des Umgangs in Betracht kommen.
Das Familiengericht orientiert sich bei seiner Entscheidung insbesondere am Kindeswohl.
Kann das Familiengericht den Umgang an Weihnachten regeln?
Ja.
Wenn Eltern keine gemeinsame Regelung finden, kann das Familiengericht den Umgang verbindlich festlegen.
Dabei wird nicht einfach entschieden, welcher Elternteil „Weihnachten verdient“. Vielmehr wird die konkrete Situation der Familie betrachtet.
Eine gerichtliche Regelung kann beispielsweise festlegen, wann die Kinder bei welchem Elternteil sind, wann die Übergabe erfolgt und wie die Feiertage zwischen den Eltern aufgeteilt werden.
Da familiengerichtliche Verfahren Zeit benötigen können, sollten Eltern einen drohenden Streit über die Weihnachtsregelung möglichst frühzeitig rechtlich prüfen lassen.
Was tun, wenn der andere Elternteil den Umgang an Weihnachten verhindert?
Besonders problematisch ist es, wenn bereits eine Umgangsregelung besteht und ein Elternteil diese kurzfristig nicht einhalten möchte.
Dann sollte zunächst geklärt werden, auf welcher Grundlage die Umgangsregelung besteht:
Gibt es eine private Vereinbarung?
Besteht eine Jugendamtsvereinbarung?
Gibt es eine gerichtliche Entscheidung?
Warum soll der Umgang kurzfristig verändert werden?
Ist das Kindeswohl tatsächlich gefährdet oder liegt lediglich ein Konflikt zwischen den Eltern vor?
Von diesen Umständen hängt ab, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen.
Wenn Weihnachten unmittelbar bevorsteht, sollten Sie mit einer rechtlichen Prüfung nicht unnötig warten.
Umgangsrecht und Sorgerecht – was ist der Unterschied?
Das Umgangsrecht und das Sorgerecht sind rechtlich voneinander zu unterscheiden.
Das Sorgerecht betrifft insbesondere die rechtliche Verantwortung und die wesentlichen Entscheidungen für das Kind.
Das Umgangsrecht betrifft dagegen den persönlichen Kontakt zwischen Eltern und Kindern.
Auch ein Elternteil, der nicht allein sorgeberechtigt ist, kann grundsätzlich ein Umgangsrecht haben.
Gerade nach einer Trennung entstehen deshalb häufig Fragen dazu, wie Sorgerecht und Umgangsrecht voneinander abzugrenzen sind.
Muss Weihnachten jedes Jahr zwischen den Eltern wechseln?
Nein.
Ein jährlicher Wechsel ist lediglich eine mögliche Lösung.
Beispielsweise können die Kinder im einen Jahr Heiligabend beim Vater und im Folgejahr bei der Mutter verbringen. Eine andere Familie kann sich dagegen dafür entscheiden, Heiligabend immer bei einem Elternteil und Silvester beim anderen zu verbringen.
Es gibt keine für jede Familie gleichermaßen passende Lösung.
Entscheidend ist vielmehr, welche Regelung den Interessen und Bedürfnissen der Kinder am besten entspricht.
Was sollte eine Vereinbarung zum Weihnachtsumgang enthalten?
Je konkreter eine Umgangsvereinbarung formuliert ist, desto geringer ist das Risiko späterer Missverständnisse.
Sinnvoll kann es sein, insbesondere folgende Punkte zu regeln:
Beginn des Weihnachtsumgangs
Ende des Weihnachtsumgangs
Übergabeort
Abholung und Rückbringung der Kinder
Heiligabend
erster Weihnachtsfeiertag
zweiter Weihnachtsfeiertag
Silvester und Neujahr
Weihnachtsferien
geplante Reisen
Regelung für das Folgejahr
Auch die Frage, wer die Kinder abholt und zurückbringt, sollte möglichst eindeutig geregelt werden.
Umgangsrecht an Weihnachten: Wann sollten Sie einen Anwalt einschalten?
Eine anwaltliche Beratung kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn
Sie sich mit dem anderen Elternteil nicht einigen können,
eine bestehende Umgangsregelung nicht eingehalten wird,
der Umgang kurzfristig verhindert werden soll,
bereits ein gerichtliches Umgangsverfahren läuft,
eine gerichtliche Regelung für die Feiertage erforderlich werden könnte oder
Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Sie haben.
Eine frühzeitige Beratung kann dabei helfen, Konflikte zu vermeiden und mögliche Lösungen rechtzeitig zu prüfen.
Fachanwalt für Familienrecht in Viersen
Sie suchen einen Anwalt für Umgangsrecht in Viersen?
Rechtsanwalt Tobias Houben LL.M. ist Fachanwalt für Familienrecht und berät Eltern zu Fragen des Umgangsrechts, Sorgerechts und weiterer familienrechtlicher Angelegenheiten.
Die Kanzlei PSH Rechtsanwälte befindet sich in Viersen und berät Mandantinnen und Mandanten aus Viersen und der umliegenden Region. Neben der außergerichtlichen Beratung und Konfliktlösung werden Mandanten auch in familiengerichtlichen Verfahren vertreten.
Gerade bei Fragen rund um den Umgang mit Kindern steht eine individuelle Betrachtung der Familiensituation im Mittelpunkt.
Sie haben Fragen zur Umgangsregelung an Weihnachten?
Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin mit Rechtsanwalt Tobias Houben LL.M. in Viersen.
Häufige Fragen zum Umgangsrecht an Weihnachten
Wer hat an Weihnachten das Umgangsrecht?
Es gibt keinen allgemeinen Grundsatz, nach dem automatisch ein bestimmter Elternteil Weihnachten mit den Kindern verbringen darf. Die Eltern können eine individuelle Regelung treffen. Maßgeblich sind insbesondere die Bedürfnisse der Kinder und das Kindeswohl.
Darf der andere Elternteil Weihnachten mit den Kindern verbringen, obwohl ich das Sorgerecht habe?
Das Sorgerecht und das Umgangsrecht sind voneinander zu unterscheiden. Auch ein Elternteil ohne alleinige Sorge kann grundsätzlich ein Umgangsrecht haben.
Kann mein Kind selbst entscheiden, bei wem es Weihnachten verbringt?
Der Wille eines Kindes kann bei einer Umgangsentscheidung eine wichtige Rolle spielen. Ob und in welchem Umfang der Kindeswille berücksichtigt wird, hängt insbesondere vom Alter und der Reife des Kindes sowie von den Umständen des Einzelfalls ab.
Was kann ich tun, wenn der andere Elternteil den Weihnachtsumgang verweigert?
Zunächst sollte geprüft werden, welche Umgangsregelung besteht und ob es eine gerichtliche Entscheidung gibt. Je nach Situation kommen unterschiedliche rechtliche Schritte infrage. Bei einem kurzfristigen Konflikt vor Weihnachten sollten Sie möglichst schnell anwaltlichen Rat einholen.
Kann ich eine andere Umgangsregelung für Weihnachten verlangen?
Eine besondere Regelung für Feiertage kann sinnvoll sein, wenn die normale Umgangsregelung den besonderen Umständen der Weihnachtszeit nicht gerecht wird. Ob und wie eine Änderung durchgesetzt werden kann, hängt von der bestehenden Regelung und der konkreten Familiensituation ab.
Muss das Familiengericht über Weihnachten entscheiden?
Nein. Eine gerichtliche Entscheidung ist nicht erforderlich, wenn die Eltern sich auf eine Regelung einigen können. Eine außergerichtliche Vereinbarung ist häufig der sinnvollere Weg.
Was gilt für Silvester und Neujahr?
Auch für Silvester und Neujahr können die Eltern eine individuelle Umgangsregelung treffen. Häufig wird Weihnachten dem einen Elternteil und Silvester dem anderen Elternteil zugeordnet. Möglich sind aber auch andere Vereinbarungen.
Ihr Ansprechpartner für Umgangsrecht in Viersen
Tobias Houben LL.M.
Fachanwalt für Familienrecht
PSH Rechtsanwälte
Willy-Brandt-Ring 24
41747 Viersen
Telefon: (02162) 1060 726
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