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Scheidung Ablauf

Ablauf einer Scheidung

Hat sich ein Ehepaar getrennt und möchte sich scheiden lassen, stellt sich für diese in der Regel die Frage, wie der Ablauf einer Scheidung ist. Für die meisten Beteiligten ist der Ablauf des Scheidungsverfahrens völlig unbekannt. Bei Fragen können Sie sich gerne an Ihren Anwalt für Familienrecht aus Viersen oder Mönchengladbach wenden.

Scheidung nur auf Antrag beim Amtsgericht -Familiengericht-

Das Scheidungsverfahren wird in erster Instanz vor dem Amtsgericht -Familiengericht- nur auf Antrag eines Ehegatten durchgeführt. Hierbei muss der Ehegatte, der einen Scheidungsantrag stellt, anwaltlich vertreten sein. Ihr Anwalt wird zunächst prüfen ob die Voraussetzungen der Scheidungen nach § 1564 BGB vorliegen.

Sollte der Antragsteller nicht genügend Einkommen haben, um sich das Scheidungsverfahren zu leisten, so kann dieser zunächst einen sogenannten Verfahrenskostenhilfeantrag / Prozesskostenhilfeantrag stellen. In diesem Fall wird das Gericht zunächst prüfen, ob die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorliegen und der Scheidungsantrag Aussicht auf Erfolg hat. Erst wenn das Familiengericht über den Verfahrenskostenhilfeantrag entschieden hat, wird der Scheidungsantrag zugestellt.

Sofern der andere Ehegatte lediglich dem Scheidungsantrag zustimmt, kann er dieses selbst machen und benötigt selbst keinen Rechtsanwalt. Aus diesem Grund sind viele Ehepaare der Auffassung, dass sich diese einen Rechtsanwalt teilen könnten. Dies ist aber nicht richtig. Zwar reicht es für die Durchführung des Scheidungsverfahrens aus, wenn nur ein Ehegatte vertreten ist. Der andere Ehegatte sollte sich aber darüber im Klaren sein, dass der Rechtsanwalt immer nur eine Partei vertreten wird. Der nicht vertretene Ehegatte hat nicht die Möglichkeit einen Experten zu fragen. Hieraus können im Einzelfall erhebliche Rechtsnachteile erfolgen.

Des Weiteren ist zu bedanken, dass derjenige der den Scheidungsantrag gestellt hat, diesen unter bestimmen Voraussetzungen auch jederzeit zurücknehmen kann. Es ist daher in vielen Fällen sinnvoll, dass beide Ehegatten einen eigenen Scheidungsantrag stellen. Hierfür muss aber jeder Ehegatte anwaltlich vertreten sein.

Durchführung des Versorgungsausgleiches

Nachdem der Scheidungsantrag gestellt wurde und die Gerichtskosten eingezahlt worden sind, wird das Amtsgericht -Familiengericht- den Scheidungsantrag an den anderen Ehegatten zustellen. Gleichzeitig wird das Familiengericht an beide Ehegatten einen Fragebogen zum Versorgungsausgleich übersenden. In diesem Fragebogen müssen beide Ehegatten sodann Angaben zu Ihrer Altersvorsorge machen.

Nachdem das Gericht sodann den Fragebogen zurückerhalten hat, wird das Amtsgericht die entsprechenden Auskünfte bei den einzelnen Versorgungsträgern einholen. Sobald diese vorliegen, wird das Gericht in der Regel einen Entwurf der Berechnung an die Eheleute versenden. Der Rechtsanwalt wird die Berechnung sodann überprüfen und ggf. korrigierend eingreifen.

Ablauf einer Scheidung im Scheidungstermin

Wenn sodann der Versorgungsausgleich durchgeführt werden kann, wird das Familiengericht einen Termin bestimmen. Zu diesem Termin wird das Familiengericht beide Ehegatten persönlich laden. Das Familiengericht wird die Ehegatten sodann persönlich anhören. Es wird die Ehegatten zu dem Tag der Trennung und dem Scheidungswunsch befragen. Wenn alle Voraussetzungen für eine Scheidung vorliegen, wird das Amtsgericht in der Regel den Scheidungsbeschluss noch im Termin verkünden.

Da jedes Scheidungsverfahren individuell ist, ist die Dauer eines Scheidungsverfahrens auch immer unterschiedlich.

Rechtkraft der Scheidung

Grundsätzlich wird die Scheidung einen Monat nach Zustellung des Scheidungsbeschlusses rechtkräftigt. Sind beide Ehegatten im Scheidungstermin anwaltlich vertreten besteht die Möglichkeit dass beide Ehegatten einen Rechtsmittelverzicht erklären Dies führt dazu, dass die Scheidung sofort rechtkräftig wird.

In machen Fällen, hat ein Ehegatte allerdings Interesse daran, dass die Scheidung nicht rechtskräftig wird, da mit Rechtkraft der Scheidung auch der Anspruch auf Trennungsunterhalt endet.

Haben Sie noch Fragen zum Ablauf Ihrs Scheidungsverfahrens?

Wenn Sie noch Fragen zum Ablauf des Scheidungsverfahrens oder sonstigen Fragen zur Kosten einer Scheidung, können Sie sich gerne an Ihren Anwalt für Familienrecht aus Viersen oder Mönchengladbach wenden.

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