Wie lange dauert eine Scheidung

Wie lange dauert eine Scheidung?

Beauftragt ein Ehegatte einen Rechtsanwalt für Familienrecht, um einen Scheidungsantrag vor dem Familiengericht zu stellen, kommt neben der Frage, wie ein Scheidungsverfahren abläuft, schnell die Frage auf, wie lange eine Scheidung dauert. Häufig gehen Eheleute davon aus, dass die Scheidung bei einer kurzen Ehe auch besonders schnell verlaufen müsste. Dies ist nicht unbedingt der Fall.

Diese Frage, wie lange eine Scheidung dauert, lässt sich pauschal nicht beantworten, da die Dauer eines Scheidungsverfahrens von verschiedenen Faktoren abhängt. Zum Teil hängt die Dauer bereits von der allgemeinen Arbeitsbelastung des Familiengerichts ab. Ein Rechtsanwalt in Ihrer Nähe kennt in der Regel die ungefähren Bearbeitungszeiten des Familiengerichts.

Wovon hängt die Dauer einer Scheidung ab?

Die Dauer eines Scheidungsverfahrens hängt zunächst davon ab, ob der Versorgungsausgleich durchgeführt werden muss. Der Versorgungsausgleich ist von Amts wegen durchzuführen. Das bedeutet, die Parteien können die Durchführung des Versorgungsausgleichs nur in bestimmten gesetzlich definierten Fällen ausschließen. So kann der Versorgungsausgleich bei einer kurzen Ehe ausgeschlossen werden. Sofern der der Versorgungsausgleich durchzuführen ist, dauert das gerichtliche Verfahren in der Regel zwischen sechs und neun Monate. Ist der Versorgungsausgleich nicht durchzuführen, dauert das Scheidungsverfahren in der Regel zwischen zwei und fünf Monate.

Darüber hinaus hängt die Dauer des Scheidungsverfahrens maßgeblich davon ab, ob neben der Scheidung und dem Versorgungsausgleich weitere zwingende Folgesachen zu regeln sind. Hierbei kann es sich beispielsweise um den nachehelichen Unterhalt handeln.

Wie kann die Dauer des Scheidungsverfahrens beeinflusst werden?

Die Dauer des Scheidungsverfahrens kann auf verschiedene Art und Weise beeinflusst werden. Ob das Scheidungsverfahren beschleunigt werden soll, oder verzögert werden soll, hängt jeweils von den jeweiligen Interessen des jeweiligen Ehegatten ab.

Muss ein Ehegatte beispielweise Trennungsunterhalt nach § 1361 BGB leisten, so hat dieser ein großes Interesse daran, dass die Scheidung möglichst schnell rechtkräftig wird, damit der Anspruch auf Trennungsunterhalt endet. Der Ehegatten der Trennungsunterhalt erhält und möglicherweise keinen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt hat, hat ein Interesse daran, die Scheidung hinauszuzögern.

Um die Scheidung zu beschleunigen, müssen die Gerichtskosten möglichst schnell eingezahlt werden. Erst wenn diese eingezahlt sind, wird das Familiengericht den Scheidungsantrag an den anderen Ehegatten zustellen.

Einreichung des Scheidungsantrages vor Ablauf des Trennungsjahres

Die Ehe wird erst geschieden, wenn das Trennungsjahr beendet ist. Allerdings ist es dennoch möglich den Scheidungsantrag vor Ablauf des Trennungsjahres zu stellen. Das Trennungsjahr muss erst beendet sein, wenn der Termin vor dem Familiengericht stattfindet. Dieser wird erst stattfinden, wenn alle Informationen für den Versorgungsausgleich vorliegen.

Sollte allerdings ein Verfahrenskostenhilfeantrag / Prozesskostenhilfeantrag gestellt werden, kann dieser erst gestellt werden, wenn das Trennungsjahr beendet ist. Dies hat seinen Grund darin, dass die Voraussetzungen für die Scheidung vorliegen müssen. Hierzu gehört auch der Ablauf des Trennungsjahres.

Sollten Sie weitere Fragen zu den Kosten des Scheidungsverfahren oder einem möglichen Verfahrenskostenhilfeantrag haben, können Sie sich gerne an unsere Anwälte wenden.

Wie lange eine Scheidung dauert, hängt damit von verschiedenen Faktoren ab. Diese variieren in jedem Einzelfall. Teilweise sind die einzelnen Faktoren im Vorfeld nicht prognostizierbar.


Haben Sie Fragen zu Ihrer Scheidung? Wenden Sie sich an Ihren Anwalt für Familienrecht in Viersen oder Mönchengladbach-Rheydt!

Sofern Sie Fragen zum Scheidungsverfahren oder Familienrecht haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Rechtsanwalt Tobias Houben LL.M. aus Viersen (Tel.: (02162) 1060 726) berät Sie gerne.