Scheidungsanwalt in Viersen – kompetente und persönliche Begleitung
Eine Trennung oder Scheidung bringt viele rechtliche und persönliche Fragen mit sich. Was passiert mit dem gemeinsamen Vermögen? Wer erhält Unterhalt? Wie wird der Umgang mit den Kindern geregelt? Und wie läuft das eigentliche Scheidungsverfahren ab?
Als Fachanwalt für Familienrecht. unterstützt Rechtsanwalt T. Houben Sie bei Ihrer Scheidung in Viersen. Wir beraten Sie persönlich, erklären Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten verständlich und vertreten Ihre Interessen konsequent – sowohl bei einer einvernehmlichen Scheidung als auch bei streitigen Verfahren.
Sie möchten wissen, wie Ihre Scheidung abläuft und welche Kosten auf Sie zukommen? Vereinbaren Sie jetzt einen persönlichen Beratungstermin.
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Willy-Brandt-Ring 24
41747 Viersen
Scheidung: Wir begleiten Sie durch das gesamte Verfahren
Eine Ehe kann in Deutschland grundsätzlich geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. In der Regel setzt das voraus, dass die Ehegatten bereits seit mindestens einem Jahr getrennt leben.
Der erste Schritt des Scheidungsverfahrens ist der Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht. Diesen kann nur ein zugelassener Rechtsanwalt beim Gericht einreichen.
Nach Einreichung des Antrags wird dieser dem anderen Ehegatten zugestellt. Anschließend prüft das Familiengericht unter anderem die Voraussetzungen für die Scheidung und führt grundsätzlich den Versorgungsausgleich durch.
Sind die erforderlichen Auskünfte eingeholt, bestimmt das Gericht einen Scheidungstermin. Zu diesem Termin müssen die Ehegatten grundsätzlich persönlich erscheinen und werden vom Gericht zu den Voraussetzungen der Scheidung angehört.
Wir übernehmen für Sie die rechtliche Begleitung und behalten dabei nicht nur das Scheidungsverfahren selbst, sondern auch die damit verbundenen familienrechtlichen Fragen im Blick.
Einvernehmliche Scheidung oder streitige Scheidung?
Nicht jede Trennung verläuft gleich. Wenn sich beide Ehegatten über die wesentlichen Punkte einig sind, kann eine einvernehmliche Scheidung häufig schneller und unkomplizierter durchgeführt werden.
Eine Einigung kann beispielsweise Fragen zu
- Unterhalt
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
- Zugewinnausgleich
- Vermögensaufteilung
- Hausrat
- Versorgungsausgleich
betreffen.
Sind solche Fragen dagegen umstritten, ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung besonders wichtig. Wir zeigen Ihnen, welche Ansprüche bestehen, welche Möglichkeiten Sie haben und wie Sie Ihre Interessen bestmöglich durchsetzen können.
Nein. Für die Einreichung des Scheidungsantrags ist mindestens ein Rechtsanwalt erforderlich. Der andere Ehegatte kann dem Scheidungsantrag zustimmen, ohne selbst einen Anwalt zu beauftragen.
Das bedeutet jedoch nicht, dass ein gemeinsamer Anwalt beide Ehepartner vertritt. Ein Rechtsanwalt kann immer nur die Interessen seines eigenen Mandanten vertreten.
Insbesondere wenn Unterhalt, Vermögen, Sorgerecht oder andere wichtige Fragen zwischen den Ehegatten streitig sind, kann es sinnvoll sein, sich frühzeitig durch einen eigenen Anwalt beraten zu lassen.
Scheidungskosten – womit müssen Sie rechnen? ko
Die Kosten einer Scheidung setzen sich grundsätzlich aus Gerichts- und Anwaltskosten zusammen.
Die Höhe richtet sich nach dem sogenannten Verfahrenswert. Für die Anwaltsgebühren ist dabei insbesondere das Einkommen der Ehegatten relevant. Auch die Gerichtskosten werden anhand des Verfahrenswertes berechnet.
Wenn Sie die Kosten des Scheidungsverfahrens nicht selbst tragen können, kann unter bestimmten Voraussetzungen Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommen. Wir beraten Sie gerne dazu.
Versorgungsausgleich bei der Scheidung
Bei einer Scheidung wird grundsätzlich auch der Versorgungsausgleich durchgeführt. Dabei werden die während der Ehe erworbenen Anwartschaften auf Altersversorgung zwischen den Ehegatten ausgeglichen.
In bestimmten Fällen kann der Versorgungsausgleich entfallen oder ausgeschlossen werden. Dies kann beispielsweise bei einer Ehe von kurzer Dauer oder aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung der Ehegatten der Fall sein.
Wir prüfen für Sie, welche Besonderheiten in Ihrer persönlichen Situation zu beachten sind.
Ihre Scheidung – persönliche Beratung statt Standardlösungen
Jede Trennung und jede Scheidung ist anders. Deshalb ist es wichtig, nicht nur das eigentliche Scheidungsverfahren zu betrachten, sondern auch die persönlichen und wirtschaftlichen Folgen der Trennung.
Rechtsanwalt Tobias Houben, Fachanwalt für Familienrecht, berät Sie persönlich zu Ihrer Scheidung und den damit verbundenen familienrechtlichen Fragen.
Gemeinsam klären wir unter anderem:
- Welche Voraussetzungen müssen für die Scheidung erfüllt sein?
- Wie lange dauert das Scheidungsverfahren?
- Welche Kosten entstehen?
- Bestehen Unterhaltsansprüche?
- Was passiert mit gemeinsamem Vermögen?
- Wie wird der Versorgungsausgleich durchgeführt?
- Welche Regelungen sind für gemeinsame Kinder erforderlich?
- Welche Ansprüche sollten bereits vor Einreichung des Scheidungsantrags geklärt werden?
Sie erhalten eine verständliche Einschätzung Ihrer Situation und eine klare Empfehlung für das weitere Vorgehen.
Sie suchen einen Scheidungsanwalt in Viersen?
Wenn Sie vor einer Trennung stehen oder sich bereits in einem laufenden Trennungsjahr befinden, sollten Sie wichtige rechtliche Fragen frühzeitig klären.
Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin mit Rechtsanwalt Tobias Houben in Viersen.
PSH Rechtsanwälte unterstützt Sie kompetent und persönlich bei Ihrer Scheidung und in allen damit verbundenen Fragen des Familienrechts.
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